freiwillig den Thron hergeben.....

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    • Also mir hat die Niederlassung in Bonn zweimal bestätigt dass die Garantie erst mit der Zulassung beginnt. War bei dem Vorgänger genauso. Die habe ich Anfang Dezember abgeholt und im Januar zugelassen. Als die jetzt unter der Fahrgestellnummer nachgeschaut haben wurde dort der Januar 21 als Garantieablauf genannt. Habe damals 3 Jahre Garantie vereinbart. Bei dem Kauf jetzt wurde ich gebeten nach der Zulassung im Januar eine Kopie des Scheins reinzugeben. Erst dann würde die Übergabe an BMW gemeldet. Für das neue Ding ist 3 Jahre Garantie ab Tag der Zulassung vereinbart.
    • Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
      Grüsse Markus
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      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
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      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • Der Verkäufer hat sich wie Bolle gefreut als er erfuhr dass ich die Zulassung erst im Januar plane. Er hätte seine Ziele für 19 nämlich schon drin und kann mit meiner schon für 20 vorarbeiten. Der hat einen Februartermin zur Auslieferung in den Vertrag geschrieben und auf meine Rückfrage erklärt dass er das für seine Planung braucht. So hätte er etwas Spielraum. Der hat also scheinbar ein persönliches Interesse an genau diesem Ablauf. Mir kann das ja egal sein. Ich hab das Ding im Stall stehen und die Papiere auf dem Schreibtisch liegen.
    • simon-markus schrieb:

      Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
      Das würde ja bedeuten dass der Händler die Kosten einer Reparatur selber tragen muss. Die bekommen das aber vom Hersteller ersetzt.
      Ich habe vergangenes Jahr nach der 1000er Inspektion den Meister gefragt, ob ich noch was beachten muss. Er hat damals gesagt ab sofort kann ich voll belasten weil alles was jetzt passiert von BMW bezahlet wird.
    • Bei unseren Mopeds war immer das Datum der Zulassung der Beginn der Gewährleistung( BMW gibt keine Garantie..lediglich im Anschluss wird die Möglichkeit gegeben eine " Anschlussgarantie" der Carversicherung zu erwerben).
    • Maxell63 schrieb:

      simon-markus schrieb:

      Gewährleistung habe ich doch gegenüber dem Händler und nicht der BMW AG?
      das ist richtig.... den Vertrag hat man mit dem Händler unterschrieben und nicht mit der BMW AG
      AFAIK tritt der Händler seine Gewährleistungshaftung an BMW ab.
      Das gilt für Material, Arbeitslohn, Ersatzfahrzeuge und evtl...:Wandlung oder so
      Deswegen muss der Händler auch immer bei BMW nachfragen, obwohl er per Gesetzt eigentlich dir zur Gewährleistung verpflichtet wäre...
      Gruss Andi
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      Alle haben gesagt: "Das geht nicht"
      Dann kam jemand der das nicht wusste.
      Und der hat es dann einfach gemacht :thumbup:
    • Andi #87 schrieb:


      Deswegen muss der Händler auch immer bei BMW nachfragen, obwohl er per Gesetzt eigentlich dir zur Gewährleistung verpflichtet wäre...
      Wenn dem so ist, warum wohl ?
      Der möchte abgesicherte sein, dass er das Geld wieder zurück bekommt, sonst hat er wohl sehr schnell finanzielle Probleme.
      Und BMW will ja auch wissen, welche wehwehchen seine Motorräder haben.
      All denen, die mich kennen, wünsche ich, was sie mir gönnen.
      Gönn mir einer, was er will, wünsch ich ihm nochmal so viel.
    • §433 Abs. 1 Satz 2 BGB:

      "Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen"

      ich zitiere kurz aus der angefügten, sehr interessanten Broschüre:

      "Da sich die Gewährleistungsrechte unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, bestehen Garantie- und Gewährleistungsansprüche nach § 433 Absatz 1 BGB nebeneinander. Innerhalb der Verjährungsfristen für die Sach- bzw. Rechtsmängelhaftung des Verkäufers kann der Käufer bei einer parallel hierzu bestehenden Garantie zwischen beiden Instituten frei wählen. Gibt es beispielsweise eine Herstellergarantie, so kann sich der Käufer entscheiden, ob er Ansprüche gegen den Hersteller der mangelhaften Kaufsache (Garantie) oder gegen den Verkäufer (Sach- und Rechtsmängelhaftung) geltend machen möchte."

