Städte und Gemeinden dürfen Geschwindigkeitskontrollen auf Straßen nicht in die Hände privater Firmen legen.
Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig.
Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)
Autofahrer in Freigericht hatte geklagt
Dabei entschied das Oberlandesgericht in einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Die Gemeinde Freigericht hatte per Leiharbeit den Mitarbeiter einer privaten GmbH eingesetzt.
Ein Autofahrer war geblitzt worden und klagte dagegen.
Daraufhin sprach das Amtsgericht Gelnhausen den Betroffenen frei.
Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe.
Bußgeldbescheide seit März 2017 unzulässig
Das Oberlandesgericht bestätigte dies nun. Auch für andere Autofahrer hat die Entscheidung Folgen:
Sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht
und Hasselroth seien mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig.
Da der Mitarbeiter des privaten Dienstleister auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis)
tätig war, dürfte nach Ansicht der Richter diese Entscheidung auch dort gelten.
Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor.
Laut der Grundsatzentscheidung ist Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister gesetzeswidrig.
Auf einer solchen Grundlage dürften keine Bußgeldbescheide erlassen werden, erklärten die Richter. (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19)
Autofahrer in Freigericht hatte geklagt
Dabei entschied das Oberlandesgericht in einem Fall aus dem Main-Kinzig-Kreis.
Die Gemeinde Freigericht hatte per Leiharbeit den Mitarbeiter einer privaten GmbH eingesetzt.
Ein Autofahrer war geblitzt worden und klagte dagegen.
Daraufhin sprach das Amtsgericht Gelnhausen den Betroffenen frei.
Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe.
Bußgeldbescheide seit März 2017 unzulässig
Das Oberlandesgericht bestätigte dies nun. Auch für andere Autofahrer hat die Entscheidung Folgen:
Sämtliche Verkehrsüberwachungen des gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirks der Gemeinden Freigericht
und Hasselroth seien mindestens seit dem 23. März 2017 unzulässig.
Da der Mitarbeiter des privaten Dienstleister auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau (ebenfalls Main-Kinzig-Kreis)
tätig war, dürfte nach Ansicht der Richter diese Entscheidung auch dort gelten.
Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
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