Neumotorrad Auslieferung- und LockDown

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    • BMW geht sogar noch einen Schritt weiter.
      Sollte das bestellte Motorrad aufgrund vom Lockdown nicht rechtzeitig, d. h. nicht vor dem 31.12.20 an den Händler (nicht an den Käufer!!!) ausgeliefert werden können, erstattet BMW die Differenz von 3%.
      Das Zulassungs-/Auslieferungsdatum ist da nicht relevant.
      Allerdings erhält der Händler die 3% und der Händler sollte diese dann auch an den Kunden weitergeben.
      Unser Händler, BMW-Senger in Rüsselsheim, bestätigte mir dies und wird auch so verfahren.

      Der Fall: Renate‘s XR wurde bereits am 02.12.20 im System als gebaut gelistet, steht aber immer noch im Werk....
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Wenn ich das MiMiMi wegen dem Salz sehe, muss ich immer schmunzeln.
      Leute: Das ist kein Japaner wo die Bremsfittinge schon im Laden rosten. Die GS(A) ist äußerst Korrosionsbeständig.
      Sollte es mal eine Fahrt im nassen Salzwasser haben, dann gründlich Kärchern und ....nix weiter.
      1 x Jahr die Speichennippel mit Seilfett einschmieren, ab und an mal die Felgen mit Balistol reinigen und den Rest der Maschine a bissi wachsen..das wars....Ich habe letztes Jahr lockere 6.000km in Salzlacke abgespult und = 0 Korrosionsschäden....
      Gruss Andi
      ---
      Alle haben gesagt: "Das geht nicht"
      Dann kam jemand der das nicht wusste.
      Und der hat es dann einfach gemacht :thumbup:
    • ... die gewährleistung bzw. werksgarantie beginnt erst mit der übergabe des fahrzeugs und NICHT mit ab der fakturierung!

      d.h. also bei abholung durch den kunden und somit lieferung.

      nach der bezahlung - wenn das fahrzeug noch beim händler verbleibt ist der kunde zwar eigentümer aber nicht besitzer. besitzer ist nach wie vor der händler,
      da dieser über gegenstand sprich fahrzeug noch die gewalt ausübt. erst bei übergang in deinen besitz beginnt also die gewährleistung.

      aus meiner zeit als bmw motorrad verkäufer war das immer wieder die frage der kunden.

      das beste was du machen kannst ist, lass sie beim händler stehen :) ...
    • Genau so ist es.
      Deshalb liefern die Händler manchmal auch gerne noch zum Ende des Jahres an den Kunden. Wenn der dann erst im Frühjahr sein neues Motorrad anmeldet, dann ist das sein Ding. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung an den Kunden und keinen Tag früher oder später.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • schotterali schrieb:

      In solchen Fällen (und der Höhe), Geld nur gegen unkündbare Bankbürgschaft.
      MMn reicht es, wenn der Händler dem Käufer nach erfolgter Zahlung direkt den KFZ-Brief und einen Schlüssel aushändigt. Dann ist der Kunde, wie Andaluz ja auch sagt, Eigentümer und das Fahrzeug fällt bei einem Konkurs der Händlers nicht in die Konkursmasse.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Blacky schrieb:

      Genau so ist es.
      Deshalb liefern die Händler manchmal auch gerne noch zum Ende des Jahres an den Kunden. Wenn der dann erst im Frühjahr sein neues Motorrad anmeldet, dann ist das sein Ding. Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung an den Kunden und keinen Tag früher oder später.
      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Sach ich doch.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Blacky schrieb:

      schotterali schrieb:

