Hat es Sinn sich gegen die Erhöhung der Strompreise zu wehren??
Habe gestern meine Stromrechung bekommen, deshalb die Frage. Wurde ja ohne mich zu Fragen zum 1.10.2005 erhöht.
Soll man das so hinnehmen oder lohn sich das ganze nicht??
Bürgerliches Gesetzbuch § 315:
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Aktuelle Rechtssprechung zu § 315 BGB
Effektiver Verbraucherschutz durch Paragraph 315 BGB bei Energiepreiserhöhungen
Habe gestern meine Stromrechung bekommen, deshalb die Frage. Wurde ja ohne mich zu Fragen zum 1.10.2005 erhöht.
Soll man das so hinnehmen oder lohn sich das ganze nicht??
Bürgerliches Gesetzbuch § 315:
Bestimmung der Leistung durch eine Partei
(1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist.
(2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.
(3) Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht. Entspricht sie nicht der Billigkeit, so wird die Bestimmung durch Urteil getroffen; das Gleiche gilt, wenn die Bestimmung verzögert wird.
Aktuelle Rechtssprechung zu § 315 BGB
Effektiver Verbraucherschutz durch Paragraph 315 BGB bei Energiepreiserhöhungen