Neumotorrad Auslieferung- und LockDown

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    • Neumotorrad Auslieferung- und LockDown

      Moin.
      Nun ist es soweit. Der 2. LockDown steht vor der Tür. So wie es aussieht, ist der Stichtag der kommende Mittwoch.
      Meine neue R 1250 GS ADV sollte ich eigentlich am 22.12.20 beim Händler abholen können.
      Nun wird da wohl nichts draus.
      Obwohl ich im Entwurf gelesen habe, das KFZ- und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben dürfen.
      Wäre es denkbar das Motorradwerkstätten mit den KFZ-Werkstätten gleichgesetzt werden?
      Und wird es nach eurer Meinung möglich sein ein Neumotorrad abzuholen?
      Bin gespannt auf eure Meinungen.

      VG Hardy.
    • Moin Hardy,

      ein Motorrad ist ja auch ein KFZ. Beim Lockdown im Frühjahr waren die Motorradwerkstätten, jedenfalls hier in Hamburg, auch geöffnet. ABER: Eine Auslieferung läuft über den Handel und der war geschlossen.
      Viele Grüße aus Hamburg

      Wolfgang
    • Handwerk (Friseur denke ich aber eher nicht) darf,-soll-hat, wenn gewollt aufhaben.
      Bei Dir handelt es sich im ersten Gang nicht um eine Dienstleistung des Handwerks, sondern des Verkaufs.
      Und die wiederum werden geschlossen.
      Vom Verkauf ist (wird) aber das Motorrad in die Werkstatt gegeben/worden (Intern eigene Kostenstelle) um es aus der Kiste zu holen, es fahrfertig zu machen und vieleicht wurde noch etwas auf deinen Wunsch hin angebaut.
      Damit kann Dir das Motorrad von der Werkstatt aus übergeben werden ohne das man gegen die Durcheinander der Regelungen verstößt (Bußgeld bis 2.500 € )
      (So haben wir es hier in RLP auf Anfragen der Innungen an die LR)

      Also, morgen den Verkauf (Verkäufer) kontaktieren (die werden aber Bescheid wissen), so dass spätestens mit Auftrag Verkauf an Werkstatt, dass Motorrad dort (Werkstatt) steht.

      Bedenke auch, mit Auslieferung fängt die GW an.
      Der Wellenbrecher (43 Tage bis heute) für schöne Weihnachten war vertane Zeit, der Virenkalender weisst für das Coronavirus auch noch den März als sehr aktiven Monat aus, nach den drei Wochen "verschärften Lockdown" wird es nicht vorbei sein, keiner ist geimpft, dass Virus nicht abgeschwächt wie im Sommer und der überweigende Teil von Virologen davon überzeugt (das waren sie auch beim der Nutzlosigkeit des Wellenbrechers, ) dass das Virus auch nach diesen 3 Wochen keine Verbesserung der Zahlen bringt, schon gar nicht die magischen 50. Denn es ist auch dann noch da und die kalten Monate kommen erst noch.


      In Blick auf die nächsten Monate, ich sage mal frech das wir vor März keine Veränderung unseren jeztigen Status haben was die Einschränkungen betrifft (das kommt wie auch jetzt immer Scheibchenweise ans Volk) ,wäre auch eine spätere Auslieferung durchaus in den jetzigen Zeiten zu überlegen (Geld denke ich ist schon geflossen)
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Also ich würde sie eben beim Händler belassen.
      Beim ersten Lockdown durfte man auch nicht mal überall fahren
      und in dieser Zeit, wo auch überall Salz gestreut wird würde ich nicht unbedingt gleich fahren.
      So wie Frank schreibt, läuft auch ab da deine Gewährleistung und wenn du nicht viel fährst,
      hast du auch in dieser hässlichen, nassen, Streusalz geplagten Zeit auch deine Jährlichen Inspektionen
      zu absolvieren zwecks Garantie.

