Spritzschutz abgebaut, zulässig? ja / nein

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    • Spritzschutz abgebaut, zulässig? ja / nein

      Einen schönen Guten Morgen alle miteinander

      Habe da eine wirklich ernstgemeinte Frage, die ich auch gerne rechtlich hinterlegt hätte, Blabla mache ich und höre ich schon bei Stammtischen, seit dem ich mich in dieser Angelegenheit mit der Rennleitung gezankt habe. Die waren sich nämlich dann selbst nicht sicher und haben mich fahren gelassen. Totgesabbelt ;lach; :d!
      Mein jetziger Stand ist folgender. Erstzulassung 03.2006, also nach dem neuen EU-Recht zugelassen, mit dem neuen Schein und Brief, danach soll es möglich sein! Die Vorschrift, daß das Hinterrad bis, ich weiß nicht genau, 7 cm über der Achse abgedeckt sein muß, ist hinfällig. Die HP2 hat im übrigen auch keinen Spritzschutz.
      Wer weiß da genaueres? Der ;BMW; und die Zulieferer von den schönen Abdeckungen wissen es nämlich auch nicht ;..(!
      Vielleicht könnt ihr mir Fakten liefern die einer Streiterei mit der Rennleitung standhalten.
      Vielen Dank im voraus.

      Die besten Grüße
      aus Ratingen
      vom Dumeklemmer
    • RE: Spritzschutz abgebaut, zulässig? ja / nein

      Hallo,


      wenn Du eine definitve Antwort suchst, würde ich beim Tüv nachfragen.

      mein Wissenstand ist der, dass bei Motorrädern mit Eu-Zulassung (und das hat nichts mit den neuen Fahrzeugpapieren zu tun, sondern mit der zusammen mit dem Fahrzeugpapieren ausgelieferten EU-Bescheinigung) die Länge des hinteren Spritzschutzes nicht mehr geregelt ist und damit auch keinen mehr interessieren sollte.
      Ich hatte schon an meiner vorigen R 1150 GS den Spritzschutz abmontiert, hatte beim Tüv und in Verkehrskontrollen nie Probleme)
      Bleibt negativ und im Kopf positiv.


      Grüße vom Bodensee




      Dieter
    • RE: Spritzschutz abgebaut, zulässig? ja / nein

      Hallo,

      zum einen sind es 15 cm, nicht 7 cm.

      Ein Verstoß gegen die StVZO liegt dann vor, wenn das Fahrzeug mit Spritzschutz homologisiert wurde und die Abmessungen entsprechend abgenommen wurden oder durch Entfernung des Spritzschutzes die Anforderungen der StVZO (Katzenauge usw., berührt hier daher nicht) verletzt werden.

      Jedoch erlischt keinesfalls (mehr) die Betriebserlaubnis.
      MfG,
      Ralf

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von .:Ralf:. ()

    • wie Moggele:

      Bin schon seit 2001 ohne den hinteren Spritzschutz unterwegs, hab zunächst die 1150'er GS, dann die 12'er GS "hinten ohne" bewegt, gab nie Probleme, weder beim TÜV, noch mit der Rennleiting.
      DLzG: Christian

      ... seit 01'18 nicht mehr mit der gelben R1200GS unterwegs
      => R nineT Scrambler ... und sehr zufrieden ... ;cool;
    • Hallo,

      das interessiert mich auch schon länger,

      deshalb hab ich beim TÜV nachgefragt und es ist genau so wie MoggeleXL1
      geschrieben hat.

      Mit EU-Zulassung sei es kein Problem mehr das Ding abzuschrauben.
      Da die Regelung mit den Abgedeckten Hinterrad (eine Bestimmte Höhe ab Mitte Rad) nur eine nationale Regelung ist.

      Definitiv konnte man mir allerdings auch nichts sagen. Der Herr vom TÜV sagte nur er würde sich dabei nichts denken.

      Ab wann hat die GS eine EU-Zulassung???

      Gruß Jochen
    • Hab zu dem Thema schon bei meiner V-Strom mal nen bekannten beim Tüv befragt, da ich da den Lappen gekürzt hatte, er meinte nur Länge ist völlig egal, es muss halt Kennzeichenbeleuchtung und Katzenauge vorhanden sein, wo das ist, ist egal.

      Hatte auch bisher damit noch nie Probleme, egal ob Tüv oder Rennleitung, die haben sich eher über meine blauen Standlicher beklagt ;--)
      Gruss Cobra

      BMW R 1200 GS Granitgrau im TT Desierto III Style

    • Soll ich auch noch?

      So ganz offiziell?

      Ist nämlich alles richtige schon geschrieben worden! ;daumen;

      EU-Zulassung kennt keine hintere Radabdeckung mehr !

