Moin,
wie ich heute schmerzlich erfahren musste scheint "mein" (Seitz in Uhingen und Ulm) in gewisse Schwierigkeiten gekommen zu sein. Der Anrufbeantworter spricht folgendes: "Wegen Umstrukturierungsmaßnahmen haben wir vorübergehend geschlossen". Ein Unmensch der Böses dabei denkt...
Dammich. Unlängst erwischte es den (guten) Vorgänger (BMW Kuhn) und nun, nach nur 2 Jahren, den (ebenfalls guten) Nachfolger.
Um Verdächtigungen vorzubeugen: ich bin unschuldig!!! Ich habe weder zu viel runtergehandelt und auch immer brav meine Inspektionen dort machen lassen und meine Kohle abgeliefert. Gut, da waren natürlich die unzähligen Garantieaufenthalte... Aber das ist a) eine andere Geschichte und b) gibt's in solchen Fällen Geld für den Dealer vom Hersteller.
Nun denn, meine GS ist gerade aus der Garantie und da der nächste etwas weg ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich zur Aufrechterhaltung der erst kürzlich bei besagtem Dealer abgeschlossenen Garantieverlängerung (also zum "Werterhalt", wie das so schön im Juristendeutsch heisst) auch in eine freie Werkstatt gehen kann? Hier bei uns gibt es eine freie Werkstatt und der Besitzer war früher lange Jahre Schrauber beim .
Rein fachlich kann ich die Inspektion natürlich auch selbst machen, aber dann fehlt halt ein Stempel (von einer angemeldeten Werkstatt) im Heft.
Wie seht Ihr das?
wie ich heute schmerzlich erfahren musste scheint "mein" (Seitz in Uhingen und Ulm) in gewisse Schwierigkeiten gekommen zu sein. Der Anrufbeantworter spricht folgendes: "Wegen Umstrukturierungsmaßnahmen haben wir vorübergehend geschlossen". Ein Unmensch der Böses dabei denkt...
Dammich. Unlängst erwischte es den (guten) Vorgänger (BMW Kuhn) und nun, nach nur 2 Jahren, den (ebenfalls guten) Nachfolger.
Um Verdächtigungen vorzubeugen: ich bin unschuldig!!! Ich habe weder zu viel runtergehandelt und auch immer brav meine Inspektionen dort machen lassen und meine Kohle abgeliefert. Gut, da waren natürlich die unzähligen Garantieaufenthalte... Aber das ist a) eine andere Geschichte und b) gibt's in solchen Fällen Geld für den Dealer vom Hersteller.
Nun denn, meine GS ist gerade aus der Garantie und da der nächste etwas weg ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich zur Aufrechterhaltung der erst kürzlich bei besagtem Dealer abgeschlossenen Garantieverlängerung (also zum "Werterhalt", wie das so schön im Juristendeutsch heisst) auch in eine freie Werkstatt gehen kann? Hier bei uns gibt es eine freie Werkstatt und der Besitzer war früher lange Jahre Schrauber beim .
Rein fachlich kann ich die Inspektion natürlich auch selbst machen, aber dann fehlt halt ein Stempel (von einer angemeldeten Werkstatt) im Heft.
Wie seht Ihr das?
Grüsse Markus
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Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
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Guckst Du: www.markus-simon.eu
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