Änderung beim Thema Reifenfreigaben/-empfehlungen

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    • Änderung beim Thema Reifenfreigaben/-empfehlungen

      Das Bundesministerium für Verkehr hat sich zum Thema Bereifung von Motorrädern geäußert und eine Änderung der bisherigen Praxis herbeigeführt.

      https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html

      Für die meisten R 1200/1250 GS und S1000XR Fahrer ändert sich dadurch fast nichts, wir können nach wie vor alles fahren was den Größen, Geschwindigkeitsindex und Tragfähigkeitserfordernissen entspricht und brauchen keine Herstellerbescheinigungen, egal wie man die auch nennt.
      .
      Viele fahren aber noch R80 oder R100, die noch eine Baumusterzulassung vom KBA haben, oder Motorräder mit Umbauten, die irgendwie Fahrwerk oder Freigängigkeit der Reifen (Heckumbau) beeinträchtigen könnten. Die müssen seit neuestem die Reifen wieder von einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA begutachten lassen und dann zur Zulassungsstelle stapfen um sich das eintragen zu lassen.

      Genau erklärt das

      https://video.mopedreifen.de/T%C3%9CV_%C3%84nderungen_2020/1080p.mp4
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Jo, was für ein Rückschritt mit Praxisschwachsinn, ich könnte verstehen wenn es ein Fortschritt für Sicherheit wäre, aber dadurch das es jetzt Geld kostet wird es nicht sicherer, damit wird schon gar keine qualifizierte Testarbeit der Hersteller ersetzt.

      In der Gesamtdiskusion stellt sich doch nur die eine Frage, wenn es schon bei dem Thema den Prüforganisationen "nur" um die "Verkerssicherheit!" geht, auf welcher Gutachtengrundlage die Prüforganisationen mit Ihren wenigen Vollsachvertändigen das dann nach dem § 19/2 eintragen sollen?

      Aufgrund der Reifenfreigaben der Reifenhersteller?, denn dann könnte das genau so bleiben wie bisher!


      Woher die Prüforgane das Können und Wissen haben werden, eine abweichende Reifengröße als tauglich zu bewerten, ist aktuell nicht schlüssig, denn bundesweit gibt es keine Handvoll Prüfingenieure, die die Möglichkeiten einer Teststrecke inkl. Vmax haben und das fahrerischen Niveau der Testfahrer der Reifenindustrie.

      Daher hakt da schon der Vergleich und die Kompetenz, und damit die Sicherheit, zum Reifenhersteller.

      Hat schon ein wenig Geschmäckle das Thema nach 12 Jahren mit "Verkerssicherheit" zu belegen, ohne das bis jetzt irgendwelche Sicheritsrelevanten Unfälle dadurch vorliegen. Denn im Jahre 2008 entschied der Bundesminister für Verkehr, daß die Reifenhersteller sehr wohl die Möglichkeit Aufgrund der oben benannten Testmöglichkeiten besitzen, abweichende Reifengrößen mittels Freigabe / Reifenempfehlung für ein Fahrzeug freizugeben.
      Und dies ohne den Segen des TÜV oder anderer Prüforgane. Diese Praxis haben auch die Kontrollbehörden der Polizei so akzeptiert und beim Mitführen der entsprechenden Freigabe keine Einwände bei abweichenden Reifengrößen geäußert. Nun ist es dem TÜV gelungen, nach zig Anläufen, diese Praxis ab 2020 außer Kraft zu setzen.

      Will ein Motorradfahrer zukünftig auf seinem Youngtimer oder Sportmotorrad eine aktuelle (in den meisten Fällen auch verkehrssicherere Reifengröße) nutzen, dann nur noch mit Zustimmung des TÜV oder der anderen Prüforganisationen durch einen 19/2 befährigten Prüfer. Und was die jetzt bei einer gewollten Abnahme einem alles erzählen was auf einmal geht und nicht, viel Spass.

      Und dann der Kasper mit der DOT.
      Kaufe ich mir jetzt z.B. 10 Reifen, Bridgeston BT 16 Pro z.B. Beispiel in 180/55 R 17 mit DOT von 2019, kann ich mit Freigaben bis Ultimo weiter fahren.
      Hat der gleiche Reifen ein DOT aus 2020, muss er eingetragen werden.

      Und das weit aus größere Problem bei der Situation ist, tausende HUs finden in KFZ / Motorrad Werkstätten statt, die wenigsten Prüfer die dort vorbeikommen haben aber nicht die
      Berechtigung für eine §19/2 vor Ort.

      Noch ganz vergessen, natürlich wird der Prüfing. schon alleine aus Absicherung nur den montierten Reifen abnehmen und damit kommt wieder die Reifenbindung.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      was für ein Rückschritt mit Praxisschwachsinn
      tja, da zahlt sich die Lobbyarbeit voll aus! Könnte kotzen... °H°

      So ist das in einer Bananenrepublik... ;rotwerd;

      ICH werde mit meinem Motorrad und auch mit meinen Fahrzeugen nicht mehr bei der "Klägerin" vorbei fahren... gehe zum Mitbewerber.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Was unsere Politiker mal so eben im „Vorbeigehen“ per Gesetz beschliessen ist mittlerweile unfassbar.
      Gerade diese letzten 3 bayerischen Verkehrsminister sind der abs. Knaller... die überbieten sich gegenseitig. Du meinst schlimmer geht‘s nimmer - die 3 sind der Gegenbeweis.. °H°
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Was ich nicht verstehe, laut dem BMVI sind keine Freigaben mehr nötig bzw. gültig für
      Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden.

