Inspektion bei freier Werkstatt (mit abgeschlossener Garantieverlängerung)?

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    • Inspektion bei freier Werkstatt (mit abgeschlossener Garantieverlängerung)?

      Moin,
      wie ich heute schmerzlich erfahren musste scheint "mein" ;BMW; (Seitz in Uhingen und Ulm) in gewisse Schwierigkeiten gekommen zu sein. Der Anrufbeantworter spricht folgendes: "Wegen Umstrukturierungsmaßnahmen haben wir vorübergehend geschlossen". Ein Unmensch der Böses dabei denkt...
      Dammich. Unlängst erwischte es den (guten) Vorgänger (BMW Kuhn) und nun, nach nur 2 Jahren, den (ebenfalls guten) Nachfolger.
      Um Verdächtigungen vorzubeugen: ich bin unschuldig!!! Ich habe weder zu viel runtergehandelt und auch immer brav meine Inspektionen dort machen lassen und meine Kohle abgeliefert. Gut, da waren natürlich die unzähligen Garantieaufenthalte... Aber das ist a) eine andere Geschichte und b) gibt's in solchen Fällen Geld für den Dealer vom Hersteller.

      Nun denn, meine GS ist gerade aus der Garantie und da der nächste ;BMW; etwas weg ist, stellt sich für mich die Frage, ob ich zur Aufrechterhaltung der erst kürzlich bei besagtem Dealer abgeschlossenen Garantieverlängerung (also zum "Werterhalt", wie das so schön im Juristendeutsch heisst) auch in eine freie Werkstatt gehen kann? Hier bei uns gibt es eine freie Werkstatt und der Besitzer war früher lange Jahre Schrauber beim ;BMW; .

      Rein fachlich kann ich die Inspektion natürlich auch selbst machen, aber dann fehlt halt ein Stempel (von einer angemeldeten Werkstatt) im Heft.

      Wie seht Ihr das?
      Grüsse Markus
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      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
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      Guckst Du: www.markus-simon.eu

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    • Auszug aus den Garantiebestimmungen:

      §4 Voraussetzungen für Garantieansprüche
      Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Käufer/Garantienehmer:
      a) an dem Motorrad die vom Hersteller vorgeschriebenen und empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Verkäufer/Garantiegeber oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen läßt.


      Damit ist eigentlich klar, dass man gefälligst zum ;BMW; zu fahren hat. Oder aber man hat das Motorrad bei einem Nicht- ;BMW; gekauft (z.B. bei einem Honda-Händler) und kann dann auch dort, wenn dies möglich ist, die Servicearbeiten durchführen lassen. Allerdings wäre dies aus den verschiedensten Gründen ziemlich unsinnig.

      Was ich nicht so ganz verstehe ist, was die mit "beim Verkäufer/Garantiegeber" meinen. Kannst du die Servicearbeiten auch direkt bei der CarGarantie durchführne lassen? Denke eher nicht.

      Ich an deiner Stelle würde mich mit den Leuten der CG mal in Verbindung setzen, vielleicht können dir ja eine Sonderregelung mit dir vereinbaren. Ein Versuch ist's allemal wert.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Moin,

      für Flotten hat CAR-Garantie eine Reihe von Vertrags/Partnerwerkstätten. Das habe ich im Privaten Umfeld aber noch nicht gehört.
      Bei meiner Dose hatte es gereicht zu einer "von der Innung zugelassenen Werkstatt" zu gehen laut dem Telefonat. Car Garantie hat dadurch, das ich eine günstigere Werkstatt gewählt habe, Kosten gespart - und zwar deutlich. Es darf nur keine Hinterhofwerkstatt genutzt werden.

      Wie sich das bei der Garantieverl. fürs Töff auswirkt interresiert mich auch. Ich habe zwar noch Werksgarantie, aber werde sicher auch eine Verl. kaufen.


      Grüße,

      Gerry