Motorradversicherung bei Transport

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst Du Dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Valky schrieb:



      Unfall: versichert ( DEF. Unfall: ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis)
      Mich stört bei dieser Auslegung der Wörtchen "mechanisch".

      Die Definition Unfall kenne ich so: KLICK
      Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden).

      Allerdings steht hier auch:

      Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
      Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Der Halbsatz Ist ja erstmal keine Auslegung, sondern einfach wörtlich das, was diese Versicherung unter einem im Rahmen der Vollkasko ersatzpflichtigen Unfall versteht.
      Mir fehlt allerdings aktuell die Fantasie, mir eine nicht mechanische Einwirkung vorzustellen, deren Folge danach nicht ersatzpflichtig wäre.
      Was ist also eine nicht mechanische Einwirkung, die einen Schaden am Fahrzeug verursacht? :?: Keine Ahnung.
    • Hallo,

      da habe ich auch eine Frage: Zahlt die Vollkasko bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung (Wegrutschen oder so)? Was wäre dabei das von außen einwirkende Ereignis?
      VG
      Frank ;wink;

      Honda MBX 50 1986-1988
      Yamaha TDM 850 1996-2001
      Kawasaki ZRX 1100 2001-2005
      Triumph Tiger 955i 2005-2016
      Yamaha XT 660 Tenere 2016-2017
      KTM 1190 Adventure R 2017-2020
      Seit 2019 BMW R 1200 GS Adventure LC ;Q;
    • Frankie1970 schrieb:

      Hallo,
      da habe ich auch eine Frage: Zahlt die Vollkasko bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung (Wegrutschen oder so)? Was wäre dabei das von außen einwirkende Ereignis?

      Lechfelder schrieb:


      durch den Sturz prallt das Motorrad beispielsweise auf die Strasse, gegen eine Wand ect. Der dabei entstehende Schaden wäre über die VK gedeckt.
      Oder einfacher formuliert: Ja.
      ... solange kein Alkohol oder Vorsatz mit im Spiel ist...
      Grobe Fahrlässigkeit dagegen ist noch mitversichert...
      aber die Grenzen sind schwammig...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • heute meine offizielle Antwort bekommen. Ich würde also über die VK abrechnen.
      Das Schreiben drucke ich aus und lege es zu der Police dazu... ;--)

      Sehr geehrter Herr Hinrichs,

      das Motorrad ist bei einem Unfall versichert wenn eine Vollkaskoversicherung besteht.
      Ein Unfall definiert sich als ein plötzlich von außen auf den Körper bzw. hier auf das Motorrad wirkendes Ereignis.
      Ein Sturz vom Anhänger ist entsprechend mit versichert.

      Mit freundlichen Grüßen

      Gothaer Kunden-Service-Center
      --Gothaer Kunden-Service-Center
      Schanzenstraße 22
      51063 Köln
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Es ging aber doch um den Diebstahlschutz bei einem nicht eingerasteten Lenkradschloss, oder?

      Vom GGV habe ich die Zusicherung, dass das Motorrad dann auch versichert ist, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
      Das werde ich mir aber nich einmalschriftlich geben lassen...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Blacky schrieb:

      Es ging aber doch um den Diebstahlschutz bei einem nicht eingerasteten Lenkradschloss, oder?
      aah ok, dann habe ich das falsch verstanden aber wenn es geklaut wird und ich alle Schlüssel habe, dann mache ich mir da keine Gedanken. Da muss gezahlt werden.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...