      In solchen Fällen (und der Höhe), Geld nur gegen unkündbare Bankbürgschaft.
      MMn reicht es, wenn der Händler dem Käufer nach erfolgter Zahlung direkt den KFZ-Brief und einen Schlüssel aushändigt. Dann ist der Kunde, wie Andaluz ja auch sagt, Eigentümer und das Fahrzeug fällt bei einem Konkurs der Händlers nicht in die Konkursmasse.
      Ja, sollte eigentlich ausreichen. Du hast im Insolvenzfall trotzdem zunächst mal Stress mit dem Insolvenzverwalter. Der wird so ohne weiteres zunächst nichts rausrücken. Die Bankbürgschaft kannst du vermutlich scneller zu Geld machen als du dein Fahrzeug aus der Insolvenzmasse herausgelöst bekommst.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • Matthias, wenn ich Brief und Schlüssel habe, dann fließt mein Fahrzeug erst garnicht in die Insolvenzmasse.
      Das Fahrzeug gehört dann nicht mehr zu seinem Betriebsvermögen oder -bestand.
      Ist auch der Fall, wenn ich mein Fahrzeug wg. Reparatur oder Inspektion, etc. zum Händler gebracht habe und der geht während dieser Zeit insolvent. Dann geht das Fahrzeug auch nicht in die Insolvenzmasse über.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Ja klar. Da hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Sagen wir mal so, der Insolvenzverwalter schließt erst einmal vorne zu. Bis er dir glaubt, und dir Gegelegenheit gibt das glaubhaft zu machen, dass das dein Motorrad ist, könnte da der eine oder andere Tag vergehen.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Sach ich doch.

      Ausschlagebend für die Höhe des derzeit geänderten Prozentsatzes ist der Zeitpunkt der Fakturierung, unabhängig vom Auslieferungszustand des Handelsguts. Es ist auch unabhängig von der Art der USt.-Anmeldung (p.m., vierteljährlich, jährlich etc.). Die USt./MWSt. wird im Monat der Fakturierung gebucht, die Abführung bzw. Verrechnung der Steuer ist abhängig von der Veranlagung des Unternehmens.

      Manche Unternehmen fordern im Dezember noch Rechnungen an, deren Inhalt weder produziert noch ausgeliefert ist, um die anfallenden Kosten noch mit in den Jahresabschluß integrieren zu können.

      Die Auslieferung ist eine Vereinbarungssache zwischen Verkäufer und Käufer.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Fralind schrieb:

      Tja, es bleibt spannend.

      3 % MwSt. Sparen oder 3 Monate GW

      Ob er den 31.12. 2020 schriftlich bestätigt fürs Finazamt und für das System BMW einen Zeitpunkt der im Frühjahr liegt?
      es geht um den Leistungszeitpunkt! Der ist entscheidend

      Andaluz schrieb:

      ... die gewährleistung bzw. werksgarantie beginnt erst mit der übergabe des fahrzeugs und NICHT mit ab der fakturierung!

      Blacky schrieb:

      Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung an den Kunden und keinen Tag früher oder später.
      ?( ich denke die Garantie beginnt mit dem Tag der Zulassung? Ich habe meine GS damals ja auch im November mitgenommen aber erst am 02. März angemeldet.
      Ist dem nicht so?
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • remi22 schrieb:

      es geht um den Leistungszeitpunkt! Der ist entscheidend
      Das ist im Handwerk so. Nicht im Handel.
      Der Handwerker kann ja erst eine Rechnung stellen, wenn er die Leistung erbracht hat.
      Der Handel erstellt die Rechnung VOR Lieferung.
      Denn erst wenn die Ware (das Fahrzeug) bezahlt wurde, kann er auch ausliefern.
      Er fakturiert aber direkt nach Rechnungseingang/Bezahlung.
      Die Auslieferung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

      Andaluz schrieb:

      ... die gewährleistung bzw. werksgarantie beginnt erst mit der übergabe des fahrzeugs und NICHT mit ab der fakturierung!

