Lenkererhöhung BMW R1250 GS Adventure

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    • Lenkererhöhung BMW R1250 GS Adventure

      Am 24.07.2022 bin ich mit meiner BMW R1250 GS Adventure in Oberstaufen in eine Polizei Kontrolle geraten. Die Polizei fand nach einiger Zeit eine Lenkererhöhung, für die ich keine Unterlagen hatte, da ich das Motorrad so von BMW Bestellt hatte. Da auf der Originalen Lenkererhöhung nichts eingraviert ist, oder ein BMWzeichen vorhanden, wurde mir die weiterfahrt untersagt und ich musste das Motorrad abschleppen lassen, da mir nicht geglaubt wurde das es ein Original Teil ist. Nach zwei Monaten bekam ich eine Busse von 118.50 € dagegen hat mein Anwalt Einspruch eingelegt und nun warte ich bis jetzt auf die Akten die nicht kommen wolle.
      Alle GS Fahrer die eine Originale Lenkererhöhung haben sollten sehr Vorsichtig sein wenn sie in eine Kontrolle kommen, oder besser sich von BMWbescheinigen lassen das es ein Original teil ist daskeine äusserliche Kennzeichnung hat, um die Teile NR zu sehen muss die Erhöhung abgebaut werden.
      Allen eine gute Fahrt
    • Da dürfte sich der Kollege der Polizei irren, denn die Original verbaute Lenkererhöhung von BMW ist hat keine besonderen Kennzeichnungen. Ich habe selbst eine Erhöhung ab Werk drin.
      Das aknn aber sicherlich Hansemann qualifizierter beantworten.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • Ralf_GSX1400 schrieb:

      Da dürfte sich der Kollege der Polizei irren, denn die Original verbaute Lenkererhöhung von BMW ist hat keine besonderen Kennzeichnungen. Ich habe selbst eine Erhöhung ab Werk drin.
      Wenn die originale Lenkererhöhung keine besondere Kennzeichnung hat, könnte sie auch aus der Bucht oder von Ali stammen. Wie soll der gute Polizist das erkennen?
      Schöne Grüße aus Saar-Lor-Lux
      Peter
    • So ein Clown hat mich auch mal kontrolliert (das einzige Mal, daß ich überhaupt mit Motorrad kontrolliert wurde). Der war der Meinung, daß mein Original-GS-Lenker nicht von BMW wäre....zwar dürfte ich weiter fahren aber ich mußte die Kuh vorführen.
      live long and prosper
    • Interessant wäre zu wissen wie sich BMW Motorrad dazu stellt.

      ekki schrieb:

      Am 24.07.2022 bin ich mit meiner BMW R1250 GS Adventure in Oberstaufen in eine Polizei Kontrolle geraten. Die Polizei fand nach einiger Zeit eine Lenkererhöhung, für die ich keine Unterlagen hatte, da ich das Motorrad so von BMW Bestellt hatte. Da auf der Originalen Lenkererhöhung nichts eingraviert ist, oder ein BMWzeichen vorhanden, wurde mir die weiterfahrt untersagt und ich musste das Motorrad abschleppen lassen, da mir nicht geglaubt wurde das es ein Original Teil ist. Nach zwei Monaten bekam ich eine Busse von 118.50 € dagegen hat mein Anwalt Einspruch eingelegt und nun warte ich bis jetzt auf die Akten die nicht kommen wolle.
      Alle GS Fahrer die eine Originale Lenkererhöhung haben sollten sehr Vorsichtig sein wenn sie in eine Kontrolle kommen, oder besser sich von BMWbescheinigen lassen das es ein Original teil ist daskeine äusserliche Kennzeichnung hat, um die Teile NR zu sehen muss die Erhöhung abgebaut werden.
      Allen eine gute Fahrt
      Hallo,

      würde an Deiner Stelle dazu BMW-Motorrad kontaktieren und um Stellungnahme bitten. Wäre interessant zu wissen wie die das sehen.

      Gruß
      Klaus
    • Hallo zusammen.
      BMW Schweiz schreibt auf Anfrage von meinem BMW Händler :

      Nach Rücksprache mit dem Werk, ist dieses Bauteil ein Serienteil und Bestandteil der Genehmigung. Der Polizist hat dies zu unrecht beanstandet, was dir auch der Experte des STVA bestätigen wird. Leider ist die Kennzeichnung des Bauteils schlecht ablesbar. Dazu musst du das Teil fast ausbauenum zu erkennen dass es ein orig. BMW Teil ist. Eine Bestätigung wird nicht ausgestellt.

