Polizeikontrolle

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    • Polizeikontrolle

      Wer kann da da etwas zu beitragen.


      Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt müssen um sie gemeinsam verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlicht die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.

      Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
      50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.

      Ich sage: Einspruch

      IMG_1707.jpg
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Erst nach lautstarkem Protest und Mitteilung der Meinung über Beamte, dafür gibt es aber auch ein seperates Bußgeld
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    • Ja, ein Kollege aus dem S Boxer Forum (Plata)
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    • Das einzige, was sie mir überhaupt eingetragen haben, ist das Öhlins. Den Rest interessierte noch nicht mal der TÜV. Geschweige dass die die ABE`s sehen wollten. Aber vielleicht habe ich bisher auch nur Glück gehabt.

      Eigentlich ein Thema für Hans.

      Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass der nette Beamte Recht haben sollte. Wofür dann der ganze Quatsch mit den ABE`s?
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schotterali ()

    • Larsi hat mir einen entscheidenen Ansatz gegeben


      Ich habe jetzt mal in ABEs, auch vom Ilmberger , geschaut.

      Dann stimmt das hier:

      Wenn in den ABE-Papieren unter Verwendungsbereich und Auflagen drin steht: Die Verwendung des unter Punkt 1 beschriebenen Umrüstung ist grundsätzlich an alle Kraftfahrttypen mit Typgenehmigung (ABE oder EG-BE) bei ansonsten serienmäßiger Ausrüstung zulässig,

      dann bedeutet das, dass dann kein weiteres Zubehörteil mit ABE ohne Eintragung verbaut werden darf und infolge bei Nichteinhaltung das Fahrzeug keine BE mehr hat.

      Selbst der TÜV hat dieses Versäumnis bereits eingeräumt und manche Eintragung schon kostenfrei durchgeführt, da die Prüfer bislang im gleichen Glauben wie die Fahrer waren, dass mit mitführen der ABE's aller Zubehörteile bei der HU alles i.O. war.

      Jeder sollte nun mal seine ABE's durchlesen, ob eine solche oder ähnliche Begrenzung drin steht und sich dann auch mal mit dem Hersteller in Verbindung setzt und Druck aufbaut was für ein
      Schwachsinn diese Formulierung in den ABE's bedeutet, da ein zweites ABE-Teil auch von ihm nur noch mit Eintragung geht.

      Insofern wird dem Verbraucher durch eine ABE und in der Produktbeschreibung "Keine Änderung am Fahrzeug notwendig" was falsches vorgegaukelt. Es reicht schon allein aus, wenn Zubehör-Bremsbeläge verwendet werden, dass dann eine Abnahme und Eintragung notwendig machen würde.

      Bis zur endgültigen Klärung aller damit behafteten Stellen wird es noch eine Zeit dauern, zumindest in Bayern ist das für Mitte November imMinisterium schon mal angestossen. Bis dahin heißt es, solche Teile mit ABE und Bezug auf "ansonsten serienmäßig" zu meiden, oder eintragen zu lassen.

      Demnach müßte bei dem hier Beschuldigten (Bekannter von mir aus dem S Boxer) in einer der beiden ABE's eine solche Begrenzung vorhanden seinund über die dürfte der Ordnungshüter Ihn auch aufgeklärt haben, dass es sich nicht generell darauf bezieht dass nur eine ABE erlaubt sei, sondern nur dann eine ABE erlaubt ist, wenn drin seht "ansonsten serienmäßig".
      Daher sind meine Annahmen zum Sachverhalt falsch gewesen.

      Und gerade für GS Fahrer ein interessantes Thema, wird da dort gegenüber anderen Modellen viel Zubehör mit ABE verbaut.




