für die Schlaumeier die das Kleingedruckte kennen
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perseus schrieb:
für die Schlaumeier die das Kleingedruckte kennen
Aber das ist Dein Ding.
Viel Erfolg! Berichte mal wie es ausgegangen ist........... -
aus den Nutzungsbedingungen der App
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Jeder rennt sich seinen eigenen Kopp auf seine Art ein.... also soll er’s doch probieren.... immer schön zu lesen, dass Menschen Zeit und Geld für so was übrig haben.... für sowas fehlt mir leider beides...Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt... -
Spark schrieb:
aus den Nutzungsbedingungen der App
Ich bemängle nicht die App, sondern das Motorrad. Am Motorrad fehlt die Eigenschaft Konnektivität, hier liegt auch noch die Beweislast bei BMW, nicht bei mir. -
Blacky schrieb:
Jeder rennt sich seinen eigenen Kopp auf seine Art ein.... also soll er’s doch probieren.... immer schön zu lesen, dass Menschen Zeit und Geld für so was übrig haben.... für sowas fehlt mir leider beides...
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Lieber Roland, deswegen die GS wandeln zu wollen ist irgendwas zwischen albern und lächerlich bis hin zu einfältig.. Auf jeden ist es eine extrem individuelle Rechtsauffassung....meine Meinung
Auf jeden Fall hast du da keine Chance! zum Glück! Aus 1000 Gründen...
Ist die App Vertragsbestandteil? z bsp...
1. Und dein Beispiel mit den Rädern bei der GS ist genauso albern. Im deinem Vertrag für deine Mietwohnung steht auch nicht, dass sie Türen hat....
2. Wenn du einen Sky TV Vertrag abschließt und Sky Go funktioniert nicht, ist es auch dein Problem. Das ist eine freiwillige Leistung von Sky. Die kann Funktionieren muss aber nicht.
Etwas zu differenzieren fällt vielen heutzutage offensichtlich nicht mehr leicht -
Vor allem übersteigt der erste Anwaltsbrief den Wert eines neuen Handys...
Davon abgesehen, denke ich, das ganze hier ist eine Riesenverarsche und der Perseus lacht sich bei jedem Beitrag schlapp...
Wenn nicht, gehe ich jetzt Mopedfahren...kopfschüttelnd und ohne App...Grüsse aus'm Osten
Jan -
Maxell63 schrieb:
Lieber Roland, deswegen die GS wandeln zu wollen ist irgendwas zwischen albern und lächerlich bis hin zu einfältig.. Auf jeden ist es eine extrem individuelle Rechtsauffassung....meine Meinung
Auf jeden Fall hast du da keine Chance! zum Glück! Aus 1000 Gründen...
Ist die App Vertragsbestandteil? z bsp...
1. Und dein Beispiel mit den Rädern bei der GS ist genauso albern. Im deinem Vertrag für deine Mietwohnung steht auch nicht, dass sie Türen hat....
2. Wenn du einen Sky TV Vertrag abschließt und Sky Go funktioniert nicht, ist es auch dein Problem. Das ist eine freiwillige Leistung von Sky. Die kann Funktionieren muss aber nicht.
Etwas zu differenzieren fällt vielen heutzutage offensichtlich nicht mehr leicht
Im Kaufvertrag des Motorrades ist natürlich nicht beschrieben, dass das Motorrad 2 Räder hat. Im Verkaufsprospekt sind Eigenschaften des Motorrades beschrieben, so dass ich in gutem Glauben davon ausgehen kann, dass diese auch geliefert werden.
Ein Mangel liegt offensichtlich vor, denn die Eigenschaft „Konnektivität“ funktioniert nicht. Dies konnte der Verkäufer nachvollziehen. Die Geschäftsführung des Verkäufers ist mit einem Teileinbehalt des Kaufpreises vorerst einverstanden.
BMW selbst schreibt, dass ein iPhone 6 funktioniert, ist aber leider nicht so.
Also bleibt der Verdacht, dass ein Mangel am Motorrad besteht. Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt noch beim Verkäufer.
Der Verkäufer hat doch nun mehrere Möglichkeiten:
Beweisführung, dass kein Mangel vorliegt (d.h. es funktioniert, oder Konnektivität ist keine zugesicherte Eigenschaft)
Behebung des Mangels (Hier ist der Verkäufer auf die Hilfe des Herstellers angewiesen, daran wird laut tel. Auskunft aus München nicht gearbeitet)
Ersatzlösung oder Minderung des Kaufpreises
Rückabwicklung (Wandlung)
Die Wahl habe nicht ich, das Angebot muss vom Verkäufer kommen.