      Das ist der Oiginal Text von BMW!!!

      Ich bin sehr entäuscht von BMW und auch von meinem Händler, da kommt überhaupt nichts und die Polizei schreibt, sie sind überlastet, deswegen dauert die herausgabe der Akten noch einige Zeit.

      Als Kunde von BMW, der in den letzten 4 Jahren, 3 GS Motorräder und 2 M Auto Modelle gekauft hat, war es das für mich.
      Gute Fahrt und Grüsse an alle.
      EKKI
    • ekki schrieb:

      Ich bin sehr entäuscht von BMW und auch von meinem Händler, da kommt überhaupt nichts…


      Als Kunde von BMW, der in den letzten 4 Jahren, 3 GS Motorräder und 2 M Auto Modelle gekauft hat, war es das für mich.
      Gute Fahrt und Grüsse an alle.
      EKKI
      Ich kann zwar deine Verärgerung nachvollziehen, aber deine Reaktion nicht.
      Dein Groll richtet sich gegen den Hersteller, der sich eigentlich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
      Das Fehlverhalten liegt doch eindeutig bei der Unkenntnis und damit einhergehendes Fehlverhalten der Polizei.
      Vielleicht auch noch etwas bei deinem Händler, der mehr oder weniger ahnungs-/tatenlos war.
      Ein Fehlverhalten seitens BMW kann ich hier nicht erkennen. Aber das ist letztendlich deine Sache…
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ekki schrieb:

      Die Polizei fand nach einiger Zeit eine Lenkererhöhung, für die ich keine Unterlagen hatte, da ich das Motorrad so von BMW Bestellt hatte.
      Hier liegt der Hase im Pfeffer.........Unwissenheit der Beamten........so wie es auch des öfteren beim TÜV passiert 8o
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • Nur ungern gebe ich Widerworte. Alles was bauartgenehmigungspflichtig ist, braucht die entsprechende Zulassungnummer auf dem Teil. Diese muss so angebracht sein, dass sie ohne größere Umstände von außen sichtbar ist.

      Wenn der Hersteller das versäumt (so wie Harley, die lange Blinkergläser ohne jede Kennzeichnung verbaut haben) kann man das nicht den Kontrollorganen zurechnen.

      Ich gebe zu, dass das Thema durch die sich ständig ändernden EU-Vorschriften hochkomplex ist , natürlich wird das auch ganz schnell emotional, keiner lässt sich gerne ein Fehlverhalten vorwerfen, welches nach eigenem Gutdünken keines ist. Wir brauchen auch nicht über Sinn und Unsinn von vielen, vielen Regeln zu debattieren.

      Im Fall mit der Lenkererhöhung sind wir wieder auf dünnem Eis. Grundsätzlich ist eine E-Nummer erforderlich (bei alten Motorrädern wäre auch eine ABE ausreichend, da die 1200er und aufwärts aber alle nach EU-Recht zugelassen sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine ABE dafür gibt).

      Ist die Lenkererhöhung aber in der Fahrzeugbeschreibung die der Hersteller bei einem Prüfinstitut in der EU zur Erlangung der Zulassung eingereicht hat beschrieben und enthalten, dann ist die tatsächlich von der EU-Betriebserlaubnis umfasst. Dann muss das Teil auch nicht gekennzeichnet sein, muss aber den beschriebenen Maßen und Materialgüte usw. entsprechen.
      (Bei den Harley Blinkergläsern ist das was anderes, die müssen aufgrund einer EU-Norm gekennzeichnet sein)

      Bei meiner K25 von 2006 habe ich mal beim TÜV Einsicht in die 142-seitige EU-Betriebserlaubnis nehmen können. Diese stellt der Hersteller leider nicht der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung, sondern nur einem Verlag, der eine Datenbank zusammengestellt hat. Der Zugriff darauf ist sündhaft teuer.

      Wenn das Motorrad in der Schweiz zugelassen ist, gelten wieder völlig andere Regeln. Ich glaube zwar, dass die Schweiz die EU-Regeln für ihr eigenes Fahrzeugwesen regelmäßig übernimmt (Glauben heißt: "Nichtwissen") das führt jetzt aber an dieser Stelle zu weit, da kann Dir Dein Anwalt das darlegen und DU kannst es in die Tasten tippen.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Spannend, vor allem auch was die dem Ekki entstandenen Aufwendungen anbelangt. Nachdem ihm die Weiterfahrt unsagt wurde musste er seine GS abschleppen lassen. Hat sicher ein paar Euros gekosten. Wer weiss was sonst noch so alles angefallen ist bzw. noch anfällt (Taxi, Rückholung, Anwalt ect.).

