ACHTUNG: Der GVV bietet keine Neuwertentschädigung bei Motorräder

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    • ACHTUNG: Der GVV bietet keine Neuwertentschädigung bei Motorräder

      Wir haben hier ja schon einige Male Versicherungen für Motorräder "durchgekaut".
      Bis dato (und noch immer) scheint der GVV mit die günstigsten Beiträge für eine KRAD-VErsicherung zu bieten.
      Der Teufel steckt aber bekanntlich im Detail - hier in den Versicherungsbedingungen.

      Aus gegebenem Anlaß - Versicherung von 2 neuen S1000XR's - habe ich mich, wie eigentlich jedes Jahr, mal wieder mit dem Thema Versicherungen beschäftigt. Irgendwo hatte ich einen Beitrag gelesen, daß der GVV keine Neuwert-/Kaufpreisversicherung bei der VK bietet.
      Bei solchen Informationen geht bei mir gleich ein ganzer Kronleuchter an.
      Keine Neuwertversicherung für ein Motorrad, welches 20.000 Euro oder mehr kostet...? ;o

      Also habe ich beim GVV angerufen und mir wurde am Telefon zugesichert, daß dies nicht korrekt sei.
      Der GVV biete auch für Motorräder für die ersten 18 Monate eine Neuwertentschädigung.
      Der Mitarbeiter konnte aber meine Zweifel nicht beseitigen, denn immerhin geht es hier im Falle eines Falles um eine ganz schöne Summe.
      Also ließ ich mir die aktuellen Versicherungsbedingungen zusenden und habe diese eingiebig studiert.

      Dabei stellte ich fest, daß der GVV die Bedingungen juristisch derart verklausuliert, daß man da kaum durchblickt.
      Mal ist von einem Kraftfahrzeug die Rede, mal wird bei Ausschluß von Wohnmobile, Mietfahrzeuge, etc., aber nicht von Motorräder gesprochen.
      Daraufhin habe ich explizit und schriftlich die Deckungszusage für Motorräder angefordert.
      Und siehe da, jemand von der Fachabteilung rief mich an und gab zähneknirschend zu, daß der GVV keine Neuwertentschädigung für Motorräder bietet.
      Bei einem Motorrad mit einem Neuwert von ü. € 20.000 (für mich!!!) ein Ausschlußkriterrium.
      Wir werden unsere Verträge beim GVV kündigen bzw. die neuen XR's anderweitig versichern.

      BMW arbeitet ja nunmehr mit der AXA zusammen.
      Die bieten zwar eine NW-Versicherung für 12 Monate, schließen auch die Bekleidung* mit ein, sind aber deutlich teuer.
      * Muß noch in den Bedingungen nachlesen, ob dies, wie damals bei der Ergo-Vers., nur für BMW-Bekleidung Gültigkeit hat.

      Beitrags-Beispiel:
      VK SB 1000 / TK 150
      SF20+
      SKZ 03-10
      Beitrag € 549,82

      Der GVV ist ca. € 100,00 günstiger, aber wie gesagt......
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Ich habe ja leider einmal die VK in Anspruch nehmen müssen.
      Gebrauchte GS beim Händler für 15.000 € gekauft und zum allersten mal eine VK bei der DEVK dafür abgeschlossen.
      Nach viereinhalb Monaten einen Auffahrunfall damit verursacht, Totalschaden am Auto und der GS ;..( Die DEVK hat sich um alles gekümmert, Sachverständigen, Verkauf und Abholung.
      Das Geld war Recht zügig da, so schnell hatte ich noch keine Neue gebrauchte gefunden.
      Habe alles wiederbekommen, für die Kleidung und den Helm allerdings nur Abschläge :/ , ich hatte keine Nachweise oder Belege mehr.
      Gruss aus dem Bergischen Land
      Fredi
      It's not a Bike, it's a GS
    • Lechfelder schrieb:

      Interessant in dem Zusammen ist auch, daß es zwischenzeitlich Versicherer gibt, welche in der VK analog zur Neupreisentschädigung eine "Kaufpreisentschädigung" anbieten.

