Die Polizei in Hessen hat schon auf Corona-Gästelisten in Lokalen zugegriffen, um bei Straftaten zu ermitteln. Das bestätigt der hessische Gastronomieverband DEHOGA auf FFH-Nachfrage.
Es habe demnach einzelne Fälle zum Beispiel in Südhessen gegeben. Der DEHOGA-Hessen befürchtet, dass es bei den Abfragen nicht nur um Ermittlungen zu schwerwiegenden Straftaten ging.
Abfrage erlaubt
Die hessische Polizei kann für ihre Ermittlungen auf Gästelisten zugreifen, die zum Schutz vor dem Coronavirus von Restaurants, Hotels und Veranstaltern angefertigt wurden. Voraussetzung für die Sicherstellung dieser personenbezogenen Daten sei, dass das betreffende Dokument für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung sei, erklärte das hessische Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage.
"Kommt nicht gut an"
"Das kommt jetzt gar nicht gut an bei den Gästen, wenn es auch insgesamt heißt, die Polizei kann ohne weiteres auf Daten zugreifen", sagt DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch. Die Gästedaten-Erfassung bereite den Gastronomen schon genug Schwierigkeiten. Der Datenschutz müsse gegeben sein - und das sei Aufgabe der Behörden, der staatlichen Organe "und am Ende auch der hessischen Landesregierung", so Wagner weiter.
DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch
Datenschützer fordert hohe Hürden
Nach Strafprozessordnung ist das Vorgehen erlaubt. Der SWR hatte zuvor über diese Verfahren in Hessens Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz berichtet. Der dortige Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf diese Corona-Gästelisten.
"Ausnahme darf nicht zur Regel werden"
"Bundesweit häufen sich Berichte, wonach Polizistinnen und Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen", erklärte Kugelmann in Mainz. "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht", so Kugelmann weiter.
Rechtssicherheit durch richterlichen Beschluss
Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.
Quelle
Es habe demnach einzelne Fälle zum Beispiel in Südhessen gegeben. Der DEHOGA-Hessen befürchtet, dass es bei den Abfragen nicht nur um Ermittlungen zu schwerwiegenden Straftaten ging.
Abfrage erlaubt
Die hessische Polizei kann für ihre Ermittlungen auf Gästelisten zugreifen, die zum Schutz vor dem Coronavirus von Restaurants, Hotels und Veranstaltern angefertigt wurden. Voraussetzung für die Sicherstellung dieser personenbezogenen Daten sei, dass das betreffende Dokument für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren von Bedeutung sei, erklärte das hessische Justizministerium in Wiesbaden auf Anfrage.
"Kommt nicht gut an"
"Das kommt jetzt gar nicht gut an bei den Gästen, wenn es auch insgesamt heißt, die Polizei kann ohne weiteres auf Daten zugreifen", sagt DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch. Die Gästedaten-Erfassung bereite den Gastronomen schon genug Schwierigkeiten. Der Datenschutz müsse gegeben sein - und das sei Aufgabe der Behörden, der staatlichen Organe "und am Ende auch der hessischen Landesregierung", so Wagner weiter.
DEHOGA-Chef Julius Wagner im FFH-Gespräch
Datenschützer fordert hohe Hürden
Nach Strafprozessordnung ist das Vorgehen erlaubt. Der SWR hatte zuvor über diese Verfahren in Hessens Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz berichtet. Der dortige Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte hohe Hürden für den Zugriff der Polizei auf diese Corona-Gästelisten.
"Ausnahme darf nicht zur Regel werden"
"Bundesweit häufen sich Berichte, wonach Polizistinnen und Polizisten auf die Corona-Gästelisten zugreifen", erklärte Kugelmann in Mainz. "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht", so Kugelmann weiter.
Rechtssicherheit durch richterlichen Beschluss
Wenn die Polizei die Gästelisten etwa bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag wirklich für ihre Arbeit brauche, dann biete ein richterlicher Beschluss Rechtssicherheit.
Quelle
Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
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