be-scheuert?

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    • Heilige deutsche Bürokratie. Wir Verbraucher sind ja auch so dämlich, dass man uns zwingend vor uns selber beschützen muss. Und ganz nebenbei auch ein ganz klein wenig für TÜV, DEKRA etc. abfällt. Da fällt mir nur ironisch das Motto des englischen Hosenbandordens ein: "Schlecht ist wer Böses dabei denkt".
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • Das betrifft schon "einige"

      - Die, die eine Größe breiter, aber weniger Querschnitt fahren wollen, weil es angeblich besser aussieht (aussehen soll) ;-) . Nein, natürlich weil der Reifen mehr Aufstandsfläche hat.

      - Die, so wie ich ;°) , die bei den etwas gröberen Profilen eine Nummer schmaler, aber höheren Querschnitt fahren wollen. Da ist der "gleiche Reifen" oft auch etwas gröber profiliert °J° (und sieht vor der Eisdiele auch besser aus) ;pfeif; .
    • schotterali schrieb:

      Heilige deutsche Bürokratie. Wir Verbraucher sind ja auch so dämlich, dass man uns zwingend vor uns selber beschützen muss. Und ganz nebenbei auch ein ganz klein wenig für TÜV, DEKRA etc. abfällt. Da fällt mir nur ironisch das Motto des englischen Hosenbandordens ein: "Schlecht ist wer Böses dabei denkt".
      es macht immer weniger Spaß! Unsere Landwirte proben ja gerade den Aufstand aber wer steht bei so was auf?

      Die Regulierungswut kennt keine Grenzen...
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • War schon immer so, verstehe deshalb die Aufregung nicht.
      Wenn man andere Reifengrößen möchte musste man bei Mopeds mit Bindung immer eine Einzelabnahme machen.
      Es gibt nur sehr wenige Unbedenklichkeitbescheinigungen die eine andere Radgröße beinhalten.
      Leidiges Thema, z.b. bei meiner Z1000 wo 50er Querschnitt vorgeschrieben ist, da gibt es z.b. keine
      Freigabe mit 55er und man muss beim Reifenhersteller ein Datenblatt anforden und dann per Einzelabnahme eintragen.
      Wenn man Glück hat, findet man einen Prüfer der das dann ohne den dazu vorgeschriebenen Fahrversuchprozeder macht.
    • zfire schrieb:

      War schon immer so, verstehe deshalb die Aufregung nicht.
      Wenn man andere Reifengrößen möchte musste man bei Mopeds mit Bindung immer eine Einzelabnahme machen.
      Wenn's schon immer so gewesen wäre, würde die Obrigkeit ja nun nix ändern wollen - das schließt sich mMn aus.

      Aber es geht ja hier nicht nur darum. andere Reifengrößen fahren zu dürfen (das war tatsächlich schon immer so, nur per Einzelabnahme möglich), sondern um Reifen gleicher Dimensionen, die bis dato eine UBB hatten (was mit einer anderen Reifengrößen wohl nur sehr selten vorkommt).
      Ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied.

      Beispiel: Ich hatte damals auf einer meiner K1100LT (110/140) die Räder der K1100RS (120/160) verbaut und benötigte dafür eine Einzelabnahme vom TüV, weil eben eine andere Dimensionen.
      Normalerweise benötigt man hierfür sogar ein Materialgutachten, etc, aber weil es sich hierbei um bereits geprüfte und genehmigte Felgen des Herstellers für ein baulich vergleichbares Motorrad handelte, war dies mit einem Fahrversuch seitens des Prüfers erledigt.
      Höher/besser geht immer, aber umgekerht würde der Wechsel allerdings nicht genehmigt werden.

      Lasse ich einen Reifen in Serienformat, egal von welchem Hersteller, montieren, benötige ich hierfür nach heutigem Stand grad' mal garnix.
      Und das soll sich nun ändern.
      Nehmen wir als Beispiel die BMW R1200GS - Reifen-Erstausrüstung (bis dato) fast ausschließlich "Holzreifen A3". Will man einen Reifen eines anderen Herstellers fahren - bitte schön. Ob dieser Reifen nun eine UBB hat oder nicht, spielt keine Rolle, er muß lediglich die vom Fahrzeughersteller (nicht Reifenhersteller) vorgegebenen Spezifikationen (Größe, Traglast, etc.) bieten.

      Und daran wollen die "Befehlshaber" nun schrauben. Der Grund dürfte doch allen klar sein - spült Kohle in die Kassen der Verwaltungen...

      So zumindest verstehe ich dieses Thema ... aber vielleicht irre ich mich ja... ;nachdenk;
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Es geht nur um:
      Stattdessen sollen alle von den in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Dimensionen abweichenden Reifen bei einer Prüforganisation eingetragen werden.