      Screenshot_2019-10-05 Synto_Betriebserlaubnis pdf.png
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
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      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
      ;rotwerd; das wäre ja was... Kofferhalter, Motorschutz, Hinterradabdeckung, Brems- und Kupplungshebel und und und... ich habe nicht mal die ABE's mit, da müsste ich ja ein Buch binden...

      schotterali schrieb:

      Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen, dass der nette Beamte Recht haben sollte. Wofür dann der ganze Quatsch mit den ABE`s?
      Haaaaaaaaaaans, sach mal wat..... :pinch:

      Das ist ja kein Wunder, dass unser Freund und Helfer sich so beliebt macht. Als hätten wir keine anderen Probleme...
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • remi22 schrieb:

      Das ist ja kein Wunder, dass unser Freund und Helfer sich so beliebt macht. Als hätten wir keine anderen Probleme...
      Genauso sehe ich es auch. Mit Kanonen auf Spatzen schießen. Es gibt definitiv Wichtigeres. Hier um Ruhrgebiet traut sich die Polizei nicht mehr in die NoGo-Areas.
      Dann muss eben der kleine Mann dran glaube. Ich schätze die Polizei, kenne auch beruflich einige der Jungs. SIe müssen halt den Schwachsinn umsetzen, die sich unsere Bürokraten aus ihren verlängerten Rücken drücken.
      Gruß

      Tom aus Dortmund


      Ich habe einen ganz einfachen Geschmack: Ich bin immer mit dem Besten zufrieden.“ (Oscar Wilde)
    • remi22 schrieb:

      Haaaaaaaaaaans, sach mal wat.....
      Ich kann mir viele verschiedene Argumentationen zu dem Thema vorstellen:

      Die ABE ist ja eine Zulassung für ein Teil, dessen Bauart vorgeschrieben ist. Wenn in den Bedingungen nun steht, dass die Zulassung nur für diese eine Sache gilt, wenn das Motorrad sonst in einem serienmäßigen Zustand ist, dann wäre tatsächlich eben eine Bedingung nicht erfüllt, die Voraussetzung für die Wirksamkeit der ABE für das ausgetauschte Teil dessen Bauart vorgeschrieben ist.

      Wahrscheinlich soll man bei mehr als einer Veränderung am Fahrzeug beim amtlich anerkannten Sachverständigen überprüfen lassen, ob sich verschiedene Sachen gegenseitig beeinflussen und die Betriebssicherheit beeinträchtigen oder eben auch nicht. Es muss aber mindestens in einer ABE drinstehen nur für Serienzustand. Steht das nicht in allen drin, wäre keine Bedingung verwirkt und das Möpp nicht zu beanstanden.

      Andererseits ist in § 19 StVZO abschließend geklärt, in welchen Fällen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.


      Ich würde mir das derzeit nicht gefallen lassen und würde Bußgeldbescheide ablehnen, bis das gerichtlich geklärt ist. Die Richter sind manchmal vernünftiger und einsichtiger als Politiker. Haben wir aber erst mal wieder eine neue Regelung, können die auch nichts mehr tun.

      Also derzeit noch alles wischi-waschi.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu

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    • Fralind schrieb:

      Wer kann da da etwas zu beitragen.


      Großkontrolle mit unzähligen Beamten, Null Tolernz ist das Thema. Soweit alles in Ordnung nach Kontrolle des ESD jeweils bis auf zwei Um-Anbauten, die Ihnen aufgefallen sind. Obwohl für beide Anbauteile, Brems und Kupplungshebel mit KBA und eine Ilmberger HA Abdekung mit KBA, jeweils eine ABE vorliegt, die sich auch nicht gegeneinander aufheben, wie z.B. ein Sportluftfiltergehäuse und ein Zubehörauspuff und dann gesondert nach §19/3 beurteilt müssen um sie gemeinsam verwenden und fahren zu dürfen. Auch findet sich in den Anlagen der jeweiligen ABE keine Auflagen (Ich übertreibe jetzt mal: Sollten Zubehör Handhebel in Verbindung mit der HA Abdeckung verwendet werden, so erlicht die BE wenn nicht unverzüglich eine Anbauabnahme durche eine akkred. Prüforganisation erfolgt) unter der man das Bauteil auch so nach §19/3 begutachten und eine Anbaubescheinigung erstellen lassen muss.

      Die Begründung war folgend, anscheinend darf gemäß Ihren Schulungen, der Rechtslage und Kenntnissen nach nur eine -1- ABE mitgeführt werden (also nur ein Anbauteil darf mit der ABE Eintragungsfrei verbaut sein), alle andere Änderungen müssen trotz ABE eingetragen werden.
      50 € Verwarngeld, keine Ordnungswidrigkeitenanzeige, kein Punkt in Flensburg, Weiterfahrt wird untersagt.