      Blacky schrieb:

      Die Gewährleistung beginnt mit Auslieferung an den Kunden und keinen Tag früher oder später.

      remi22 schrieb:

      ?( ich denke die Garantie beginnt mit dem Tag der Zulassung? Ich habe meine GS damals ja auch im November mitgenommen aber erst am 02. März angemeldet.Ist dem nicht so?
      Nein, dem ist nicht so.
      Angenommen du kaufst ein Motorrad, welches du aber garnicht zulassen möchtest, weil du dir dieses z.B. nur für die Rennstrecke gekauft hast.
      Dieses Motorrad nutzt du ohne das es zugelassen wurde.
      Die Gewährleistung/Garantie beginnt mit Auslieferung an den Kunden.
      Das Datum einer Amneldung spielt da keine Rolle, denn das Fahrzeug geht in deinen Besitz über.

      Ich bin momentan voll in diesem Thema. Wir haben uns ein WoMo gekauft.
      Fz. steht bereits beim Händler auf dem Hof.
      Es müssen aber durch den Händler noch einige Umbauten durchgeführt werden.
      Kaufvertrag wurde bereit im Oktober geschlossen, Auftragsbestätigung erfolgte Anfang November.
      Kaufpreis wurde Anfang Dezember überwiesen, der Händler fordert beim Hersteller den Kfz-Brief an und übergibt diesen an uns.
      Wir haben gezahlt, er hat gebucht - damit geht das Fahrzeug in unser Eigentum über und der kaufmännische Part ist damit abgeschlossen.
      Die Auslieferung/Übergabe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
      Dies hat dann aber steuerrechtlich keine Auswirkung mehr auf die USt, die der Händler ja noch für 2020, also mit 16% abführen muß.
      Sowohl im Kaufvertrag als auch in der Rechnung ist der Kaufpreis mit 16% MwSt. ausgewiesen.
      Gleiches auch mit unseren 2 neuen XR's. Fahrzeug(e) stehe bereits bei ihm, es erfolgen noch einige Umbauten. Lieferung erfolgt in 2021 - die Rechnung weist die 16% Mwst. aus. Der BMW-Händler verfährt also ganz genau so.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • HaJü schrieb:

      Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Sach ich doch.
      Ausschlagebend für die Höhe des derzeit geänderten Prozentsatzes ist der Zeitpunkt der Fakturierung, unabhängig vom Auslieferungszustand des Handelsguts. Es ist auch unabhängig von der Art der USt.-Anmeldung (p.m., vierteljährlich, jährlich etc.). Die USt./MWSt. wird im Monat der Fakturierung gebucht, die Abführung bzw. Verrechnung der Steuer ist abhängig von der Veranlagung des Unternehmens.

      Manche Unternehmen fordern im Dezember noch Rechnungen an, deren Inhalt weder produziert noch ausgeliefert ist, um die anfallenden Kosten noch mit in den Jahresabschluß integrieren zu können.

      Die Auslieferung ist eine Vereinbarungssache zwischen Verkäufer und Käufer.
      Nein, auf keinen Fall (hier stört mich "Auslieferungszustand" )


      Die Leistung des Unternehmens ist nur dann erbracht wenn das Fahrzeug an den Kunden übergeben wird.




      Hier mal etwas mit Substanz für den TE.

      So langsam wird hier nämlich ein ziemliches Durcheinander geklönt.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      HaJü schrieb:

      Fralind schrieb:

      Beim Fahrzeugkauf hängt der jeweils geltende Steuersatz, also 19 oder 16 Prozent Mehrwertsteuer, vom Zeitpunkt ab, zu dem die Leistung erbracht wird, sprich das Fahrzeug an den Käufer übergeben wird.
      Sach ich doch.
      Ausschlagebend für die Höhe des derzeit geänderten Prozentsatzes ist der Zeitpunkt der Fakturierung, unabhängig vom Auslieferungszustand des Handelsguts. Es ist auch unabhängig von der Art der USt.-Anmeldung (p.m., vierteljährlich, jährlich etc.). Die USt./MWSt. wird im Monat der Fakturierung gebucht, die Abführung bzw. Verrechnung der Steuer ist abhängig von der Veranlagung des Unternehmens.
      Manche Unternehmen fordern im Dezember noch Rechnungen an, deren Inhalt weder produziert noch ausgeliefert ist, um die anfallenden Kosten noch mit in den Jahresabschluß integrieren zu können.