      Eine abweichende Dimension ist wie von deinem Beispiel oder von meinem, und das war schon immer so!
      Ledeglich die UBB´s die eine andere Dimension enthalten, sollen nun nicht mehr anerkannt werden.
    • genau Roger, Siggi hat's kapiert. Aber es war nur eine relativ kurze Zeit so, dass auch Reifenhersteller per Unbedenklichkeitsbescheinigung andere Rad-/Reifengröße zulassen konnten. Hintergrund war der, wenn es eine Reifengröße nicht mehr gab, sei es wegen zölliger und metrischer Bezeichnung oder weil die Größe gar nicht mehr hergestellt wurde ( es gab außer 17 Zoll Vorderrädern auch mal andere Größen wie 16,5 Zoll) den könnte der Reifenhersteller sahen die Größe geht auch, wir haben es getestet.
      ... und runter eintragen geht auch, ich hätte an der ersten XR 180er statt 190er Hinterrad eintragen lassen, blieb innerhalb von Toleranzen.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Blacky schrieb:

      zfire schrieb:

      War schon immer so, verstehe deshalb die Aufregung nicht.
      Wenn man andere Reifengrößen möchte musste man bei Mopeds mit Bindung immer eine Einzelabnahme machen.
      Wenn's schon immer so gewesen wäre, würde die Obrigkeit ja nun nix ändern wollen - das schließt sich mMn aus.
      Aber es geht ja hier nicht nur darum. andere Reifengrößen fahren zu dürfen (das war tatsächlich schon immer so, nur per Einzelabnahme möglich), sondern um Reifen gleicher Dimensionen, die bis dato eine UBB hatten (was mit einer anderen Reifengrößen wohl nur sehr selten vorkommt).
      Ist schon ein kleiner, aber feiner Unterschied.

      Beispiel: Ich hatte damals auf einer meiner K1100LT (110/140) die Räder der K1100RS (120/160) verbaut und benötigte dafür eine Einzelabnahme vom TüV, weil eben eine andere Dimensionen.
      Normalerweise benötigt man hierfür sogar ein Materialgutachten, etc, aber weil es sich hierbei um bereits geprüfte und genehmigte Felgen des Herstellers für ein baulich vergleichbares Motorrad handelte, war dies mit einem Fahrversuch seitens des Prüfers erledigt.
      Höher/besser geht immer, aber umgekerht würde der Wechsel allerdings nicht genehmigt werden.

      Lasse ich einen Reifen in Serienformat, egal von welchem Hersteller, montieren, benötige ich hierfür nach heutigem Stand grad' mal garnix.
      Und das soll sich nun ändern.
      Nehmen wir als Beispiel die BMW R1200GS - Reifen-Erstausrüstung (bis dato) fast ausschließlich "Holzreifen A3". Will man einen Reifen eines anderen Herstellers fahren - bitte schön. Ob dieser Reifen nun eine UBB hat oder nicht, spielt keine Rolle, er muß lediglich die vom Fahrzeughersteller (nicht Reifenhersteller) vorgegebenen Spezifikationen (Größe, Traglast, etc.) bieten.

      Und daran wollen die "Befehlshaber" nun schrauben. Der Grund dürfte doch allen klar sein - spült Kohle in die Kassen der Verwaltungen...

      So zumindest verstehe ich dieses Thema ... aber vielleicht irre ich mich ja... ;nachdenk;
      Du irrst dich, das ist alles über das ECE Zeichen abgedeckt.

      Nehmen wir eine GSX R K0 8 als Beispiel.

      Nachdem bei Motorrädern der oberen Leistungskategorien in den letzten Jahren vor allem die Reifengröße 190/50 als Standardbereifung eingesetzt wurde, geht der Trend nun wieder zu einer „runderen“ Reifenkontur, sprich dem Querschnittsverhältnis 190/55. Der Vorteil ist in den meisten Fällen spürbar: Durch die größere Reifenhöhe kann die Gesamtkontur handlingfreundlicher gestaltet werden, ohne dabei auf Grip in Schräglage verzichten zu müssen. Zudem bietet die höhere Seitenwand des „55er“-Reifens ein Plus an Eigendämpfung und Komfort.

      Der Reifenhersteller testete den Reifen auf dem Modell in der Größe 190/55 R 17 ausgiebig unter allen Bedingungen und befand das Fahrverhalten positiv, die Änderung hatte keinen Einfluss auf den Tacho oder unterschritt Mindestabstände zu Brems-, Fahrwerksteilen.
      Dann erstellte er die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach geltendem Recht, man konnte nun den Reifen montieren und diese UB mitführen und bei Kontrollen und dem HU Termin vorzeigen und es war nicht zu beanstanden.

      Es lauert aber der Teufel im Detail: Unter wichtige Hinweise : Unbedingt beachten. Serien Motorrad, keine Anbauten mit ABE oder Teilegutachten. Da ist die Trachtentruppe mit Lolleck und Bolleck hinterher.