      Ich sage: Einspruch
      WAS FÜR EIN SCHWACHSINN!!!!!

      Das fällt ja unter Schikane, unnötige Paragraphenreiterei - zum Nachteil des Bürgers.

      Als ob Bremshebel irgendetwas mit einer Hinterradabdeckung zu tun haben.

      Da ist der österreichische Amtsschimmel - und der kanns auch - ja absolut handzahm dagegen.

      Liebe Grüße

      Wolfgang
      R1200 GSA-LC - Herz was willst du mehr
    • Maxell63 schrieb:

      Harley, Zubehör Auspuff mit ABE, Zubehör Luftfilter mit ABE

      Polizei hat gesagt, das ist so definitiv nicht zulässig, weil die sich gegenseitig beeinflussen.
      Eines von beiden müsse runter
      Einen solchen Fall kann man ja evtl. noch nachvollziehen, weil hier durchaus ein techn. Zusammenhang besteht. Zwar auch schwer verständlich, aber macht Sinn.
      Keinen Sinn, und nur darum geht‘s hier ja eigentlich, ist die Vorschrift (Gesetz ?), dass generell keine ZWEI Teile trotz ABE/EG-Zul. verbaut sein dürfen.
      Wie Wolfgang z.B. schreibt: Bremshebel mit HR-Abdeckung - da besteht nun einmal keinerlei techn. Zusammenhang und deshalb ist diese Vorschrift ziemlich hirnrissig....
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Der
      Ilmberger hat einen Ing. gehabt, der das nicht (es sind ja immer feste Bausteine) für nötig gehalten hat das mit hinein zu schreiben,wahrscheinlich nach einer Besprechung mit dem Julius, da er ja einige Carbon Sachen hat, die oft zusammen gekauft und verbaut werden und dann die Werbung mit der ABE für viele irreführend wäre.

      Hier war es das (mitgeführte) Gutachten der Handhebel, die sich die Burschen kurz und scheinbar darauf geschult, gezielt nach dem Satz
      gesucht haben um entsprechend die Statistik (die bösen bösen Motorradfahrer) zu bringen.

      Wie man sieht, die Institutionen die die Gutachten schreiben und es ja wissen müssten, haben Ihre Prüfer nicht informiert und angewiesen darauf zu achten, und darum geht es den Prüforganisationen ja, bei der HU dem Kunden die Plakette zu verweigern und eine Abnahme der Anbauteile nach 19/3 anzubieten und vorzunehmen, damit dann rechtlich die Plakette vor Ort nach der Umsatzsteigerung erteilt werden kann.

      Da brauchte es einen Pfiffigen Beamten der mit Zeit und Muse sich Gutachten angeschaut hat und diesen Zusammenhang dabei erkannt, umgesetzt und die Kontrollgruppen nach der Staatlichen Vorgabe „Null Toleranz“ (also jetzt nicht gegen Straftäter, Clans, afrikanischen Drogendealern usw.) gegen Motorradfahrer auf genau diesen unsinnigeren Satz geschult hat.

      Mein Tip, bei einem Bauteil mit einer KBA die ABE nicht mitführen und vorzeigen, sollen sie doch selber wenn sie wollen, sie die selber heraussuchen.




      Die nächste Falle lauert schon in Form derReifenfreigaben. Die bis jetzt seid 10 Jahren freigegebene andere Größen der Reifenhersteller müssen dann auf Druck des Tüvs (Umsatz) ebenso eine
      Anbaubescheinigung in Form von 19/3 bekommen.


      https://www.motorradonline.de/news/r...bescheinigung/


      Der TÜV macht nun aber nicht etwa eine aufwendige Testfahrt (wie die Reifenhersteller die diese Freigabe erstellen) nein, der TÜV ist so dreist, die Eintragung aufgrund der bereits vom Fahrzeughalter vorgelegten Reifen-Freigabe zu tätigen.

      Das lassen die Reifenhersteller sich nicht mehr gefallen, machen die ganzen aufwendigen Tests und der TÜV kassiert ohne teure Prüfgegenleistung, und ziehen immer mehr Ihrer
      Reifenfreigaben vom Markt (Beispiel der alten 190/50 auf neue aktuelle 190/55), mit der Bergündung das die Prüforganisationen die Testarbeit im Rahmen ihrer Gutachtenerstellung selber machen sollen.