Natürlich ist die Wandlung auch für mich die schlechteste Lösung. Schließlich werde ich mir die gefahrenen km anrechnen lassen müssen, das wird teuer.
Wieso ich hier auf eigene Kosten für eine Ersatzlösung sorgen soll, z.B. durch den Kauf eines anderen Smartphones, kann ich nicht verstehen. Bei einem iPhone 6 handelt es sicher nicht um ein veraltetes Nischenprodukt.
Und ja, die App ist Bestandteil der Sonderausstattung Connectivity. Ich bin nun mal so naiv, dass ich glaube was BMW schreibt. -
perseus schrieb:
Maxell63 schrieb:
Lieber Roland, deswegen die GS wandeln zu wollen ist irgendwas zwischen albern und lächerlich bis hin zu einfältig.. Auf jeden ist es eine extrem individuelle Rechtsauffassung....meine Meinung
Auf jeden Fall hast du da keine Chance! zum Glück! Aus 1000 Gründen...
Ist die App Vertragsbestandteil? z bsp...
1. Und dein Beispiel mit den Rädern bei der GS ist genauso albern. Im deinem Vertrag für deine Mietwohnung steht auch nicht, dass sie Türen hat....
2. Wenn du einen Sky TV Vertrag abschließt und Sky Go funktioniert nicht, ist es auch dein Problem. Das ist eine freiwillige Leistung von Sky. Die kann Funktionieren muss aber nicht.
Etwas zu differenzieren fällt vielen heutzutage offensichtlich nicht mehr leicht
Im Kaufvertrag des Motorrades ist natürlich nicht beschrieben, dass das Motorrad 2 Räder hat. Im Verkaufsprospekt sind Eigenschaften des Motorrades beschrieben, so dass ich in gutem Glauben davon ausgehen kann, dass diese auch geliefert werden.
Ein Mangel liegt offensichtlich vor, denn die Eigenschaft „Konnektivität“ funktioniert nicht. Dies konnte der Verkäufer nachvollziehen. Die Geschäftsführung des Verkäufers ist mit einem Teileinbehalt des Kaufpreises vorerst einverstanden.
BMW selbst schreibt, dass ein iPhone 6 funktioniert, ist aber leider nicht so.
Also bleibt der Verdacht, dass ein Mangel am Motorrad besteht. Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt noch beim Verkäufer.
Der Verkäufer hat doch nun mehrere Möglichkeiten:
Beweisführung, dass kein Mangel vorliegt (d.h. es funktioniert, oder Konnektivität ist keine zugesicherte Eigenschaft)
Behebung des Mangels (Hier ist der Verkäufer auf die Hilfe des Herstellers angewiesen, daran wird laut tel. Auskunft aus München nicht gearbeitet)
Ersatzlösung oder Minderung des Kaufpreises
Rückabwicklung (Wandlung)
Die Wahl habe nicht ich, das Angebot muss vom Verkäufer kommen.
Natürlich ist die Wandlung auch für mich die schlechteste Lösung. Schließlich werde ich mir die gefahrenen km anrechnen lassen müssen, das wird teuer.
Wieso ich hier auf eigene Kosten für eine Ersatzlösung sorgen soll, z.B. durch den Kauf eines anderen Smartphones, kann ich nicht verstehen. Bei einem iPhone 6 handelt es sicher nicht um ein veraltetes Nischenprodukt.
Und ja, die App ist Bestandteil der Sonderausstattung Connectivity. Ich bin nun mal so naiv, dass ich glaube was BMW schreibt.
..wie Valky schrieb funktioniert sein I- Phone 6 einwandfrei mit dem TFT. -
perseus schrieb:
Maxell63 schrieb:
Lieber Roland, deswegen die GS wandeln zu wollen ist irgendwas zwischen albern und lächerlich bis hin zu einfältig.. Auf jeden ist es eine extrem individuelle Rechtsauffassung....meine Meinung
Auf jeden Fall hast du da keine Chance! zum Glück! Aus 1000 Gründen...
Ist die App Vertragsbestandteil? z bsp...
1. Und dein Beispiel mit den Rädern bei der GS ist genauso albern. Im deinem Vertrag für deine Mietwohnung steht auch nicht, dass sie Türen hat....
