Valky schrieb:
Unfall: versichert ( DEF. Unfall: ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis)
Die Definition Unfall kenne ich so: KLICK
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden (bis hin zum Tod) erleidet (Personenschaden) oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird (Sachschaden).
Allerdings steht hier auch:
Während das deutsche Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei der Sachversicherung auf eine Definition verzichtet, wird der Unfall im Rahmen einer (Personen-)Unfallversicherung in § 178Abs. 2 Satz 2 VVG wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Im Rahmen der Sachversicherung wird der Unfallbegriff von den Versicherern in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen definiert. Dabei kommt es auch zu Abweichungen in den Formulierungen, die eine unterschiedliche Reichweite des Versicherungsschutzes zur Folge haben können.
Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
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