Polizei greift auf Corona-Gästelisten zu....

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    • Polizei greift auf Corona-Gästelisten zu....

      Die Polizei in Hessen hat schon auf Corona-Gästelisten in Lokalen zugegriffen, um bei Straftaten zu ermitteln. Das bestätigt der hessische Gastronomieverband DEHOGA auf FFH-Nachfrage.

      Es habe demnach einzelne Fälle zum Beispiel in Südhessen gegeben. Der DEHOGA-Hessen befürchtet, dass es bei den Abfragen nicht nur um Ermittlungen zu schwerwiegenden Straftaten ging.

      Abfrage erlaubt

      Die hessische Polizei kann für ihre Ermittlungen auf Gästelisten zugreifen, die zum Schutz vor dem Coronavirus von Restaurants, Hotels und Veranstaltern angefertigt wurden. Voraussetzung für die Sicherstellung dieser personenbezogenen Daten sei, dass das betreffende Dokument für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung sei, erklärte das hessische Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage.

      "Kommt nicht gut an"

      "Das kommt jetzt gar nicht gut an bei den Gästen, wenn es auch insgesamt heißt, die Polizei kann ohne weiteres auf Daten zugreifen", sagt DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch. Die Gästedaten-Erfassung bereite den Gastronomen schon genug Schwierigkeiten. Der Datenschutz müsse gegeben sein - und das sei Aufgabe der Behörden, der staatlichen Organe "und am Ende auch der hessischen Landesregierung", so Wagner weiter.

      DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch

      Datenschützer fordert hohe Hürden

      Nach Strafprozessordnung ist das Vorgehen erlaubt. Der SWR hatte zuvor über diese Verfahren in Hessens Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz berichtet. Der dortige Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf diese Corona-Gästelisten.

      "Ausnahme darf nicht zur Regel werden"

      "Bundesweit häufen sich Berichte, wonach Polizistinnen und Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen", erklärte Kugelmann in Mainz. "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht", so Kugelmann weiter.

      Rechtssicherheit durch richterlichen Beschluss

      Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.


      Quelle
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Maxell63 schrieb:

      krass....
      das ist doch garantiert nicht legal

      Ich schreibe da aber sowieso immer nur einen Mist rein
      Doch, ist im Rahmen von Ermittlungen zulässig. Durften sie aber auch schon vor Corona, nur gab es da in der Gastronomie eher selten Anwesenheitslisten in Hotels aber schon.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • .....sie gehen ja auch zur Gemeindeverwaltung und prüfen ob ihr geschossenes Bild mit den hinterlegten Ausweisdaten des Halters übereinstimmt um die Verwarnung durchzudrücken.
      Ist auch zulässig - angeblich.
      In naher Zukunft sind eh alle Daten zwischen allen Behörden, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Ärzten etc. vernetzt, aber die Menschen breiten ja eh in den sozialen Netzwerken und über Messengerdienste ihr komplettes Leben für die ganze Welt aus - längst Normalität.
      Gruß aus dem hessischen Hinterland

      Armin
    • ....wen stört das denn: ich gehe Essen und
      das ist nicht strafbar (außer wenn ich meinen körpereigenen Auspuff zu laut Röhren lasse)!
      Hat eigentlich jeder Mensch heutzutage ein schlechtes Gewissen?
      Ist in meinen Augen doch wünschenswert, wenn mir oder anderen Gäste ein unbekannter Gast etwas antun sollte, dass er dann ermittelt werden kann!
      Lieben Gruß
      Peter

      Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben etwas Spiel…!?
    • Rein theoretisch müssen Beherbungsbetriebe Daten ihrer Übernachtungsgäste bereit halten. Je nach Bundesland müssen die auf Anforderung zur Polizei gebracht werden oder dürfen dort abgeholt werden. Dass das in der Praxis nur in besonderen Fällen in Anspruch genommen wird, heißt noch lange nicht, dass es nicht zulässig ist.

      Problematisch wird das durch die Kollegen, die dienstliche Abfragemöglichkeiten für nichtdienstliche Zwecke missbrauchen. Darunter leidet das Vertrauen, auf das die Ermittlungsbehörden dringend angewiesen sind. Für das, was die dienstlich in Erfahrung bringen, gilt nämlich auch Datenschutz und Schweigepflicht.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • ...ich verstehe jetzt auch nicht was da schlimm dran ist, in jedem hotel (auch in italien oder österreich) wird eine kopie vom perso gemacht und die dauer des aufenthalts wird ja sowieso alles elektronisch gespeichert....wenn dadurch ein böser bube oder ein böses mädchen gefangen wird...warum nicht...
      ...der kopf sollte beim mopedfahren frei sein aber nicht leer...

      Locker Linie Blickführung

      grüßle
      jochen