griffel schrieb:
Nein, ab Übergabe. Aber du könntest etwas Abweichendes mit deinem Händler aushandeln.
...ist ja eigentlich logisch, ab Übergabe. Sonst könntest du dir das Ding ja mal X Jahre in die Garage stellen, und hättest dann noch Garantie.
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griffel schrieb:
Nein, ab Übergabe. Aber du könntest etwas Abweichendes mit deinem Händler aushandeln.
simon-markus schrieb:
Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
simon-markus schrieb:
Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
Maxell63 schrieb:
das ist richtig.... den Vertrag hat man mit dem Händler unterschrieben und nicht mit der BMW AGsimon-markus schrieb:
Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
Andi #87 schrieb:
Deswegen muss der Händler auch immer bei BMW nachfragen, obwohl er per Gesetzt eigentlich dir zur Gewährleistung verpflichtet wäre...
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von PinotGrigio ()
Fralind schrieb:
Rechtlich gesehen in einem Streitfall tritt der Gewährleistungsanspruch bei Unterschrift der Übernahme des Fahrzeuges ein. Unabhängig ob es, wie in den meisten Fällen mit Anmeldung und Übergabe an einem Tag abgenommen/übergeben wurde, oder man damit beim Motorrad zum Saisonanfang März /April bei einer Auslieferung vor der Zulassung damit wartet, also z.B. das Motorrad beim Händler im Dezember abholt, die Übernahme bestätigt (und der Händler damit die Vin in das System eingibt) und erst zum 01.04. anmeldet. Damit wären die Tage dazwischen von den 730 Tagen der GW ab zu ziehen.
Blacky schrieb:
es ist doch alles glasklar er-/geklärt
Jack68 schrieb:
eigentlich gings ja um die Reduzierung der Stückzahlen....