      Die Auslieferung ist eine Vereinbarungssache zwischen Verkäufer und Käufer.
      Nein, auf keinen Fall (hier stört mich "Auslieferungszustand" )

      Die Leistung des Unternehmens ist nur dann erbracht wenn das Fahrzeug an den Kunden übergeben wird.




      Hier mal etwas mit Substanz für den TE.

      So langsam wird hier nämlich ein ziemliches Durcheinander geklönt.
      Dann sind 3 Steuerberater (meiner und die beiden unserer Händler) sowie die 2 Händler halt einfach nur blöd... :-(
      (.. davon bin ich aber nicht überzeugt.....)
      Sollte dies der Fall sein, dann stellt sich automatisch die Frage: Wer zahlt die Differenz?
      Ich habe jeweils eine Rechnung mit 16% ausgewiesener MwSt. erhalten und bezahlt.
      Da die Fahrzeuge vereinbarungsgemäß nicht vor dem 31.12.2020 an uns ausgeliefert werden, wäre somit der jeweilige Händler der Lackmeierte... wäre dann ja die logische Schlußfolgerung, oder?
      Das glaube ich aber nicht.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • stellt sich automatisch die Frage: Wer zahlt die Differenz?
      Natürlich im normalen Ablauf der Kunde.

      Rabatt (nicht die Stadt in Marokko) wird ja auch immer vom Nettopreis gegeben und dann kommt der schöne Satz: zuzüglich der an dem Tag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Firma hat damit ja nichts zu tun, ist nur der Verrechnungsgeber.

      In dem Fall ging es ja um

      Meine neue R 1250 GS ADV sollte ich eigentlich am 22.12.20 beim Händler abholen können.


      Nun wird da wohl nichts draus.
      Obwohl ich im Entwurf gelesen habe, das KFZ- und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben dürfen.
      Wäre es denkbar das Motorradwerkstätten mit den KFZ-Werkstätten gleichgesetzt werden?
      Und wird es nach eurer Meinung möglich sein ein Neumotorrad abzuholen?
      Bin gespannt auf eure Meinungen.
      Und da sollte der 22.12.2020 kein Problem darstellen, wenn der Betrieb als Werkstatt unter Einhaltung der dann geltenden Hygienemaßnamen offen hat.
      Bis dahin ein geregelter Vorgang.
      Motorrad in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 erhalten, also Netto Plus 16%.

      Kann der Betrieb durch Corona nun nicht die Leistung der Auslieferung zum 22.12.2020 erbringen, sondern später, sagen wir den 10.01.2021 (da ist aber das Thema Corona nicht vorbei), gilt der 19% Satz MwSt. Daher meine Anmerkung, jetzt eine Regelung für das Zenario fals fals, mit dem Händler besprechen / finden.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Also ... ich resümiere, ... dass man letztlich sehen muss wie man vor dem 31.12. eine übergabe des Briefes und mindestens eines Schlüssels hinbekommt. Beim Händler kann das Mopped ja trotzdem bleiben indem der Händler einem ( kulanter Weise) ein kostenloses Winterlager anbietet bis der Lockdown vorbei ist.
      Stellt sich nur die Frage, wie im Lockdown eine Papierübergabe hinbekommen. Habe ja nicht mal heute ohne Lockdown eine Telefonverbindung zu meinem Verkäufer, nicht mal zur Zentrale der Niederlassung hinbekommen.
      Hab gerade erst mal eine Mail geschrieben bezüglich Statusmeldung.
      Apropos Status. Weiß einer von euch ab wann eine VIN existiert? Die wird doch nicht erst während der Produktion zufällig nach Reihenfolge festgelegt sondern schon bei der Produktionsplanung bzw Einpflegen der Bestellung in das System erstellt oder wie läuft das?
      Kann man den Produktionsstand eigentlich noch tracken? Ging doch mal oder ?!

