Änderung in Anhänger Haftpflicht

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    • Änderung in Anhänger Haftpflicht

      Bei einem Unfall mit Anhänger haftet jetzt in den meisten Fällen die Haftpflichtversicherung der Zugmaschine. Dadurch sind sinkende Beiträge bei der Anhänger-Versicherung zu erwarten – ein Überprüfen lohnt sich!




      Da nach einem Unfall mit einer Zugmaschine jetzt im Regelfall die Versicherung des Zugfahrzeugs aufkommt, vereinfache sich die Frage nach der zuständigen Versicherung.
      Auf die entsprechende Gesetzesänderung, die am 17. Juli in Kraft trat, macht die R+V Versicherung aufmerksam.




      agrarheute.com/management/fina…engern-vereinfacht-571147
    • Jochen.K schrieb:

      Da nach einem Unfall mit einer Zugmaschine jetzt im Regelfall die Versicherung des Zugfahrzeugs aufkommt, vereinfache sich die Frage nach der zuständigen Versicherung.
      Auf die entsprechende Gesetzesänderung, die am 17. Juli in Kraft trat, macht die R+V Versicherung aufmerksam.
      Jochen.K schrieb:
      hmmm, eigentlich war das schon immer so. Erst wenn der Anhänger sich selbstständig macht, also von der Zugmaschine losgelöst auf Wanderschaft geht greift die Anhängerhaftpflich oder wenn du den Anhänger schiebst und wo rein donnerst.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • remi22 schrieb:

      hmmm, eigentlich war das schon immer so.
      Richtig!! Aber auch wenn sich der Anhänger von der Kugel löst, haftet noch immer das Zugfahrzeug! Erst wenn er nicht mehr in ursächlichem Zusammenhang mit der Nutzung durch ein Zugfahrzeug einen Schaden anrichtet, haftet die Anhängerversicherung.

      Neu ist: Es haften künftig bei einem Schaden durch den Anhänger, welcher an einem Zugfahrzeug angehängt ist, immer beide Versicherungen. Also die des Zugwagens als auch die des Anhängers. Wenns die gleiche Gesellschaft ist na ja, bei unterschiedlichen Versicherern, werden diese sich untereinander einigen müssen!

      Bedeutet: Die Anhängerversicherung wird also eher teurer, als billiger!

      Gruß Rolf
      Lieber eine unbekannte Erregte, als ein bekannter Erreger!
    • murgtaeler schrieb:

      immer beide Versicherungen. Also die des Zugwagens als auch die des Anhängers.

      murgtaeler schrieb:

      Die Anhängerversicherung wird also eher teurer, als billiger!
      die Anhängerversicherung kann werden was sie will, die bleibt IMMER bei 100 % ;°) (das ist das Interessante an der Geschichte. Du glaubst nicht, was Menschen alles für Geschichten auftischen, wieso ihr loser Anhänger Nachbars Auto verschrammt hat... ;--) )
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • murgtaeler schrieb:

      dann werden die Beiträge (also die 100%) eben steigen.
      ?( ich würde es bei einer anderen, seriösen Versicherung versuchen. Deine Versicherung meint es nicht gut mit dir... ;°)
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • murgtaeler schrieb:

      remi22 schrieb:

      hmmm, eigentlich war das schon immer so.
      .
      Neu ist: Es haften künftig bei einem Schaden durch den Anhänger, welcher an einem Zugfahrzeug angehängt ist, immer beide Versicherungen. Also die des Zugwagens als auch die des Anhängers. Wenns die gleiche Gesellschaft ist na ja, bei unterschiedlichen Versicherern, werden diese sich untereinander einigen müssen!

      Bedeutet: Die Anhängerversicherung wird also eher teurer, als billiger!

      Gruß Rolf
      Hallo,

      gerade anderstrum ist es! Jetzt ist wieder der Urzustand hergestellt, wonach im Schadenfall bei einer Gespanneinheit immer die Krafthaftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges eintritt. Damit endet die Haftungsteilung und die Regressiererei unter den Versicherern.

      Hier hier auch ganz gut beschrieben:

      asscompact.de/nachrichten/haft…%C3%A4nderung-tritt-kraft

      Gruß