100.000e Knöllchen rechtsungültig.....

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    • 100.000e Knöllchen rechtsungültig.....

      Hunderttausende Parksünder in Hessen könnten ihre bezahlten Bußgelder zurückbekommen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Knöllchen seit mindestens Mai 2017 sind rechtswidrig, wenn sie wurden durch private Dienstleister ausgestellt wurden.

      Ordnungswidrigkeiten darf nur der Staat ahnden

      Das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, sei ausschließlich dem Staat zugewiesen. Dieses staatliche Gewaltmonopol beziehe sich auf den fließenden und den ruhenden Verkehr.
      Im konkreten Fall ging es um 15 Euro Verwarngeld, die ein in Frankfurt als Stadtpolizist eingesetzter Leiharbeiter einer privaten Firma verhängte (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 963/18).
      Allein im Jahr 2018 seien in Frankfurt mehr als 700 000 Parkverstöße geahndet worden, mehr als zehn Millionen Euro seien dafür insgesamt eingefordert worden, erklärte das OLG.

      Auch andere Kommunen von Beschluss betroffen.
      Auch in anderen hessischen Kommunen ist die vom OLG als gesetzeswidrig bezeichnete Vorgehensweise gängige Praxis, wie das Gericht unter Berufung auf das Innenministerium mitteilte. Die Entscheidung betrifft potenziell Hunderttausende Knöllchen, in allen Städten und Gemeinden, die private Dienstleister für die Verkehrsüberwachung beauftragen.

      Gericht kritisiert: Täuschung der Bürger

      Das OLG kritisierte, da die Frankfurter Leiharbeiter Uniform trügen, sei "ein nach Außen täuschender Schein der Rechtsstaatlichkeit aufgebaut worden", um "den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln". Tatsächlich sei ein privater Dienstleister eingesetzt worden, der durch Verwarngelder finanziert werde, deren Grundlage, die Verstöße, er selbst erhebe.

      Betroffene können klagen

      Wie eine Gerichtssprecherin uns sagte, könnten Betroffene jetzt gegen die Knöllchen klagen, selbst wenn es nur um kleine Euro-Beträge gehe. Ein Sprecher der Stadt Frankfurt sagte, das sei jetzt kein Freibrief für Falschparker. Fürs Erste kontrollierten jetzt Polizei und Ordnungsamt.

      Darmstadt reagiert prompt
      Der Beschluss des OLG betrifft unter anderem auch Darmstadt. In einer Mitteilung der Stadt heißt es:
      Der Sicherheitsfirma, die bislang im städtischen Auftrag und zusammen mit Kollegen der Kommunalpolizei den ruhenden Verkehr kontrollierte, ist daher heute mit sofortiger Wirkung gekündigt worden. Eine Kündigung dieser Art war im Vertrag vorgesehen. Da Darmstadt ein solches Urteil erwartet hatte, sind im Haushalt bereits 14 zusätzliche Stellen für die Kommunalpolizei verankert worden.

      Tickets von städtischen Bediensteten sind gültig

      Die Zahl der im vergangenen Jahr wegen Falschparkens ausgestellten "Knöllchen" liegt noch nicht vor. 2018 waren es 1 495 000. Inwieweit das OLG-Urteil rückbindend wirke, sei noch unklar. "Das muss juristisch geprüft werden", sagt Ordnungsdezernent Rafael Reißer; "wir warten die schriftliche Begründung des Urteils ab." Knöllchen, die älter als drei Monate sind, hätten bereits Rechtsgültigkeit erlangt. Die von städtischen Bediensteten ausgestellten Tickets seien von dem Urteil ohnehin nicht betroffen.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...