2. Wenn du einen Sky TV Vertrag abschließt und Sky Go funktioniert nicht, ist es auch dein Problem. Das ist eine freiwillige Leistung von Sky. Die kann Funktionieren muss aber nicht.
Etwas zu differenzieren fällt vielen heutzutage offensichtlich nicht mehr leicht
Im Kaufvertrag des Motorrades ist natürlich nicht beschrieben, dass das Motorrad 2 Räder hat. Im Verkaufsprospekt sind Eigenschaften des Motorrades beschrieben, so dass ich in gutem Glauben davon ausgehen kann, dass diese auch geliefert werden.
Ein Mangel liegt offensichtlich vor, denn die Eigenschaft „Konnektivität“ funktioniert nicht. Dies konnte der Verkäufer nachvollziehen. Die Geschäftsführung des Verkäufers ist mit einem Teileinbehalt des Kaufpreises vorerst einverstanden.
BMW selbst schreibt, dass ein iPhone 6 funktioniert, ist aber leider nicht so.
Also bleibt der Verdacht, dass ein Mangel am Motorrad besteht. Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt noch beim Verkäufer.
Der Verkäufer hat doch nun mehrere Möglichkeiten:
Beweisführung, dass kein Mangel vorliegt (d.h. es funktioniert, oder Konnektivität ist keine zugesicherte Eigenschaft)
Behebung des Mangels (Hier ist der Verkäufer auf die Hilfe des Herstellers angewiesen, daran wird laut tel. Auskunft aus München nicht gearbeitet)
Ersatzlösung oder Minderung des Kaufpreises
Rückabwicklung (Wandlung)
Die Wahl habe nicht ich, das Angebot muss vom Verkäufer kommen.
Natürlich ist die Wandlung auch für mich die schlechteste Lösung. Schließlich werde ich mir die gefahrenen km anrechnen lassen müssen, das wird teuer.
Wieso ich hier auf eigene Kosten für eine Ersatzlösung sorgen soll, z.B. durch den Kauf eines anderen Smartphones, kann ich nicht verstehen. Bei einem iPhone 6 handelt es sicher nicht um ein veraltetes Nischenprodukt.
Und ja, die App ist Bestandteil der Sonderausstattung Connectivity. Ich bin nun mal so naiv, dass ich glaube was BMW schreibt.
Willst Du denn deinen Windows PC auch wandeln, wenn irgendeinen Software nicht mit irgendeiner Hardware zusammen arbeitet?
Das, was Du forderst liegt jenseits des Umsetzbaren und des Möglichen. Ich unterstelle Dir in diesem Fall zuwenig Fachwissen, um den von Dir geforderten Aufwand abzusehen. Das ist schlicht nicht möglich -
Maxell63 schrieb:
...es ist technisch mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich, alle möglichen Konfigurationen auf kompatibiltät zu prüfen. Das ist schlicht nicht möglich
Wie Valky schrieb: Wenn's bei ihm mit dem IP6 funktioniert, dann dürfte der DAU, wie so oft, mal wieder vor dem Gerät sitzen.
Nix für ungut, kann deinen Unmut irgendwie verstehen, aber bevor du hier so eine große Welle machst, würde ich an deiner Stelle wirklich vorab sämtliche anderen Möglichkeiten/Fehlerquellen ausschließen.
Und selbst dann dürfte eine Wandlung mehr als unwahrscheinlich sein... aber ich hoffe, du hälst uns diesbezüglich auch weiterhin auf dem Laufenden....Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt... -
Maxell63 schrieb:
perseus schrieb:
Maxell63 schrieb:
Lieber Roland, deswegen die GS wandeln zu wollen ist irgendwas zwischen albern und lächerlich bis hin zu einfältig.. Auf jeden ist es eine extrem individuelle Rechtsauffassung....meine Meinung
Auf jeden Fall hast du da keine Chance! zum Glück! Aus 1000 Gründen...
Ist die App Vertragsbestandteil? z bsp...
1. Und dein Beispiel mit den Rädern bei der GS ist genauso albern. Im deinem Vertrag für deine Mietwohnung steht auch nicht, dass sie Türen hat....
2. Wenn du einen Sky TV Vertrag abschließt und Sky Go funktioniert nicht, ist es auch dein Problem. Das ist eine freiwillige Leistung von Sky. Die kann Funktionieren muss aber nicht.
