Ab wann gilt ein Reifen als ...

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    • Ab wann gilt ein Reifen als ...

      nicht mehr für den Strassenverkehr zulässig?

      Hi,

      am Sauerlandwochende habe ich meine PR endgültig eckig gefahren.

      Nun ist es aber so, dass mittig nur noch wenig Profil besteht (unter 1,6 mm)

      Je mehr man an die Flanke kommt, desto mehr Profil gibts.

      Wo und wie muß man messen, um halbwegs legal über die Runden zu kommen.


      Eins ist klar: die neuen PR habe ich schon.
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      Wo und wie muß man messen, um halbwegs legal über die Runden zu kommen.
      Gemessen wird vom TÜV (wohl auch von der Rennleitung) an der Stelle mit dem geringsten Profil!
      Das wäre dann bei Dir wohl irgendwo mittig! ;°)
      Wer sich bewegt, hinterläßt Spuren!
      Ciao,
      Oliver
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      Wo und wie muß man messen, um halbwegs legal über die Runden zu kommen.

      In Österreich gilt:
      "Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der Laufflächenbreite durchgehend erforderlich."

      Quelle: Motorradrecht
      Servus aus Wien,
      Egon
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      am Sauerlandwochende habe ich meine PR endgültig eckig gefahren.

      Oh je, Blacky, was für Strecken seid Ihr nur im Sauerland gefahren?!? ;--)
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Doc Brown
      Oh je, Blacky, was für Strecken seid Ihr nur im Sauerland gefahren?!? ;--)

      Nee, nee - falsche Interpretation.
      Die Kantholzreifen hat Udo sich auf der Hin- und Rückreise gefahren.
      Wir haben unser Bestes gegeben, dass er die Kanten wieder rund bekommt. ;lach;
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Nun, ich bin ca. 1000 km vorher und nachher gefahren.
      Zwischendrin wars richtig geil.

      Hast du auch eine Antwort auf meine Frage?

      PS: die PR haben ca. 12500 km hinter sich gebracht.
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      Hier das Bild eines neuen K-Reifens.

      Mittig ist schon mal garnichts.

      Daher hatte ich immer die kleine Metzeler-Broschüre (mit Foto vom Z6) eingesteckt, um etwaige Diskussionen mit der Exekutive gleich im Keim zu ersticken ;--)...man sieht aber beim Z6 genau, dass da in der Mitte nie etwas war.
      Servus aus Wien,
      Egon
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von BlackyWir haben unser Bestes gegeben, dass er die Kanten wieder rund bekommt. ;lach;

      ...die "Abrundung Sauerland" scheint ja auch für die Rückreise dann gereicht zu haben! ;lach;

      Die von Qudo angegebene Laufleistung finde ich außerordentlich hoch, mein MT ist hinten immer nach 7-8Tkm hin.

      P.S.: Hatte schon richtig interpredi... interprä... ...gedeutet.
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Doc Brown ()

    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      nicht mehr für den Strassenverkehr zulässig?

      Hi,

      am Sauerlandwochende habe ich meine PR endgültig eckig gefahren.

      Nun ist es aber so, dass mittig nur noch wenig Profil besteht (unter 1,6 mm)

      Je mehr man an die Flanke kommt, desto mehr Profil gibts.

      Wo und wie muß man messen, um halbwegs legal über die Runden zu kommen.


      Eins ist klar: die neuen PR habe ich schon.


      und ich dachte Du hast sie schon gewechselt der HR war im Sauerland schon nich mehr gut ;pfeif;

      Es gibt bei allen Reifen sogenannte Verschleißanzeigen.
      die sind im den Profielrillen, wenn diese mit der Oberfläche eins werden ist der Reifen nich mehr Legal ;rotwerd;

      VERSCHLEISSANZEIGE = Sobald die Stege mit dem Profil bündig abschließen, ist das Profil abgefahren und der Reifen verschlissen
      mfg
      Robert ;peace;

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von QBiker ()

    • Hallo Robert,

      es stimmt:
      wenn die Verschleißanzeiger, am Rand steht "TWI", erreicht sind, ist der Reifen illegal.
      Vielleicht aber auch schon vorher !!!
      Bei uns ist seit einiger Zeit 1,6 mm die Grenze, zumindest die älteren TWIs sind nur 1 mm hoch.

      Die 1,6 mm Profil müssen übrigens an allen Stellen mindestens vorhanden sein,
      nicht nur in der Mitte...

      Gruß

      Dietmar

      Spart Euch nicht zu Tode !
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Qudo
      Nun, ich bin ca. 1000 km vorher und nachher gefahren.
      Zwischendrin wars richtig geil.

      Hast du auch eine Antwort auf meine Frage?

      PS die PR haben ca. 12500 km hinter sich gebracht.


      Udo @ all,
      Ich hatte mir direkt am 2. Mai einen neuen MPR montieren lassen. Meiner hatte 8500 km gehalten. Ich hätte den Reifen besser schon VOR dem Treffen mit 7500 km ensorgt.
      Vielleicht hält mein Reifen nicht so lange wegen meinem geringen Gewicht .. ;pfeif; (mehr Schlupf am Hinterrad).

      Ist nur so eine Theorie ;)

      Schönes WE

      Horst
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Doc Brown
      Die von Qudo angegebene Laufleistung finde ich außerordentlich hoch, mein MT ist hinten immer nach 7-8Tkm hin.

      P.S.: Hatte schon richtig interpredi... interprä... ...gedeutet.