      So gesehen bei der Württembergischen Versicherung, zu welcher wir mit unseren GSsen demnächst wechseln

      Gruß
      Habe ich auch gesehen.
      Momentan favorisiere ich die Alte Leipziger.
      Beitrag erscheint mir günstig und die bietet 36 Monate Neuwertentschädigung...
      Im Vergleich zur AXA, die von BMW angeboten wird, bei SKZ 3-10 ca. EUR 180 günstiger.
      Allerdings bieten die bei VK 1000 nur die TK mit 500 SB an, das kann ich aber verschmerzen,
      weil ich mehr Wert auf die Regulierung von 36 Monate lege.
      Außerdem versichern die auch (ohne Bindung) die Schutzkleidung bis EUR 500,00,
      der Helm wird da nicht mit eingerechnet.


      Beitrags-Beispiel:
      VK SB 1000 / TK 500
      SF20+
      SKZ 03-10
      Beitrag € 372,11

      Beiträge hängen natürlich auch von den Regionalklase ab.
      Hier der Beitrag für eine S1000XR/2020 mit 165 PS.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Roger, das ist aber schon seit 2018 so.
      Ich hatte bei meinem Crash in 2019 auch nur den derzeitigen Marktwert angerechnet bekommen.
      Hinzu kamen allerdings noch die Umbauten und der Helm, jedoch auf Nachweis und ebenfalls nur den anktuellen Marktwert.
      Warum dies nur für PKW gelten soll, hab ich bisher auch noch nicht verstanden, da ein PKW ja meist noch teurer ist.
      Und selbst hier gilt es derzeit nur für die ersten 18 Monate, andere bieten hier 24 Monate.

      Preisleistung hatte ich bis zur letzten Anmeldung auch nichts besseres gefunden gehabt.

      BMW hatte damals in Verbindung mit der Allianz ein Paket, war aber auch doppelt so Teuer und Bekleidung bezog sich nur auf BMW Produkte.
      All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
      Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
    • Lechfelder schrieb:

      Interessant in dem Zusammen ist auch, daß es zwischenzeitlich Versicherer gibt, welche in der VK analog zur Neupreisentschädigung eine "Kaufpreisentschädigung" anbieten.

      So gesehen bei der rttembergischen Versicherung, zu welcher wir mit unseren GSsen demnächst wechseln

      Gruß
      zum Neupreis "Maßgeblich für den Neupreis ist in allen Fällen die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich der auf das Ersatzfahrzeug erzielbaren Rabatte.

      zum Kaufpreis :


      Der Kaufpreis ist uns durch eine Rechnung über den Fahrzeugkauf nachzuweisen. Er ist begrenzt auf den von einem von uns beauftragten Sachverständigen rechnerisch ermittelten Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Erwerbs.
      Ist ein Ersatzfahrzeug in der versicherten Ausführung oder -falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird- eines gleichartigen Typs in gleicher Ausführung am Schadentag günstiger als zum Kaufpreis er-hältlich, beschränkt sich die Entschädigung auf diesen Betrag.



      Der Teufel steckt im Detail.... ;-)
      All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
      Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
    • Seit wann das so ist, spielt eigentlich keine Rolle. Und es wurde hier auch noch nie propagiert.
      Fakt ist, daß es heute so ist und sich viele User vielleicht gerade mit der Versicherung ihres neuen Motorrades befassen.
      Wir waren mit unseren Motorrädern bis dato auch beim GVV versichert. Hätte ich es früher gewußt, hätten wir die dort eben nicht versichert.
      Bei meinem Unfall in 2018 wurde der Totalschaden an meiner Rallye auch nur nach dem Wiederbeschaffungs-/Zeitwert reguliert, da habe ich, außer meiner Gesundheit, auch schon einiges an Geld eingebüßt.
      Aber letztendlich muß das jeder für sich entscheiden....
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Roger , drüben in der andren Kneipe wurde das selbe Thema diskutiert ,
      da heißt es Stand 13.11. 2020 :
      ---------
      Genau. Bis 25T. Hab gerade gestern Abend dahin gewechselt. Am Anfang vom Jahr ging es nur bis 20T. Haben die wohl jetzt geändert.
      --------
      hm :whistling:
      Igi ;-) !
    • "zum allerersten Mal eine VK bei der DEVK dafür abgeschlossen."
      DEVK habe ich auch
      Aaaaber, es ist nicht automatisch alles gut.
      Marderschäden, sind nicht dabei, außer man lässt es sich bescheinigen
      Schäden beim Haarwildunfall, OK, mit Bescheinigung darf man auch einen Pottwal anfahren
      alles ohne Extrakosten
      Ein kurzer telefonischer Hinweis auf 30€ weniger Beitrag bei der Allianz, sofort 30€ weniger