      Ich würd den Lockdown und das schlechte Wetter noch etwas abwarten.


      m.M.
      All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
      Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
    • Ich möchte ja niemanden verrückt machen, aber da wäre ja dann noch die Sache mit der MwSt.- Reduzierung...
      Hier ist der Übergabezeitpunkt der Maschine zur Vertragserfüllung entscheidend und das sollte ja dann auch noch dieses Jahr passieren.
      Oder ist die Reduzierung inzwischen verlängert worden?

      Wie auch immer, ich wünsche Dir, dass die Sache so abläuft, wie Du es Dir wünscht.

      Gruß vom Bodensee.
      Mit einem Hammer in der Hand sieht VIELES nach einem Nagel aus...
    • lake_constance schrieb:

      Ich möchte ja niemanden verrückt machen, aber da wäre ja dann noch die Sache mit der MwSt.- Reduzierung...
      Hier ist der Übergabezeitpunkt der Maschine zur Vertragserfüllung entscheidend und das sollte ja dann auch noch dieses Jahr passieren.
      Oder ist die Reduzierung inzwischen verlängert worden?

      Wie auch immer, ich wünsche Dir, dass die Sache so abläuft, wie Du es Dir wünscht.

      Gruß vom Bodensee.
      Ist das jetzt sicher? Wurde ja viel diskutiert...mein Händler sagt auf mehrfacher Nachfrage, entscheidend ist Rechnungstellung und Bezahlung....
    • O-Jay schrieb:

      ...mein Händler sagt auf mehrfacher Nachfrage, entscheidend ist Rechnungstellung und Bezahlung....
      Das ist korrekt. Massgebend ist nicht nicht die Übergabe des Fahrzeuges, sondern das Datum der Rechnungsstellung und -wichtig- Bezahlung.
      Der Händler muss noch in diesem Jahr buchen können, Auslieferung kann im nächsten Jahr erfolgen. Das trifft auch bei einer Finanzierung zu. Der Händler benötigt hierfür allerdings mindestens die Fahrgestellnummer des zu finanzierenden Fahrzeugs.
      Die Garantie/Gewährleistung beginnt am Tag der Auslieferung.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ihk-muenchen.de/de/Service/Rec…senkung-der-Umsatzsteuer/

      ....

      Was gilt wann: Auf den Leistungszeitpunkt kommt es an



      und


      Was gilt bei welcher Art von Leistung?

      sind hier die Wichtigen Punkte.

      Wenigstens den Empfang bestätigen, falls das Vertrauen zum Händler da ist.
      Dann hast Du Ruhe und alles ist in sicheren Tüchern.

      Gruß
      Carsten
      Mit einem Hammer in der Hand sieht VIELES nach einem Nagel aus...
    • Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Also entweder vor oder nach dem 1. Juli bis zum 31.12.2020.

      GS am 1. Juni 2020 gekauft und bestellt:
      Geliefert am 30.06.2020 = 20.000 Netto + 19% MwSt.
      Geliefert am 01.07.2020 = 20.000 Netto + 16% MwSt.


      Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Also entweder vor oder nach dem 1. Juli bis zum 31.12.2020.

      GS am 1. Juni 2020 gekauft und bestellt:
      Geliefert am 30.06.2020 = 20.000 Netto + 19% MwSt.
      Geliefert am 01.07.2020 = 20.000 Netto + 16% MwSt.


      Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.
      Nö!
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Also ich hab gestern auch mal den Restbetrag überwiesen. Wohl im Wissen, dass dies im Zweifel nix nutzt, denn wie Frank schon sagte ist die Leistungserbringung ( Auslieferung) maßgeblich. Es gibt da allerdings wohl Ausnahmen, wenn besondere Ereignisse eben diese Auslieferung verhindern. Und ich denke davon kann man hier im Falle des Lockdown`s wohl sprechen. Zumal die Mehrwertsteuersenkung ja eingeführt wurde im die Kaufkraft zu steigern. Dem sind wir als Käufer ja auch nachgekommen indem wir die Ware in diesem Geschäftsjahr bestellt und bezahlt haben. Da denke ich wird Herr Scholz uns nicht im Nachhinein für bestrafen.
      Mag auch nicht noch mal 600,- € nachzahlen.

