Autobahnmeider schrieb:
Ich habe die Seiten (ab Seite 9) mit den wichtigsten Passagen des Urteils vom 28.4. des Bay. Verwaltungsgerichtshofs ausgedruckt und nehme diese bei Ausfahrten mit. Das Urteil - gibts im Nachbarforum - führt den Begriff "triftiger Grund" quasi ad absurdum und erklärt ihn für nichtig.
diese zu lesen, obwohl sie von ihrer Obrigkeit genauer Vorgaben haben wie sie vorzugehen und sich zu verhalten haben....
Ich denk du wirst wohl etwas belächelt und dann zur Kasse gebeten....
All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.