So liebe Biker,
Die schweizer Bundesbehörde hat mir sehr freundlich und ausführlich geantwortet...und es auch nicht versäumt mir einen guten Aufenthalt in der Schweiz zu wünschen..dafür erhält die ASTRA schon nal ein dickes Danke!
..so nun aber die Antwort:
Guten Tag Herr "[i]Spark"[/i]
Aufgrund des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html), welches von den meisten europäischen Ländern ratifiziert wurde (so auch von Deutschland und der Schweiz), dürfen ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren.
Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen. Zu beachten hat der Fahrzeugführer hingegen die Verkehrsregeln (z.B. über Abmessungen, Höchstgeschwindigkeit, Gewichte, Ladung,Verwendung der Lichter usw.) desjenigen Landes, das er gerade befährt.
Damit Ihnen beim Grenzübertritt mit dem Fahrzeug keine Unannehmlichkeiten entstehen, muss sich das Fahrzeug in einem technischen Zustand befinden, dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist und keine übermässigen Emissionen erzeugt werden. Falls die Auspuffanlage nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, empfehlen wir Ihnen, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz.
Freundliche Grüsse
XxxYyyy
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Fahrzeuge
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
Tel +41 58 463 42 27
V-FA@astra.admin.ch
PS: ob eine deutsche Bundesbehörde einem schweizer Staatsbürger auch so zügig, ausführlich und freundlich geantwortet hätte lasse ich mal dahingestellt....
Die schweizer Bundesbehörde hat mir sehr freundlich und ausführlich geantwortet...und es auch nicht versäumt mir einen guten Aufenthalt in der Schweiz zu wünschen..dafür erhält die ASTRA schon nal ein dickes Danke!
..so nun aber die Antwort:
Guten Tag Herr "[i]Spark"[/i]
Aufgrund des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html), welches von den meisten europäischen Ländern ratifiziert wurde (so auch von Deutschland und der Schweiz), dürfen ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren.
Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen. Zu beachten hat der Fahrzeugführer hingegen die Verkehrsregeln (z.B. über Abmessungen, Höchstgeschwindigkeit, Gewichte, Ladung,Verwendung der Lichter usw.) desjenigen Landes, das er gerade befährt.
Damit Ihnen beim Grenzübertritt mit dem Fahrzeug keine Unannehmlichkeiten entstehen, muss sich das Fahrzeug in einem technischen Zustand befinden, dass die Betriebs- und Verkehrssicherheit jederzeit gewährleistet ist und keine übermässigen Emissionen erzeugt werden. Falls die Auspuffanlage nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, empfehlen wir Ihnen, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz.
Freundliche Grüsse
XxxYyyy
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Fahrzeuge
Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
Tel +41 58 463 42 27
V-FA@astra.admin.ch
PS: ob eine deutsche Bundesbehörde einem schweizer Staatsbürger auch so zügig, ausführlich und freundlich geantwortet hätte lasse ich mal dahingestellt....