      Noch was: blaue Standlichter sind böse...
      kann zu nem 25-Taler-Ticket werden und Mängelbericht also der Ärger mit der Lauferei zum Vorzeigen, dass es in Ordnung gebracht wurde oder falls mans bleiben lässt, Gezeter mit der Zulassungsstelle nach sich ziehen
      ;..(
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • War mit meiner Q letzte Woche zu ihrer ersten Hauptuntersuchung, und so wie ich dort auf dem Hof wartete bis ich drankomm' fragt der Prüfer schonmal ob die Maschine original hinten so hoch ist... Häh? Klar, habe ich so gekauft!
      Und dann fällt mir auf, dass ich gar keinen Gepäckträger und auch keinen hinteren Spritzschutz dranhatte ... Braucht ja auch kein Mensch, ich hatte dann aber doch die Befürchtung wg. fehlender Festhaltemöglichkeit für den Beifahrer und dem längst verkauften Spritzschutz (die alte Geschichte mit dem Abstand zur Radabdeckung, Rückstrahler und was früher so alles war...mir hatten die TÜVler bei einer SR früher sogar schonmal einen Winkelmesser ans Kennzeichen gehalten...widerlich;-) Aber, oh Wunder und Freude: Es wurde kein Wort darüber verloren! Der Preis von 54,55€ dämpfte die Euphorie dann aber doch noch etwas.
    • Noch was: blaue Standlichter sind böse...
      kann zu nem 25-Taler-Ticket werden und Mängelbericht also der Ärger mit der Lauferei zum Vorzeigen, dass es in Ordnung gebracht wurde oder falls mans bleiben lässt, Gezeter mit der Zulassungsstelle nach sich ziehen
      ;..(


      weis isch doch alles, darum hab ich jetzt auch umschaltbare drin, die sind im normalzustand weiß, wenn ich mal zuviel zeit zum Fingerbrechen hab tausch ich die aus gegen reinweiß dann ist ganz frieden.
      Gruss Cobra

      BMW R 1200 GS Granitgrau im TT Desierto III Style

    • Der Preis von 54,55€ dämpfte die Euphorie dann aber doch noch etwas.
      und wieso sagt mir mein dealer dass das bei ihm in der werkstatt (im rahmen der 40000er inspektion) 90 öre kostet?! :((

      Gruß

      Hartmut
      Das Glück liegt am Ende einer langen Straße: ;daumen;
      44°19'24.53" N
      6°48'22.33" E

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Taunusmoto ()

    • Original von Taunusmoto
      Der Preis von 54,55€ dämpfte die Euphorie dann aber doch noch etwas.
      und wieso sagt mir mein dealer dass das bei ihm in der werkstatt (im rahmen der 40000er inspektion) 90 öre kostet?! :((

      Gruß

      Hartmut


      Wohl weil der auch noch was dran verdienen will :((
      Gruss Cobra

      BMW R 1200 GS Granitgrau im TT Desierto III Style

    • Wohl weil der auch noch was dran verdienen will
      ist aber, wenn's wirklich so kommt, dummheit. werd ich näxtes mal selber zum tüv fahren und ggf. notwendige Maßnahmen auch selbst vornehmen, verdient er garnix mehr drann. auf tüvgebühren noch was draufschlagen hatte ich jedenfalls noch nicht.

      Gruß

      Hartmut
      Das Glück liegt am Ende einer langen Straße: ;daumen;
      44°19'24.53" N
      6°48'22.33" E
    • Original von Taunusmoto
      Der Preis von 54,55€ dämpfte die Euphorie dann aber doch noch etwas.
      und wieso sagt mir mein dealer dass das bei ihm in der werkstatt (im rahmen der 40000er inspektion) 90 öre kostet?! :((

      Gruß

      Hartmut



      Der TÜV-Prüfer holt sich das Mopped ja nicht selber vom Parkplatz. Das muß ein Mitarbeiter der Werkstatt machen und der muß natürlich bezahlt werden. Auf der Rechnung steht dann "Vorstellung zur Hauptuntersuchung" oder so ähnlich.
      Finde ich persönlich aber ungeschickt vom Händler, bei der TÜV-Sache 40 Euro draufzuschlagen. Wenn er die 40 Euro beim Rechnungsbetrag für die Inspektion aufgeschlagen hätte, wäre niemand darüber gestolpert (bei der horrenden Summe kommt es auf 40 Euronen auch nicht mehr an).

      Gruß!

      Karsten
    • Beim ;BMW; in Oldenburg habe ich TÜV ebenfalls mit der Insp. machen lassen und zwar ohne Sonderzuschlag. Kann natürlich mehr sein, wenn man ohne Insp. die ;Q; vorführen läßt.
      Gruss
      Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AndyG ()