      Grüße Matthias
    • Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Also entweder vor oder nach dem 1. Juli bis zum 31.12.2020.

      GS am 1. Juni 2020 gekauft und bestellt:
      Geliefert am 30.06.2020 = 20.000 Netto + 19% MwSt.
      Geliefert am 01.07.2020 = 20.000 Netto + 16% MwSt.


      Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.
      Genauso ist es im Handwerk. Entscheidend ist das Datum der Leistungserbringung (Abnahme, Übergabe). Das Datum der Zahlung ist ohne Einfluss.
      ;wink; Viele Grüße
      Georg

      -----__o
      ---_\ <,
      --(_)/(_)
    • Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Also entweder vor oder nach dem 1. Juli bis zum 31.12.2020.

      GS am 1. Juni 2020 gekauft und bestellt:
      Geliefert am 30.06.2020 = 20.000 Netto + 19% MwSt.
      Geliefert am 01.07.2020 = 20.000 Netto + 16% MwSt.


      Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.
      entscheidend ist DAS, was dein Händler dir in die Rechnung setzt. Vorausgesetzt er hat die Maschine jetzt oder in den Tagen bis zum 31.12. (kann ja nix ausliefern, was nicht da ist) und würde dir nur auf der Rechnung auch bescheinigen, dass du sie am 31.12. abgeholt hast, ist der Satz von 16% fix! Auch wenn er die Rechnung erst im Januar schreibt.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • remi22 schrieb:

      entscheidend ist DAS, was dein Händler dir in die Rechnung setzt. Vorausgesetzt er hat die Maschine jetzt oder in den Tagen bis zum 31.12. (kann ja nix ausliefern, was nicht da ist) und würde dir nur auf der Rechnung auch bescheinigen, dass du sie am 31.12. abgeholt hast, ist der Satz von 16% fix! Auch wenn er die Rechnung erst im Januar schreibt.
      Sowas wird mancherorts gerne gemacht, um damit noch Umsatz im alten Geschäftsjahr zu zeigen. Macht sich in Berichten hierarchieaufwärts (im Konzern) besser.
      Was im neuen Jahr passiert, steht auf einem anderen Blatt. Da wird dann den Planzahlen wieder hinterhergehechelt.
      Gruß, Thomas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Landbüttel ()

    • Also wir haben eine ähnliche Situation. Nur das es hier nicht um ein Motorrad geht, sondern um ein neues Schlafzimmer.

      In der Tat wird stark zwischen Ware und Dienstleistung unterschieden, und muss wohl individuell mit dem Handel im wahrstem Sinne verhandelt werden.

      Weil wir für das Schlafzimmer die 3% MwSt. Ermäßigung mitnehmen wollen, bezahlen wir dieses noch in 12/2020, bekommen es aber erst in 02/2021 geliefert.

      Beim Bodenleger sieht es anders aus. Der sagt es kann erst eine Rechnung erstellt werden, wenn die Leistung erbracht wurde. Und das wird auch erst in 02/2021 sein.
      Das ist nicht zu ändern, aber der Handwerker wird uns 3% Skonto einräumen, sodass wir indirekt auch in den Genuss der MwSt. Ermäßigung kommen.

      Vielleicht ist das für den TE ein Gedankenanstoß...
      Viele Grüße

      Jörg
    • remi22 schrieb:

      Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Also entweder vor oder nach dem 1. Juli bis zum 31.12.2020.

      GS am 1. Juni 2020 gekauft und bestellt:
      Geliefert am 30.06.2020 = 20.000 Netto + 19% MwSt.
      Geliefert am 01.07.2020 = 20.000 Netto + 16% MwSt.


