Motorradversicherung bei Transport

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    • Nur mal so als Hinweis.
      Die Moppeds sind auf dem Anhänger und übrigens auch
      auf Fähren nicht versichert, da nicht auf eigener Achse unterwegs.
      Auch nicht über eine Vollkasko.

      Wir hatten letztes Jahr in die Provence 6 Moppeds versichert.
      Geht als Einzel- oder Sammelpolice.

      Kuckst du hier: transport-makler.de

      Grüße
      Uli
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

      ______________________________________________________________

      Durch den Tempomaten kann man endlich auch mal mit rechts
      grüßen. :thumbsup:
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      Meine Verflossenen:
      Kawasaki Versys 1000, Harley Dyna Low Rider, Ducati Scrambler, Yamaha SR 500, Yamaha XS400SE
    • Kriegst Du sicher raus ;-)
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

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    • GS-Reisender schrieb:

      Nur mal so als Hinweis.
      Die Moppeds sind auf dem Anhänger und übrigens auch
      auf Fähren nicht versichert, da nicht auf eigener Achse unterwegs.
      Auch nicht über eine Vollkasko.

      Wir hatten letztes Jahr in die Provence 6 Moppeds versichert.
      Geht als Einzel- oder Sammelpolice.

      Kuckst du hier: transport-makler.de

      Grüße
      Uli
      Hallo,

      das stimmt m.E so leider nicht. Die Vollkaskoversicherung umfasst die Leistungen der Teilkaskoversicherung und darüber hinaus noch Schäden, die durch einen Unfall oder durch mutwillige oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen entstanden sind. Der Begriff Unfall wird wie folgt definiert: unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.


      Warum der Versicherungsschutz auf Anhängern bzw. Fähren nicht gelten soll erschliesst sich mir daher nicht.
    • Lechfelder schrieb:

      Warum der Versicherungsschutz auf Anhängern bzw. Fähren nicht gelten soll erschliesst sich mir daher nicht.
      Weil das Lenkschloss nicht eingerastet ist.
      ABER: In Absprache mit seiner Versicherung kann Versicherungsschutz schriftlich!! gewährleistet werden, wenn man das oder die Motorräder mit einer „Kette“ sichert. Habe der Vers. 1-2 Bilder zugeschickt und alles war ok. So haben wir es gehandhabt.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Hallo Roger,

      das stimmt jetzt so auch nicht ganz. Eine fehlende Diebstahlsicherung (Lenkschloss) ist u.U. nur beim Diebstahl von Bedeutung. Wobei ein Fahrzeug auch anderst gegen Entwendung gesichert werden kann. Darüber hinaus verzichten die meisten Versicherer zwischenzeitlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
    • Versicherungsumfang:
      Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende Gefahren: Unfall des die Güter befördernden Transportmittels, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl des kompletten, verschlossenen Transportmittels mitsamt seiner Ladung, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel.

      Die Versicherung erstreckt sich bei Transporten von Motorrädern auch auf Schäden und Verluste, ent-standen durch Unfall beim Be- und Entladen, bzw. bei dem unmittelbaren Befahren oder Herunterfahren der versicherten Motorräder mittels eigener Kraft von dem befördernden Transportmittel.

      Wird Ihr Motorrad selbst be- und entladen, beträgt die Selbstbeteiligung je Fahrzeug EUR 250,- je Schaden-fall für Unfallschäden beim Be- und Entladen als Abzug vom Schaden, sonst gibt es keine allgemeine Selbstbeteiligung im Schadensfall.

      Ansonsten ist das Bewegungsrisiko des versicherten Motorrads mittels eigener Kraft nicht Gegenstand dieser Versicherung. Reine Lack-, Kratz- und Schrammschäden bei unverpackt transportierten Motorrädern und bei gebrauchten Motorrädern werden nur als Folge eines Unfalles des Transportmittels sowie bei Brand, Blitzschlag, Explosion und höherer Gewalt einschließlich Naturkatastrophen ersetzt.