Etwas zu differenzieren fällt vielen heutzutage offensichtlich nicht mehr leicht
Ein Mangel liegt offensichtlich vor, denn die Eigenschaft „Konnektivität“ funktioniert nicht. Dies konnte der Verkäufer nachvollziehen. Die Geschäftsführung des Verkäufers ist mit einem Teileinbehalt des Kaufpreises vorerst einverstanden.
BMW selbst schreibt, dass ein iPhone 6 funktioniert, ist aber leider nicht so.
Also bleibt der Verdacht, dass ein Mangel am Motorrad besteht. Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt noch beim Verkäufer.
Der Verkäufer hat doch nun mehrere Möglichkeiten:
Beweisführung, dass kein Mangel vorliegt (d.h. es funktioniert, oder Konnektivität ist keine zugesicherte Eigenschaft)
Behebung des Mangels (Hier ist der Verkäufer auf die Hilfe des Herstellers angewiesen, daran wird laut tel. Auskunft aus München nicht gearbeitet)
Ersatzlösung oder Minderung des Kaufpreises
Rückabwicklung (Wandlung)
Die Wahl habe nicht ich, das Angebot muss vom Verkäufer kommen.
Natürlich ist die Wandlung auch für mich die schlechteste Lösung. Schließlich werde ich mir die gefahrenen km anrechnen lassen müssen, das wird teuer.
Wieso ich hier auf eigene Kosten für eine Ersatzlösung sorgen soll, z.B. durch den Kauf eines anderen Smartphones, kann ich nicht verstehen. Bei einem iPhone 6 handelt es sicher nicht um ein veraltetes Nischenprodukt.
Und ja, die App ist Bestandteil der Sonderausstattung Connectivity. Ich bin nun mal so naiv, dass ich glaube was BMW schreibt.
Willst Du denn deinen Windows PC auch wandeln, wenn irgendeinen Software nicht mit irgendeiner Hardware zusammen arbeitet?
Das, was Du forderst liegt jenseits des Umsetzbaren und des Möglichen. Ich unterstelle Dir in diesem Fall zuwenig Fachwissen, um den von Dir geforderten Aufwand abzusehen. Das ist schlicht nicht möglich
In dem du mir zuwenig Fachwissen unterstellst?
Ich habe auch keinen Windows PC, ich habe einen iMac.
Ein Hersteller der Connectivity mit iPhone 6 bewirbt, sollte zumindest diese Kombination getestet und zur Funktion gebracht haben. -
Blacky schrieb:
Maxell63 schrieb:
...es ist technisch mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich, alle möglichen Konfigurationen auf kompatibiltät zu prüfen. Das ist schlicht nicht möglich
Wie Valky schrieb: Wenn's bei ihm mit dem IP6 funktioniert, dann dürfte der DAU, wie so oft, mal wieder vor dem Gerät sitzen.
Nix für ungut, kann deinen Unmut irgendwie verstehen, aber bevor du hier so eine große Welle machst, würde ich an deiner Stelle wirklich vorab sämtliche anderen Möglichkeiten/Fehlerquellen ausschließen.
Und selbst dann dürfte eine Wandlung mehr als unwahrscheinlich sein... aber ich hoffe, du hälst uns diesbezüglich auch weiterhin auf dem Laufenden....
Mich dann als DAU zu bezeichnen, obwohl der Fehler von BMW Motorrad Direkt schon bestätigt wurde, lässt darauf schließen, dass du schnell mal deine Meinung raushaust, ohne die Beiträge vorher zu lesen.
Aber vielleicht hast du es nur überlesen:
iPhone-Software auf dem aktuellsten Stand, App-Version auf dem aktuellsten Stand, Einstellungen zusammen mit dem BMW Händler geprüft, TFT-Update durchgeführt, Bluetooth Verbindungen gelöscht und neu erstellt, weiteres iPhone 6 getestet, Fehler kann beim BMW Händler nachvollzogen werden, Fehler ist bei BMW Motorrad Direkt bekannt.
Ich wüsste nicht was ich nun noch unternehmen kann.
Ich hoffe auf die langjährig guten Beziehungen zu meinem BMW Händler der mir bisher immer mit bestem (!) Service geholfen hat. Aber ich denke es braucht schon eine Welle dass BMW den Händler nicht alleine mit dem Problem läßt. -
perseus schrieb:
Ein Hersteller der Connectivity mit iPhone 6 bewirbt, sollte zumindest diese Kombination getestet und zur Funktion gebracht haben.
und dann muss BMW auch alle zukünftigen Betriebssystemversionen testen?