      Gruß
      Matthias
    • HardyGS schrieb:

      Moin.
      Nun ist es soweit. Der 2. LockDown steht vor der Tür. So wie es aussieht, ist der Stichtag der kommende Mittwoch.
      Meine neue R 1250 GS ADV sollte ich eigentlich am 22.12.20 beim Händler abholen können.
      Nun wird da wohl nichts draus.
      Obwohl ich im Entwurf gelesen habe, das KFZ- und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben dürfen.
      Wäre es denkbar das Motorradwerkstätten mit den KFZ-Werkstätten gleichgesetzt werden?
      Und wird es nach eurer Meinung möglich sein ein Neumotorrad abzuholen?
      Bin gespannt auf eure Meinungen.

      VG Hardy.
      Guten Morgen Hardy, Fahrzeuge können und dürfen ausgeliefert werden. Die Übergabe/Einweisung - Erklärung, muss und sollte sich aber in Grenzen halten. Der Gesetzgeber sagt dazu nur: die Verkaufsräume müssen geschlossen bleiben. Daher mein Rat an dich, erkundige dich bei deinem Händler, und mache ggf. deinen Händler auf diesen Sachverhalt aufmerksam. Vom Grundsatz steht deiner Auslieferung somit nichts im Weg. Viel Spaß mit deinem neuen Bike.....aber vor allem bleibe gesund;)
      Mit besten Grüßen aus Klein Machnow/Stahnsdorf

      Detlef ;-)
    • Hatte auch eine kleine Odyssee.

      Moped kam am 07.12.2020 beim Händler an, Umbauten wurden direkt alle gemacht... ...wo bleibt der Brief (Wurde direkt angefordert im Werk!)?
      Ja, wegen Euro-5 gab es ein paar Probleme mit der Ausstellung des Briefes lautete die Stellungnahme.

      Zwei Wochen später... Brief? Ja, er ist im Zulauf... °H°

      Brief kam dann am 23.12.2020 gegen Mittag per Kurier - Zulassung 2020? Essig ;(

      Gestern erfolgte dann die Zulassung der Maschine (keine BMW). Abholung heute mit demn Bus bei Schneefall °DD° ;nachdenk;

      Mit dem Händler hatte ich besprochen, dass er mir mit Datum 23.12.2020 eine Rechnung ausstellt, die ich auch direkt beglichen habe.
      Der Händler hat solide Finanzen und ich es ist dort nicht mein erstes Geschäft gewesen...
    • 05CHM1TT schrieb:

      Hatte auch eine kleine Odyssee.

      Moped kam am 07.12.2020 beim Händler an, Umbauten wurden direkt alle gemacht... ...wo bleibt der Brief (Wurde direkt angefordert im Werk!)?
      Ja, wegen Euro-5 gab es ein paar Probleme mit der Ausstellung des Briefes lautete die Stellungnahme.

      Zwei Wochen später... Brief? Ja, er ist im Zulauf... °H°

      Brief kam dann am 23.12.2020 gegen Mittag per Kurier - Zulassung 2020? Essig ;(

      Gestern erfolgte dann die Zulassung der Maschine (keine BMW). Abholung heute mit demn Bus bei Schneefall °DD° ;nachdenk;

      Mit dem Händler hatte ich besprochen, dass er mir mit Datum 23.12.2020 eine Rechnung ausstellt, die ich auch direkt beglichen habe.
      Der Händler hat solide Finanzen und ich es ist dort nicht mein erstes Geschäft gewesen...
      Hallo, was ist denn jetzt passiert? Ich - wir dachten, alles ist klar für die Auslieferung - Übergabe. Wo konkret liegt jetzt das Problem?
      Mit besten Grüßen aus Klein Machnow/Stahnsdorf

      Detlef ;-)