      Gewährleistung ist Gesetz, Garantie ist freiwillig.
      Dateien

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von PinotGrigio ()

    • Die gesetzliche Gewährleistung bei Neufahrzeugen, auch Sachmängelhaftung genannt und geregelt in §437 BGB, gilt unabhängig von Marke und Typ 2 Jahre ab dem Kauf bzw. dem Auslieferungszeitpunkt des Fahrzeuges. Sie ist jedem Kunden seit dem 01.01.2002 uneingeschränkt zugesichert. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe ist der Händler dafür verantwortlich, dass die verkaufte Ware frei von Rechts- und Sachmängeln ist.

      Der Verkäufer haftet folglich für alle Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben. Nach dem 6. Monat des Kaufabschlusses müssen Sie als Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag (bei Schäden an Neuwagen aber sehr unüblich). BMW verzichtet darauf und gewährt 24 Monate ohne Beweislasstumkehrschluss.


      Screenshot_2019-11-23 Neuwagengarantie Gewährleistung und Garantie bei Neuwagen - MeinAuto de.png


      Rechtlich gesehen in einem Streitfall tritt der Gewährleistungsanspruch bei Unterschrift der Übernahme des Fahrzeuges ein. Unabhängig ob es, wie in den meisten Fällen mit Anmeldung und Übergabe an einem Tag abgenommen/übergeben wurde, oder man damit beim Motorrad zum Saisonanfang März /April bei einer Auslieferung vor der Zulassung damit wartet, also z.B. das Motorrad beim Händler im Dezember abholt, die Übernahme bestätigt (und der Händler damit die Vin in das System eingibt) und erst zum 01.04. anmeldet. Damit wären die Tage dazwischen von den 730 Tagen der GW ab zu ziehen.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      Rechtlich gesehen in einem Streitfall tritt der Gewährleistungsanspruch bei Unterschrift der Übernahme des Fahrzeuges ein. Unabhängig ob es, wie in den meisten Fällen mit Anmeldung und Übergabe an einem Tag abgenommen/übergeben wurde, oder man damit beim Motorrad zum Saisonanfang März /April bei einer Auslieferung vor der Zulassung damit wartet, also z.B. das Motorrad beim Händler im Dezember abholt, die Übernahme bestätigt (und der Händler damit die Vin in das System eingibt) und erst zum 01.04. anmeldet. Damit wären die Tage dazwischen von den 730 Tagen der GW ab zu ziehen.
      Genau so kenne ich das auch und deshalb habe ich Valky's Aussage (s. Beitrag 27) auch stark bezweifelt.
      Ich bezweifle auch, daß sein Händler ihm das schriftlich gibt, denn das wirderum würde gegen geltendes Gesetz verstoßen und der Händler wird sich hüten....
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • da reicht doch normaler Menschenverstand, um zu wissen, dass der Tag der Zulassung nichts mit dem Beginn der Garantie zu tun haben kann...

      Wenn ich das Ding jetzt nur auf privatem Gelände fahren würde... ohne Zulassung.... und dann?
    • Der Garantiezeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung oder der Erstzulassung des Fahrzeugs, wobei der jeweils frühere Zeitpunkt maßgeblich ist. Das ist O-Ton BMW und müsste auch in Deinen Menschenverstand passen, lieber Kai °w°
    • Um nochmal darauf zurückzukommen:
      "Der Verkäufer haftet folglich für alle Mängel..."
      Und der Verkäufer ist nicht die BMW AG sondern der lokale BMW-Dealer.
      Grüsse Markus
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      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • Ohne mir juristisch einen abzubrechen kann ich nur berichten, dass mir meine alte Adventure am 5.12.17 mit einer 3jährigen Garantie übergeben wurde und sie sich nun im BMW System bei der Eingabe der VIN mit dem Hinweis Garantie bis 1/21 befindet. Bei der Inzahlungnahme haben die das natürlich überprüft. Zwei verschiedene Händler haben das getrennt voneinander bestätigt. Der MCA Verkäufer von 2017 hat mir das damals genauso zugesagt. Genau wie der Verkäufer jetzt in der Niederlassung. Aus dieser Erfahrung heraus gibt es für mich keinen Grund zu zweifeln, dass das diesmal wieder so läuft. Und, wie oben schon gesagt, hat der Verkäufer jetzt ein ganz persönliches Verkäuferinteresse daran, dass die Mühle erst im neuen Jahr im System auftaucht. Sonst hätte ich das Fahrzeug ja einfach noch 6 Wochen im Laden stehen lassen können. Den Kaufvertrag mit der eingetragenen VIN hatte ich ja in der Hand. Die hätten die ja nicht mehr anders verkaufen können. Hatten wir auch drüber gesprochen. Die hätten die mir ja auch im Januar zugelassen geliefert wenn ich das gewollt hätte. Dann hätte ich sie eben erst dann bekommen. Für mich und die Garantie hätte das nichts geändert.