      Warum machen die Reifenhersteller immer noch diese Reifenfreigaben, obwohl diese gar nicht mehr gültig sind?
    • zfire schrieb:

      Was ich nicht verstehe, laut dem BMVI sind keine Freigaben mehr nötig bzw. gültig für
      Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden.

      Warum machen die Reifenhersteller immer noch diese Reifenfreigaben, obwohl diese gar nicht mehr gültig sind?
      Marketing.
      Durch den Aufwand erhöht man das Verkaufsvolumen.
      Es gibt (wohl vor allem in Deutschland) sehr viel Motorradfahrer, die aufgrund der Reifenfreigabe (auch ohne rechtlichen Charakter) ein besseres Gefühl haben.
      Nur so verkaufen sich auch Versicherungen.
    • Hi!

      Ich erzähle mal meine Geschichte....

      Ich bin ja aus Österreich.
      Am Anfang meiner Motorradkarriere hatte ich eine 94er Honda NTV 650, Modellcode RC33. Dieses Motorrad hatte beim Kauf Diagonalbereifung drauf. Vorne 110/80-17, hinten 150/70-17. Montiert war ein alter Metzeler Lasertec. Unfahrbar war das Motorrad mit diesem Reifen. Also kam schnellstmöglich ein frischer Reifen drauf. Michelin Pilot Activ wurde es. Der war gleich um Welten besser als der Metzeler. Als der so ziemlich abgefahren war (nach gut 6000 km), musste natürlich was neues drauf. In den entsprechenden Foren wurde der Bridgestone T30 beworben, jeder, der den montiert hatte, war mehr als zufrieden. Also zuerst mal schlau gemacht, ob ich den hier in abweichender Größe (110/70- ZR17 und 150/70- ZR17) fahren dürfe.
      Das Amt der Landesregierung, Abteilung Verkehr wollte den Reifen montiert sehen, und die zugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung. Also Motorrad entsprechend mit den Papieren vorgeführt.
      Nachdem der Ingenieur alles (Freigängigkeit, Tragfähigkeitsindex, Speedindex, abweichende Größe ) begutachtet hatte, bekam ich einen abgeänderten Typenschein ( bei Euch in D ist das der Fahrzeugbrief) mit den geänderten Reifengrößen. Dann noch zur Zulassungsstelle, einen neuen Zulassungsschein (Fahrzeugschein) beantragen und das ganze natürlich unter erleichterung des Zwiebelleders (Geldbörse), ab dann hatte ich keinerlei Probleme damit.
      Der moderne Radialreifen machte aus der alten NTV ein neues Motorrad..... Das Fahrverhalten verbesserte sich um Welten..... Kein Pendeln, kein Shimmyeffekt beim Gaswegnehmen.........
      Nach dem der Bridgestone abgefahren war, musste ich Notgedrungen den Metzeler Z8 Interact montieren. Lt. Metzeler gab es keine Freigabe für diesen Reifen, jedoch hatte ich ja die entsprechende Größe in den Papieren. Der Z8 fuhr sich nicht anders oder schlechter als der T30, im Gegenteil, der war genauso Kurvenfreudig und Stabil, auch bei höherem Tempo. Ich war zufrieden damit.
      Auf diversen Messen habe ich mit den Typen von Metzeler gesprochen, warum es denn keine Freigaben für ältere Motorräder für den Z8 gäbe... Die wanden sich mit fadenscheinigen Argumenten aus der Diskussion.
      Und seitdem fahre ich keinen Metzeler Reifen mehr, bis auf 1x, wo ich für eine Honda VFR 750F RC 24/2 keinen anderen Reifen bekam....

      Daher verstehe ich die ganze Debatte nicht, ein älteres Motorrad kann auch mit neueren Reifen mit abweichenden Dimensionen gut, wenn nicht sogar besser fahren als mit den angegebenen Dimensionen.
      Nur die besten kommen nach Oben, gilt besonders für uns Turmkranführer ;pfeif;
    • Generell finde ich Reifenfreigaben ja nicht verkehrt.
      Wenn ein Reifenhersteller seine pellen auf unteschiedlichen Mopeds in allen Fahrzuständen testet
      und für tauglich oder gar untauglich befindet, ist das doch gut für den Verbraucher, es gibt eine gewisse Sicherheit.
      Allerdings gilt diese Sicherheit nur solangen das Moped in unverändertem (geprüften) OEM-Zustand ist.
      Schon eine andere Scheibe kann hier für Ungültigkeit sorgen.

      Ich bin immer noch der Meinung, das sich, Alteisen mal ausgenommen, bei Mopeds der Neuzeit nichts ändert,
      da es so gut wie keine Freigaben mit geänderten Spezifikationen gibt.
      Die wo davon betroffen sind, müssen halt in den sauren Apfel beisen und das Ding eintagen lassen.

      Ich finde nur Vorteile, kann nun auch Reifen fahren (mit den selben spezifikationen) die vorher wegen der Fabrikatsbindung
      nur per Freigabe gezwungenermaßen gefahren werden konnten.

      Gerade bei Mopeds von denen nur geringe Stückzahlen verkauft werden/wurden und nicht in der wirtschaftl. premisse
      der Reifenhersteller liegen ist das von enormen Vorteil.