      Keine Bedeutung haben das Datum der verbindlichen Bestellung, der Vertragsschluss, das Datum der Rechnungsstellung und wann die Rechnung bezahlt wird.
      entscheidend ist DAS, was dein Händler dir in die Rechnung setzt. Vorausgesetzt er hat die Maschine jetzt oder in den Tagen bis zum 31.12. (kann ja nix ausliefern, was nicht da ist) und würde dir nur auf der Rechnung auch bescheinigen, dass du sie am 31.12. abgeholt hast, ist der Satz von 16% fix! Auch wenn er die Rechnung erst im Januar schreibt.
      wenn er die Rechnung bis zum 10. Jänner schreibt.


      Tja, es bleibt spannend.

      3 % MwSt. Sparen oder 3 Monate GW

      Ob er den 31.12. 2020 schriftlich bestätigt fürs Finazamt und für das System BMW einen Zeitpunkt der im Frühjahr liegt?

      Aber man auch könnte das Gespräch suchen und wenn sich die Lieferung verzögert, angedacht war ja der 22.12.2020, oder verspätet (was coronabedingt aktuell ja durchaus sein kann, ob nun mit Blick auf den 10.01.2021, oder März ;°) ) empfiehlt es sich, mit dem Händler jetzt in dem geltenden Vertrag zu regeln, dass der Preis auch bei Lieferung nach dem 31.12.2020 reduziert bleibt.
      So würde ich es machen.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Ich wäre mit dem Überweisen des Geldes vorsichtig.
      Vor ein paar Jahren hat mein Onkel das Geld für einen Mitsbishi Pajero an einen großen Händler in Essen überwiesen. Am nächsten Tag hat der Händler Insolvenz angemeldet. Geld weg und kein Auto.
    • immer Bedenken, dass im Ungünstigen Falle bei einer Insolvenz Geld und die Ware dem Insolvenzrecht unterliegen und in der Regel weg ist oder eine lächerliche Insolvenzquote zu Auszahlung kommt. Da Pfeife ich gerne auf den Abschlag. Aber no Risk no Fun.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • Dexter schrieb:



      Beim Bodenleger sieht es anders aus. Der sagt es kann erst eine Rechnung erstellt werden, wenn die Leistung erbracht wurde. Und das wird auch erst in 02/2021 sein.
      Das ist nicht zu ändern, aber der Handwerker wird uns 3% Skonto einräumen, sodass wir indirekt auch in den Genuss der MwSt. Ermäßigung kommen.
      diese 3% handle ich aber schon vorher aus,
      ala Skonto, und zwar extra, so hätte man dann 6% sogar....
      man kann aber Abschlagszahlungen vereinbaren, dann kommst du auch vorher schon an die 3%, pro Abschlag ran.
      Hierfür müssen allerdings auch Teilabnahmen erledigt werden.

      Die Abnahme oder das in Gebrauch nehmen zählt da, nicht die Rechnungsstellung.
      All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
      Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
    • GS Opa schrieb:

      Ich wäre mit dem Überweisen des Geldes vorsichtig.
      Vor ein paar Jahren hat mein Onkel das Geld für einen Mitsbishi Pajero an einen großen Händler in Essen überwiesen. Am nächsten Tag hat der Händler Insolvenz angemeldet. Geld weg und kein Auto.
      Ich glaube nicht, dass BMW selbst so schnell Insolvenz anmeldet. ;°)
    • Jack68 schrieb:

      Da gings um den Händler, nicht um den Konzern.

      Du kaufst ja auch bei ihm und nicht beim Konzern.
      Was ich mit meiner bezwinkerten Aussage durchblicken lassen wollte, ich habe bei keinem Vertrags- oder sonstigen Händler gekauft sondern der Hauptniederlassung Berlin. Also direkt bei der BMW AG.
      Glaube auch nicht, dass die BMW Bank GmbH an welche ich überwiesen habe demnächst Insolvenz anmeldet.