      Jau, bei der KM-Angabe habe ich auch °D° zumal noch incl. Einsatz auf dem Track.
      Ist mir schleierhaft, wie uns Udo das hinbekommen hat.
      Bei mir sind die Tourance bei 10.500 richtig weg gewesen - eigentlich schon 1000 km vorher.... ;pfeif;
      Ohne Track, aber es waren etliche "französische" KM's dabei ;lach;
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • RE: Ab wann gilt ein Reifen als ...

      Original von Blacky
      Jau, bei der KM-Angabe habe ich auch °D°zumal noch incl. Einsatz auf dem Track.
      Ist mir schleierhaft, wie uns Udo das hinbekommen hat.
      Bei mir sind die Tourance bei 10.500 richtig weg gewesen - eigentlich schon 1000 km vorher.... ;pfeif;
      Ohne Track, aber es waren etliche "französische" KM's dabei ;lach;


      Waren bei den "französischen KMs" auch einige Unasphaltierte dabei? Mit 10500 wäre ich hochzufrieden.
      M.E. stressen Schotter und Ums-Eck-fahren-Brause-drehen jeden Reifen enorm. Bei mir ist die Laufleistung des MT immer weiter gefallen und jetzt wiegesagt zwischen 7-8Tkm, wobei ich nicht den Reifen die Schuld gebe.
      Doch, der letzte hat nur 5Tkm gemacht, echte Sauerei! :..(
      (Geräuschaktiver Druckverlust, keine Kulanz)
      Grüße aus Solling und Weserbergland,

      °v° Doc ...there are Docs in Group 1 too.
    • Ich persönlich verstehe grade diese immer wiederkehrende Frage nicht.
      Wenn ein Reifen seine 10000 macht, dannist es doch wirklich ausreichend.
      Meine (Tourance) kommen im Schnitt alle 10000 einfach runter. Was soll ich die Grenze anfahren und überlegen gehts noch gehts noch.
      Das Hobby ist eh kostspielig. Und die Reifen sind mir einfach in Punkto Sicherheit viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeellllllllllllllll zu wichtig, als dass ich da auf ein paar Euro achte. Sie sind meine letzte Verbindung zur Strasse. Also. Ich wechsel nach 10000 oder vorher, wenn ich den Hauch bemerke, es könnte evtl. grenzwertig werden. Aber meist schon früher.
      Sicherheit Sicherheit Sicherheit. nur nicht am falschen Punkt die Geiz ist Geil Mentalität rauskramen.

      Jürgen
    • Das mit der Profiltiefenmessung ist so einfach nicht.TWI gilt in USA.In Deutschland gilt :mindestens 1,6mm am Hauptprofil.Wo die Messpunkte sind,legt der Hersteller in seinem "Reifenmessblatt" fest.Nur dort wird die gesetzliche Mindestprofiltiefe gemessen.Gruss Klaus
    • Ich habe es jetzt mal hergegoogelt:

      § 36 STVZO Absatz 2:

      (2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

      Das weiter oben von mir gepostete Bild des Z6 zeigt aber nicht über die ganze Breite Profileinschnitte. Das ist schon merkwürdig.
    • Original von rahnerklaus
      Das mit der Profiltiefenmessung ist so einfach nicht.TWI gilt in USA.In Deutschland gilt :mindestens 1,6mm am Hauptprofil.Wo die Messpunkte sind,legt der Hersteller in seinem "Reifenmessblatt" fest.Nur dort wird die gesetzliche Mindestprofiltiefe gemessen.Gruss Klaus


      Schön wärs, wenn's so kompliziert wäre...
      man könnte jede Beanstandung der Reifen vor Gericht zum Exzess treiben, die Beibringung der Datenblätter verlangen, einen andere Serie mit veränderten Punkten behaupten = Advocats paradise

      aber der Rahnerklaus schreibt IMMER so Sachen...


      Recht hat Blacky mit
      >>In Österreich gilt:
      >>"Eine Reifenprofiltiefe von mindestens 1,6 mm ist in der Laufflächenmitte auf 75 % der >>Laufflächenbreite durchgehend erforderlich."

      Das gleiche gilt auch bei uns in D !

      Das hat Qdoh ja auch schon rausgefunden, dafür meine Verneigung, geht also doch, wer Lesen kann, hat Vorteile!


      TWI steht für tread wear indicator und der ist auch hier mittlerweile bei 1,6 mm, hat der TWI noch runde Kanten ist gut, hat er eckige, liegt er drunter und ist nix gut.

      Die Formulierung mit den 75% soll verhindern, dass ein an der Außenkante (Sturz falsch) abgefahrener Reifen gleich unzulässig ist, nur wenn mehr als ein Viertel der Lauffläche ne Glatze hat, dann muss getauscht werden.

      Vorsicht wer bei Regen mit Glatzen erwischt wird, da zickt die Rennleitung schon mal bei der Frage der Weiterfahrt... (wengs Amtshaftung: Die ham mich aber so fahren lassen!)
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hansemann ()

    • Udo

      Nimm mal einen abgefahrenen Hinterreifen und schneide ihn mit dem Taschenmesser mitten durch.

      Du wirst erstaunt sein, an wie wenig Gummi Dein Leben da noch hängt. ;nachdenk;

      Ich finde die ewigen Diskusionen um Stvo. und Gesetze bei diesem Thema etwas überflüssig.

      Ein Reifen für die ;Q; kostet gerade mal so viel wie 3-4 Tankfüllungen, da sollte der erwachsene Motorradfahrer seine Reifen rechtzeitig wechseln.

      Ein Reifen der mittig kein Profil hat, kommt mir nicht mehr auf´s Motorrad, da Du echt nicht weisst, wann die Leinwand kommt. °MM°

      Gruß Dirk
      Gruß Dirk