      Der TÜV hat natürlich ein Problem, die KFZ werden immer besser,der Gesetzgeber denkt darüber nach die Termine zu strecken, 4-3-3-2, es wird Umsatz fehlen, alleine schon durch E Mobile bei den AUs. Die Anweisungen sind knallhart an das Personal, Aufschreiben - aufschreiben- aufschreiben, jede auch noch so kleine Auffälligkeit. Die Statistik braucht Baugruppenmängel. Kennzeichenbeleuchtung defekt, heute ein EM (erheblicher Mangel).
      Vorschlag des TÜV: 3- 2- 2- 1- 1

      Da sticht denen das ins Auge, mal schnell für 44,90 € den Reifen nach 19/3 eintragen. Haben ja selber keinen Aufwand.

      Suzuki K8 _24122-1.pdf
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Okay, dann ist das so.
      Aber scheinbar geht‘s hier doch in 1. Linie wieder einmal um Geld, egal ob nun OWI‘s, Verw.Kosten, Tüv-Geb. oder Umsatz im Handel.... es wird hier etwas los getreten .... als hätten wir keine anderen „Baustellen“ um die sich die vom Steuerzahler unterhaltenen Herrschaften besser und vordringlicher kümmern sollten.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Du weisst doch

      Der einzige der geschlossen hinter Merkel steht ist der Berliner Flughafen.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Servus,

      interessant wäre zu erfahren, wer da dieses Thema ganz oben losgetreten hat. Der Minister mit Sicherheit nicht.

      Manchmal erweckt es aber dennoch den Eindruck, als ob da einer früh auf dem "Eimer" hockt und überlegt, was er heute für ein Ei legen kann. Was dabei herauskommt, haben wir beim Wechselkennzeichen gesehen.

      Die Prüforganisationen sind da mit Sicherheit nicht die treibende Kraft.

      Sollte es eine Änderung geben, dann werden die Prüfer sich die UBB "zu eigen" machen. Der Produkttest beim Hersteller kann durch den Prüfer nicht ersetzt werden, mM.

      Mihi
    • PinotGrigio schrieb:

      .....
      noch'n Reifenfred...
      Aber was für einer ;nachdenk;

      Nach Erhalt der Tourenfahrer-newsmail hab ich mal sicherheitshalber auf den Kalender gesehen, so wegen erstem April ö.ä. :rolleyes:

      So wie ich den Bericht lese, möchte man gerne neue Umsatzquellen generieren. Nur hat man m.E. die Rechnung ohne den Wirt gemacht, weil die hirnrissige Idee nicht zu Ende gedacht wurde. Für die Neuregelung möchte man gerne auf aktuelle UBBs zurückgreifen und diese als Eintragungsgrundlage nehmen. Die Erarbeitung kostet die Hersteller jede Menge Zeit und Material, die sie bei einer Neuregelung nicht mehr investieren würden.

      Die Verbände stellen in ihrem Schreiben ans BMVI die berechtigte Frage, auf welcher Grundlage die Prüforganisationen die Eignung eines Pneus für ein bestimmtes Fahrzeug künftig beurteilen wollen, sollten künftig keine UBB mehr erstellt werden.

      Einer Rundfahrt im Betriebshof dürfte für eine reelle und seriöse Eintragungsgrundlage nicht ausreichend sein .|.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Genau, und viel haben schon Ihre Seiten bereinigt, so das der bisherige Endverbraucher für den der Service der Hersteller dumm da steht und keine aktuelle Grundlage mehr hat und vor allem für die Prüforganisationen, hier ist aber eigentlich nur der TÜV zu nennen, die anderen (DEKRA-GTÜ-KÜS usw.) machen das mit der Verweigerung nicht mit, da diese der Meinung sind, eine Änderungsabnahme nach § 19/3 über die UBB keinen Rechtsbestand hat, so das die mal schnell eine UBB ziehen und sich die 49 € in 3 Minuten für die Änderungsabnahme verdienen.

      Wer das machen möchte, so die Hersteller, bitte. Dann soll aber für jedes Motorrad Modell und darauf für jeden Reifen ein Teile Gutachten durch eine Prüforganisation entsprechend den Vorgaben für die Änderungsabnahme erstellt werden.

      Wie gesagt, nach 19/3, also nach der Abnahme nur mitführen, keine Korrektur der Fahrzeugpapiere unverzüglich erforderlich.

      Das mit dem über den Betriebshof ist immer eine 19/2, Gutachten zur Erteilung einer neuen BE, mit unverzüglicher Korrektur der Fahrzeugpapiere, falls denn die BE erteilt erteilt wird (Hessen), und kostet Zeit sowie viel mehr wie die 49€ .
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm