Reifenfreigabe von Michelin

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    • Reifenfreigabe von Michelin

      Moin,

      angefixt durch diesen Beitrag hier:
      gs-forum.eu/threads/polizeikontrolle.158383/
      hab ich mir mal das Gutachen von Michelin für die Pilot 5 Trail genauer angeschaut.

      Im Schlusssatz steht (Neben der Anmerkung das man das Gutachten immer mitführen soll) der nette Satz, das dass Gutachten nur für Fahrzeuge im Originalzustand gültig ist.
      Schraube ich also ne andere Scheibe oder sonstwas an die GS, gilt das Reifengutachten nicht mehr.....(Wobei es ja "eigentlich" sowieso keinen Wert hat.)

      Kann mir mal jemand diesen Schwachsinn erklären?
      Dateien
      Gruss Andi
      ---
      Alle haben gesagt: "Das geht nicht"
      Dann kam jemand der das nicht wusste.
      Und der hat es dann einfach gemacht :thumbup:
    • Irgendwann meldet sich immer wieder jemand, dem man seine Lieblings Gute-Nacht-Geschichte auch zum zwölfzigsten Mal vorlesen muss weil die immer wieder gefällt.

      Also:

      Du hast an allen Bereifungsmöglichkeiten die Fußnote 1) dran -> die Bereifung stimmt mit den Angaben in Deinen Papieren überein. Fertig!


      Ein Motorrad, welches über eine EU-Zulassung verfügt, braucht keine Freigabe/Empfehlung/Umrüstungs- oder Herstellerbescheinigung oder Hinweise,
      sofern die Angaben in der Zulassungsbescheinigung und dem Reifen übereinstimmen.

      Manche Hersteller geben aber trotzdem eine heraus in Erwartung übervorsichtiger, des Lesens und Verstehens unkundiger Gutmenschen und Ja-Aber-Frager, die begreifen das als verkaufsförderndes Mittel. Dann muss das Papier auch noch möglichst viele evtl. Haftungsansprüche abwehren oder im Keim ersticken.
      Wenn Du also Umbauten hast, die nicht der EU-Homologation entsprechen wie Zubehör-Kotflügel (vielleicht auch noch vom Chinamann), dann weiß ja kein Mensch, ob die Freigängigkeit der Reifen gegeben ist. Da sagen Reifenhersteller wohl zu Recht, da halten wir uns raus. Umgekehrt wird auch eine seriöse Firma wie Ilmberger sagen, wir haben einen schicken Carbonkotflügel für Deinen 2-Rad-Traktor, kannste haben, passt! Aber nur mit Serienbereifung, bzw. Karre im O-Zustand. Die wissen ja nicht ob Du nen 17-Zoll-Umbau hast mit nem 180er Hinterrad ...
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • ich hatte im letzten Jahr einige Kontrollen und war auch Zeuge eines Unfalls von Auto und Motorrad. Der Fall ging sogar vor Gericht - mit doppeltem Sachverständigen - also das volle Programm.

      Weder hat jemals die Polizei noch die beiden Sachverständigen haben auf die Reifenmarke geschaut oder gar nach einer "Freigabe" gefragt. Die Profiltiefe war das einzige was alle interessiert hat.

      Das Thema "Freigabe" ist sowas von durch . Das interessiert keine S.... mehr