Hans, ich verstehe was Du sagen willst, aber die Undichtigkeit des Bremssystems mit zwingend anzunehmendem Risiko des Bremsversagens ist nicht mit einem fehlerhaften Zigarettenanzünder oder einer gebrochenen Fliese zu vergleichen.
Insoweit ist der Rücktritt vom Kaufvertrag bei einer solch mangelhaften Sache nur naheliegend...
Das Thema Mangel ist etwas komplexer als ich es angerissen habe. Mehr Details findet man hier:
anwalt.de/rechtstipps/wie-viel…eigentlich-zu_063142.html
Insoweit ist der Rücktritt vom Kaufvertrag bei einer solch mangelhaften Sache nur naheliegend...
Das Thema Mangel ist etwas komplexer als ich es angerissen habe. Mehr Details findet man hier:
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