Vollkasko Versicherung - hier die Baden Württembergische

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    • Vollkasko Versicherung - hier die Baden Württembergische

      Diese liebe Versicherung wirbt mit einer "Neupreiserstattung" bei einem Totalschaden.

      Aber Vorsicht! Dieses gilt nur bei einem "echten" Totalschaden. Wenn das Fahrzeug bei einem erheblichen Schaden von der Versicherung in die Restwertbörse gegeben wird, um den (zu bezahlenden) Schaden niedrig zu halten, dann wird nur der Zeitwert erstattet.
    • Verstehe ich nicht?
      Ein VU hat generell das Recht, ein beschädigtes Fz. in die Verwerterbörse einzustellen. Der Besitzer hat dann die Wahl, den gebotenen Betrag plus die Differenz zum NW, den das VU zahlen muss, anzunehmen oder er nimmt das Angebot an und versucht dann selbst das beschädigte Fz. zu einem höheren Wert zu verkaufen.
      Die Regulierung NW / ZW wird in den Bedingungen festgeschrieben. Allerdings gibt es hier sehr grosse Unterschiede. Manche VU‘s regulieren den NW bis zu 6 Mon. ab Erstzulassung, andere bis 12, 18 oder gar 24 Mon.
      Dabei ist es egal, ob es sich dabei um einen technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden handelt.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • eben nicht....
      klar gibt es das Recht mit der Verwerterbörse. Aber dann hast Du keinen Anspruch auf die Neupreisentschädigung. Ist schon eine kleine Verarsche. Das waren in diesem Fall mal eben um die 4000 - 5000 Euro Abzug beim Zeitwert gegenüber Neupreis. Bei einem Fahrzeug das 6 Monate alt war. Achja: den Verkauf über die Verwerterbörse ist Sache des Versicherungsnehmers. Die Versicherung zahlt Zeitwert abzüglich Gebot aus der Börse. Der Rest geht ihnen am A.. vorbei. Der Fall ist damit für die Würtembergische abgeschlossen. Die kamen echt günstig raus - und sie ziehen noch die Mwst ab.
      Neupreis war ca 27.500, KV gemäss Gutachter Reperaturkosten um die 21.000. Zeitwert gemäss Gutachter mit 2500 Km war ca 23.000. 12.000 war das Gebot. Für die Versicherung:
      27.500 - 23.000 - 12.000 - Mwst-anteil, gezahlt haben sie also ca 9200,-- Euro.. und Tschüss
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      • Schaden.png

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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Maxell63 ()

    • Voraussetzung für eine Neupreisentschädigung ist u.a., daß ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Bedeutet, die fiktiven Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert. Dies ist hier nicht der Fall. Fiktive Repkosten = 21.000 EUR, WBW = 23.000 EUR, somit eine Reparaturschaden, d.h. Du könntest das Motorrad instandsetzen lassen.


      Gruß
      Klaus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lechfelder ()

    • Maxell63 schrieb:

      eben nicht....
      klar gibt es das Recht mit der Verwerterbörse. Aber dann hast Du keinen Anspruch auf die Neupreisentschädigung.
      Eben nicht. Ich hatte dir oben geschrieben, wann und wie nach NW abgerechnet wird.
      Das steht klar in den Vers.Bedingungen. Laß dir diese einmal geben.

      Über die Verwerterbörse reduziert das VU lediglich seinen Anteil der Entschädigungsleistung.
      Das hat nichts damit zu tun, unter welchen Bedingungen nach NW oder ZW abgerechnet wird.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...