      Der dumme ist der Motorradfahrer, bei der HU und dann irgendwann bei einer Kontrolle.

      Aber Achtung, auch hier lauert die fast nicht wahrnehmbare Falle:


      Auch hier gilt das gleiche wie bei den ABEs.

      Andere Reifengröße mit Freigabe des Reifenherstellers und auch nur 1 nicht serienmäßiges Bauteil verbaut, Hebel, Scheibe. Radabdeckung, (ESD, Blinker mit E Kennung fallen nicht darunter)

      Ticket, und bei Reifen mit Sicherheit keine Weiterfahrt.

      Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, in welchem klar ausgesagt wird, dass der TÜV NORD Ihnen die Erteilung der TÜV-Plakette (bei sonst mängelfreien Fahrzeug) nicht verwehren darf.

      Gesendet: Dienstag, 13. Dezember 2016 11:55

      Betreff: Motorradbereifung

      Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx,

      grundsätzlich liegt bei einer Änderung der Reifengröße (z.B. Umrüstung auf breitere Reifen als vom Hersteller vorgesehen) eine Änderung nach § 19 Abs. 2 StVZO vor, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen würde. Jedoch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht, wenn bei einer Änderung für das Teil (Reifen) eine EU- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt wurde und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
      Soweit aus dem Ihrer E-Mail beigefügten Schriftverkehr ersichtlich, liegt für den von Ihnen verwendeten Reifen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers für Ihren Fahrzeugtyp vor. Der verwendete Reifen ist typgenehmigt. Sofern eventuelle Einschränkungen und Einbauhinweise beachtet wurden und Ihr Fahrzeug ansonsten nicht von dem ursprünglich genehmigten Typ abweicht, also ansonsten nicht baulich verändert wurde, erlischt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs in diesem Fall nicht.

      Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
      Mit freundlichen Grüßen
      Im Auftrag
      Volker Mattern

      Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
      Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
      Invalidenstraße 44
      10115 Berlin

      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Ich denke der Satz in den meistens ABE's hat etwas mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Ersteller zu tun. Wer von uns würde den gerne in einen Haftungsprozess gehen weil irgendein Vollpfosten Teile miteinander kombiniert hat, die man mit gesundem Menschenverstand nicht kombinieren sollte (ich habe da jetzt auch kein Beispiel parat).

      Da nimmt man doch lieber die sichere Seite und garantiert nur für sein eigenes Teil. Und schon ist der schwarze Peter beim Kunden.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • War mir nicht bekannt, dass eine ABE die andere aufheben kann. Seit wann gilt das denn ?? Irgendwie ist das "hirnrissig".

      Ich würde sagen, da waren ein paar Herren der Rennleitung am Werk, die keine oder wenig Ahnung der Materie hatten. Mich selber haben vor ein paar Wochen 2 Herren der Motorrad-Rennleitung rausgewunken. Vor mir ne Harley und die hat einer der Herren regelrecht zerlegt, der wußte was Sache ist, das hab ich gleich gemerkt. Der andere hat sich mit mir beschäftigt. Soweit alles ok - aber: MRA-Scheibe verbaut. "Haben sie die ABE dabei"? Ich natürlich "NEIN" - aber es ist ja ne KBA-Nummer eingraviert. Hatte der gesehen, per Smartphone sofort die ABE abgerufen. Meinte dann, ich sollte zumindest ne Kopie der ABE dabei haben - ggf. auf dem Smartphone als Screenshot, das würde ausreichen. Kopie im Topcase würde auch reichen.
      Dann den Trottle-Rocker von Wundersam entdeckt - nachgeschaut und da nicht feststellbar alles ok.

      Hier waren zwei Polizeibeamte am Werk, die sich mit der Materie ausgekannt haben (selber Motorradfahrer) und keine Kleinkrämerei betrieben haben. Keinerlei Ärger, nur ne Empfehlung.
      Auch so kanns gehen, wenn man an die richtigen Beamten kommt.

