Moin.
Nun ist es soweit. Der 2. LockDown steht vor der Tür. So wie es aussieht, ist der Stichtag der kommende Mittwoch.
Meine neue R 1250 GS ADV sollte ich eigentlich am 22.12.20 beim Händler abholen können.
Nun wird da wohl nichts draus.
Obwohl ich im Entwurf gelesen habe, das KFZ- und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben dürfen.
Wäre es denkbar das Motorradwerkstätten mit den KFZ-Werkstätten gleichgesetzt werden?
Und wird es nach eurer Meinung möglich sein ein Neumotorrad abzuholen?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
VG Hardy.
Nun ist es soweit. Der 2. LockDown steht vor der Tür. So wie es aussieht, ist der Stichtag der kommende Mittwoch.
Meine neue R 1250 GS ADV sollte ich eigentlich am 22.12.20 beim Händler abholen können.
Nun wird da wohl nichts draus.
Obwohl ich im Entwurf gelesen habe, das KFZ- und Fahrradwerkstätten geöffnet bleiben dürfen.
Wäre es denkbar das Motorradwerkstätten mit den KFZ-Werkstätten gleichgesetzt werden?
Und wird es nach eurer Meinung möglich sein ein Neumotorrad abzuholen?
Bin gespannt auf eure Meinungen.
VG Hardy.