      Glaubt es oder lasst es.
      Es gib einige Versicherer, die Schäden beim Transport übernehmen.
      Die Kravag nicht.

      Wie gesagt, Transport nicht auf eigener Achse, sprich Anhänger.

      Viel Glück.
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

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      grüßen. :thumbsup:
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    • Es geht ja auch nur um den Transport auf dem Anhänger.

      Wenn der Anhänger abschmiert oder ein Mopped verloren geht,
      oder der Fahrer einen Unfall verursacht,
      zahlt die KFZ-Versicherung nicht den Schaden an den Moppeds.
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

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    • Hallo,

      das ist soweit korrekt, d.h. die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges bzw, des Anhängers umfasst nicht den Schaden am Motorrad, da beförderte Sachen ausgeschlossen sind.

      Besteht aber für das beschädigte Motorrad ein Kaskoversicherung, so deckt diese im Rahmen deren Deckungsumfanges den entstandenen Schaden.
    • GS-Reisender schrieb:

      Die Moppeds sind auf dem Anhänger und übrigens auch
      auf Fähren nicht versichert, da nicht auf eigener Achse unterwegs.
      Auch nicht über eine Vollkasko.
      das ist sehr interessant und ich habe diese Frage umgehend an meinen Spezi weiter geleitet. Sollte also morgen eine Antwort haben.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Lechfelder schrieb:

      Hallo Roger,

      das stimmt jetzt so auch nicht ganz. Eine fehlende Diebstahlsicherung (Lenkschloss) ist u.U. nur beim Diebstahl von Bedeutung. Wobei ein Fahrzeug auch anderst gegen Entwendung gesichert werden kann. Darüber hinaus verzichten die meisten Versicherer zwischenzeitlich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
      Meine Aussage bezog sich allein auf Versicherungsschutz bei Diebstahl während eines Transportes, z.B. auf einem offenen Anhänger.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Hier nochmal was
      Dateien
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

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    • Und, sollte die Fähre untergehen und nach bsplw. 5 Jahren das Motorrad wieder geborgen werden, dürfen die einen an den Bergungskosten beteiligen. Ganz nett. Das Motorrad ist schon nach einem Tag im Salzwasser nicht mehr zu gebrauchen und man zahlt dann schnell noch eine 5-stellige Summe dafür.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • Da ich ja nun für einen großen Versicherer arbeite, habe ich mir mal unsere KFZ Bedingungen angeschaut. Da ergibt sich für mich folgendes:
      Teilkasko:
      Brand, Explosion: versichert
      Entwendung : versichert
      Sturm, Hagel etc. : versichert
      Vollkasko:
      Unfall: versichert ( DEF. Unfall: ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis)
      Vandalismus: versichert
      Bei diesen Bedingungen gibt es sogar noch die Erweiterung auf Schäden durch alle weiteren Gefahren, denen das Fhrzg. ausgesetzt ist.
      Ausgenommen: Vorsatz, Rennen, Krieg, Kernenergie, Rost, etc

      Das gilt natürlich nur für zugelassene Fahreuge.
      Anders sieht die Sache aus, wenn ich gewerblich fremde Fahrzeuge transportiere.
      Also ich transportiere meine mit einem guten Gefühl.
    • Das Thema hatten wir hier schon des öffteren ich habe bei meiner Versicherung (BMW) angerufen denen die Situation erklärt.
      Mir wurde gesagt das mein Motorrad über die Vollkasko auch auf dem Anhänger versichert ist.
      Also fragt bei euren Versicherungen nach anstatt zu mutmaßen.
      Diebstahl wenn Motorrad abgeschossen ist ( Kette oder Bremsscheibenschloß Lenkradschloß geht ja nicht auf dem Anhänger) auch versichert.
    • schotterali schrieb:

      Und, sollte die Fähre untergehen und nach bsplw. 5 Jahren das Motorrad wieder geborgen werden, dürfen die einen an den Bergungskosten beteiligen. Ganz nett. Das Motorrad ist schon nach einem Tag im Salzwasser nicht mehr zu gebrauchen und man zahlt dann schnell noch eine 5-stellige Summe dafür.
      Schau dazu mal in die Bedingungen Deiner Kaskoversicherung, sofern vorhanden, rein. Wäre über die Teilkasko gedeckt, siehe bspw. hier auf Seite 6, Ziff 1.2.8

      allianz.de/content/dam/onemark…bertragen/PKRB-0300Z0.pdf

      Grundsätzlich ist es nie verkehrt mal einen kühnen Blick in diese Bedingungen zu werfen ;)

      Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lechfelder ()

    • Blacky schrieb:

      GS-Reisender schrieb:

      Hier nochmal was
      Das ist Geldschneiderei und ziemlich unseriös.Ich hatte geschrieben: Sprich mit deiner Versicherung und lass dir ggfs. die Zusage geben.
      Das kostet idR keinen Cent extra.
      Genauso ist es!


      Ein Fahrzeug muss ausreichend gegen eine Entwendung gesichert sein. D.h. nicht, daß dies nur durch ein Lenkschloß erfolgen darf. Auch andere Möglichkeiten (Festketten, abgeschlossene Garage, Einmauern ;°) , ect.) bieten einen ausreichenden Schutz. Am besten, wie vom Roger empfohlen beim Versicherer nachfragen.


      Gruss
    • Lechfelder schrieb:

      schotterali schrieb:

      Und, sollte die Fähre untergehen und nach bsplw. 5 Jahren das Motorrad wieder geborgen werden, dürfen die einen an den Bergungskosten beteiligen. Ganz nett. Das Motorrad ist schon nach einem Tag im Salzwasser nicht mehr zu gebrauchen und man zahlt dann schnell noch eine 5-stellige Summe dafür.
      Schau dazu mal in die Bedingungen Deiner Kaskoversicherung, sofern vorhanden, rein. Wäre über die Teilkasko gedeckt, siehe bspw. hier auf Seite 6, Ziff 1.2.8
      allianz.de/content/dam/onemark…bertragen/PKRB-0300Z0.pdf

      Grundsätzlich ist es nie verkehrt mal einen kühnen Blick in diese Bedingungen zu werfen ;)

      Gruß

      8) Versicherungsschutz bei der Benutzung von Schiffen /
      Fähren
      Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir Ersatz, wenn
      das versicherte Fahrzeug
      • untergeht,
      • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Wasser
      oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird,
      • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit Sie nicht aus
      der Großen Havarie entschädigt werden.
      Ferner leisten wir Ersatz für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen
      der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung
      oder dem Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen.



      Zum besseren Verständnis hab ich mal den Absatz vorstehend eingefügt. Wenn du das genau liest, wird hier vom nur Ersatz deines Fahrzeuges gesprochen. So weit, so gut. Erwähnt werden noch die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Beschädigung oder Verlust des Fahrzeuges entstehen. Da werden mit keiner Silbe die Aufwendungen erwähnt, die beim Bergen des Schiffes entstehen. Und die werden nach dem Bergungsübereinkommen von 1989 auf alle Sacheigentümer umgelegt, die einen Gegenstand aus dem Schiff zurückerhalten. Egal wie nutzbar dieser noch ist. Juristisch halte ich das für relativ zweifelhaft, ob man das unter den letzten Satz fassen kann. Ich habe aber nichts gerichtsfestes dazu gefunden.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • Muss ich mir allerdings keine Gedanken mehr drum machen.

      Im September gibt's wieder die Tour zur Tour über Schwarzwald,
      Lago Maggiore nach Pfunds in Tirol und dann Pässe shredden.

      Allen eine gute Fahrt,
      die gummierte Seite nach unten
      und die lackierte schön oben lassen.

      Genießt die Saison ;peace;
      Gruß aus dem unteren Westerwald,

      Uli

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      grüßen. :thumbsup:
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