      Das nur als "Hinweis".
      ...und immer schrottfreien Heimflug
    • Rubberbull schrieb:

      Hier waren zwei Polizeibeamte am Werk, die sich mit der Materie ausgekannt haben (selber Motorradfahrer) und keine Kleinkrämerei betrieben haben. Keinerlei Ärger, nur ne Empfehlung.
      Auch so kanns gehen, wenn man an die richtigen Beamten kommt.

      Das nur als "Hinweis".
      das ist eigentlich die (wünschenswerte) Regelung die ich auch kenne. Es ist 30 Jahre her, dass ein Freund von mir mit seinem damaligen Golf 1 und diversen Spoiler- und sonstwas für Anbauteilen raus gewunken wurde und die damaligen Polizeischüler sich mal richtig ausgetobt haben und er das anschließend richtig stellen musste mit den ganzen ABE's... lange her und war im Nachhinein lustig ;--) . Er war aber damals auch schnell auf Betriebstemperatur als man ihm sagte die "Kiste bleibt stehen..."
      Die Jungs haben aber so viel Arsch in der Hose (verordnet bekommen) gehabt und sich bei ihm entschuldigt.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • schotterali schrieb:

      Ich denke der Satz in den meistens ABE's hat etwas mit Haftungsansprüchen gegenüber dem Ersteller zu tun. Wer von uns würde den gerne in einen Haftungsprozess gehen weil irgendein Vollpfosten Teile miteinander kombiniert hat, die man mit gesundem Menschenverstand nicht kombinieren sollte (ich habe da jetzt auch kein Beispiel parat).

      Da nimmt man doch lieber die sichere Seite und garantiert nur für sein eigenes Teil. Und schon ist der schwarze Peter beim Kunden.
      Bitte schön

      beeinfl.pdf
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
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      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Ist aber auch nur Kauderwelsch ...

      Ich habe mir heute aus gegebenem Anlass mal meine 2 ABEs rausgekramt (Windschild von Wunderlich und ein Ilmberger-Carbonkotflügel), da steht nur was von EBE (das ist doch eine Einzelabnahme - hab ich aber nicht, nur ABE). Ich frage mich inzwischen, ob es hier nicht einen Sachkundigen gibt. Ich werde mir diese Vorwürfe nicht gefallen lassen und im Fall der Fälle dagegen vorgehen, wir leben in einem Rechtsstaat und wenn da was schief läuft, sollte das korrigiert werden!
    • griffel schrieb:

      Ist aber auch nur Kauderwelsch ...

      Ich habe mir heute aus gegebenem Anlass mal meine 2 ABEs rausgekramt (Windschild von Wunderlich und ein Ilmberger-Carbonkotflügel), da steht nur was von EBE (das ist doch eine Einzelabnahme - hab ich aber nicht, nur ABE). Ich frage mich inzwischen, ob es hier nicht einen Sachkundigen gibt. Ich werde mir diese Vorwürfe nicht gefallen lassen und im Fall der Fälle dagegen vorgehen, wir leben in einem Rechtsstaat und wenn da was schief läuft, sollte das korrigiert werden!
      Nenn mal die 2 KBA Nr.

      Ich schaue dann ob das hier geschilderte auf dich zutrifft.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • also ich werde jetzt mal in einer langweiligen Lebensphase die verschiedenen Lieferanten meiner Anbauteile anschreiben und mir die ABE's aufs Handy ziehen. Oder falls in meinem Köfferlein
      schon mit dem ganzen Papierwust vorhanden, als PDF abspeichern.
      Wofür hat man denn auch so was sonst, außer zum Telefonieren... ;--)
      Ich denke das wird reichen.
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Fralind schrieb:

      Nenn mal die 2 KBA Nr.

      Ich schaue dann ob das hier geschilderte auf dich zutrifft.
      Das Windschild hat eine ABE, da steht unten KBA 39007, weiter oben steht noch Nummer der ABE: 39007 und auf der vierten Seite gibt es noch ABE 39007*13.
      In der ABE der Ilmber Radabdeckung steht nirgendwo etwas von KBA. Auf der ersten Seite finde ich nur die Nummer der ABE: 30509*26.

      PS: Die KBA-Nummer der Ilmberger Radabdeckung ist in Post #27.

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