Eine neue Idee von Södolf
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Ich bin kein Bayer, aber hast du jetzt nicht ein W.. mit Sö. verwechselt?
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griffel schrieb:
Ich bin kein Bayer, aber hast du jetzt nicht ein W.. mit Sö. verwechselt?
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griffel schrieb:
Ich bin kein Bayer, aber hast du jetzt nicht ein W.. mit Sö. verwechselt?
speak-no-evil-monkey_1f64a.pngAll denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
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Versuchen wir mal objektiv zu bleiben.
Die Autobahnpolizeistation Holzkirchen hat für mich eigentlich keinerlei Kompetenz, solche Aussagen rechtsverbindlich zu tätigen.
Aus den aktuellen Bestimmungen (für Bayern) kann ich jedenfalls nichts Derartiges herauslesen. Was im Bereich Holzkirchen lokal gilt ist für mich (zumindest derzeit) nicht wichtig.
Wenn jemand doch eine entsprechende Regelung für Bayern findet, dann bitte gerne mitteilen. -
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ich wohne zwar nicht dort aber es sagt doch viel aus...
...wenn dies aus einem triftigen Grund geschieht. Dazu gehören Einkaufsfahrten, berufliche Gründe oder Bewegung an der frischen Luft.
so what... passt doch alles. Will ein Ordnungsamtsmitarbeiter einem vorschreiben, wie Bewegung an der frischen Luft aussieht? Das ist schon sehr schwammig... bewegtes Einkaufen geht auch...LG aus dem Land der Eierberge wünscht Rewert
der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...