      Gruß
      Klaus
    • Lechfelder schrieb:

      Spannend, vor allem auch was die dem Ekki entstandenen Aufwendungen anbelangt. Nachdem ihm die Weiterfahrt unsagt wurde musste er seine GS abschleppen lassen. Hat sicher ein paar Euros gekosten. Wer weiss was sonst noch so alles angefallen ist bzw. noch anfällt (Taxi, Rückholung, Anwalt ect.).

      Gruß
      Klaus
      Der beauftragte Rechtsanwalt wird sicherlich entsprechenden Ersatz fordern.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Natürlich können "Wald- und Wiesensheriffs" nicht alles wissen oder auch erkennen, aber den Moppedfahrer nicht weiterfahren zu lassen, schiesst weit über das Ziel der Verkehrssicherheit hinaus.
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • ekki schrieb:

      Nach Rücksprache mit dem Werk, ist dieses Bauteil ein Serienteil und Bestandteil der Genehmigung. Der Polizist hat dies zu unrecht beanstandet, was dir auch der Experte des STVA bestätigen wird. Leider ist die Kennzeichnung des Bauteils schlecht ablesbar. Dazu musst du das Teil fast ausbauenum zu erkennen dass es ein orig. BMW Teil ist. Eine Bestätigung wird nicht ausgestellt.

      Das ist der Oiginal Text von BMW!!!

      Blacky schrieb:

      Ich kann zwar deine Verärgerung nachvollziehen, aber deine Reaktion nicht.
      Dein Groll richtet sich gegen den Hersteller, der sich eigentlich nichts hat zu Schulden kommen lassen.
      da hat der Beamte vor Ort unverhältnismäßig reagiert! Da ist eine ordentliche Entschädigung einzuklagen! Haben die da nichts anderes zu tun?
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Hallo Blacky, natürlich richtet sich mein Groll gegen den Hersteller, wenn ich an jedes kleine Teil eine Serien NR anbringe, oder ein Logo, dann doch bitte an ein Fahrsicherheits Relevantes Teil erst recht. Aber BMW und auch der Händler machen sich einen schlanken Fuss und lassen den Kunden im Regen stehen, dass ist für eine Welt Firma wie BMW unter aller ... den Rest spare ich mir.
      Für Hedin Automobile und Motorrad ist der Spruch erfrischend anders oder Besser eher ein Witz .
      Das der Polizist das Motorrad stillgelegt hat, ist natürlich voll daneben, aber wenn alle Teile gekenzeichnet sind und ausgerechnet so ein wichtiges nicht, kann ich ihn schon `etwas` verstehen.
      Allzeit gute Fahrt allen!!
    • ekki schrieb:

      Hallo Blacky, natürlich richtet sich mein Groll gegen den Hersteller, wenn ich an jedes kleine Teil eine Serien NR anbringe, oder ein Logo, dann doch bitte an ein Fahrsicherheits Relevantes Teil erst recht. Aber BMW und auch der Händler machen sich einen schlanken Fuss und lassen den Kunden im Regen stehen, dass ist für eine Welt Firma wie BMW unter aller ... den Rest spare ich mir.
      Für Hedin Automobile und Motorrad ist der Spruch erfrischend anders oder Besser eher ein Witz .
      Das der Polizist das Motorrad stillgelegt hat, ist natürlich voll daneben, aber wenn alle Teile gekenzeichnet sind und ausgerechnet so ein wichtiges nicht, kann ich ihn schon `etwas` verstehen.
      Allzeit gute Fahrt allen!!
      die meisten Teile an deinem Motorrad haben doch gar keine extra Kennzeichnung! Das ist schon etwas speziell dieser Fall.... ;--)
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Hatten mal mit ner HD Road King ein ähnliches Problem mit dem Original-Windschild gehabt. Die Ami-Kisten brauchen ja für Europa ne EG-Genehmigung. In den Fahrzeugpapieren ist dann die entsprechende EG- Nummer eingetragen. Mitarbeiter des TÜV u.ä. können unter der EG Nummer dann die Hersteller- Bauteile ansehen die für das Fahrzeug zugelassen sind. Das kann " Schutzmann Schneidig " auf der Straße nicht. Da kann man nur auf Sachverstand und Fingerspitzengefühl hoffen. Blöd gelaufen mit der Lenkererhöhung.