Hast du SÄMTLICHE möglichen Versionen getestet? Genau das kannst du gar nicht, du kannst nicht zurück rüsten
zwischenzeitlich hatte es z bsp bei Bluetooth einen erheblichen Wechsel der Technologie im iPhone6 gegeben. Das Ding ist 2014 vorgestellt worden.
Aber du gehst davon aus, dass in Werbung erwähnt, muss es auch grundsätzlich und unter allen Umständen funktionieren. Und hier liegt dein Denkfehler, meiner Meinung nachDieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Maxell63 ()
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perseus schrieb:
Mich dann als DAU zu bezeichnen
Ach, von mir aus reite das Thema bis es eh niemanden mehr interessiert... mir letztendlich egal.
Wäre aber nett, du würdest uns zum Abschluß mitteilen, was bei deinem Kampf gegen Windmühlen heraus gekommen ist....Gruss Roger
Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt... -
Blacky schrieb:
perseus schrieb:
Mich dann als DAU zu bezeichnen
Wäre aber nett, du würdest uns zum Abschluß mitteilen, was bei deinem Kampf gegen Windmühlen heraus gekommen ist....
Weiter war ich der Meinung, dass es hier im Forum von Interesse sein kann, was BMW bewirbt, Voraussetzungen fordert und macht wenn es dann trotzdem nicht funktioniert. -
Hat mich ja schon nervös gemacht, diese Stellungnahme vom BMW bzgl. der bekannten Probleme mit dem alten 6er. Hab ich daher gerade noch mal ausprobiert. Funktioniert aber gut. Da weiß man nur nicht, ob mein oder Dein Handy die Ausnahme ist. Wenn BMW das so offen bekannt gibt, dann vielleicht doch eher meins.
Ich kann schon verstehen, dass man stinkig wird, wenn man alles richtig macht und trotzdem nix geht.
Fragt sich halt, wie man damit umgeht.
Die meisten Hersteller von Elektrozeug sichern sich meines Wissens meist damit ab, das sie keine Haftung für zukünftige technische Veränderungen übernehmen.
Wenn dem so ist, müsstest Du beweisen, dass das schon von Beginn an nicht funktioniert hat.
An Deiner Stelle hätte ich mich erstmal gefreut, dass der Grund für den Fehler gefunden wurde.
Dann hätte ich mich wahrscheinlich kurz geärgert, dass ausgerechnet mein Handy nicht geht und dann hätte ich mich wahrscheinlich gefreut, dass ich einen Grund habe, mir endlich mal wieder ein neues zu holen.
Auf die Idee mit einem juristischen Feldzug wäre ich wohl nicht gekommen. Das spart aber Körner, überleg mal.
Aber so ist halt jeder anders. -
Euch ist bewusst, dass das Internet durch seine Möglichkeiten dazu führt, das man missverstanden wird?
Hier kann man Emotionen nur durch Smilies ausdrücken. Gestiken und Mimiken können sogar gar nicht ausgedrückt werden.
Jetzt sollte sich jeder Mal, bei diesem schönen Wetter, auf das Motorrad werfen, eine Runde fahren und den Wind um die Nase wedeln lassen und sich nicht ärgern. Das Leben ist zu kurz um sich dauerhaft zu ärgern.
Also, immer eine Handbreit Asphalt unterm Reifen.
Zitat aus dem Film Bad Boys 2: "Woooozaaaaaaaa"F800 GS (Mai 2013 - Okt. 2018)
R1200 GS Adventure Rallye (Okt. 2018) -
Valky schrieb:
Hat mich ja schon nervös gemacht, diese Stellungnahme vom BMW bzgl. der bekannten Probleme mit dem alten 6er. Hab ich daher gerade noch mal ausprobiert. Funktioniert aber gut. Da weiß man nur nicht, ob mein oder Dein Handy die Ausnahme ist. Wenn BMW das so offen bekannt gibt, dann vielleicht doch eher meins.
Ich kann schon verstehen, dass man stinkig wird, wenn man alles richtig macht und trotzdem nix geht.
Fragt sich halt, wie man damit umgeht.
Die meisten Hersteller von Elektrozeug sichern sich meines Wissens meist damit ab, das sie keine Haftung für zukünftige technische Veränderungen übernehmen.
Wenn dem so ist, müsstest Du beweisen, dass das schon von Beginn an nicht funktioniert hat.
An Deiner Stelle hätte ich mich erstmal gefreut, dass der Grund für den Fehler gefunden wurde.
Dann hätte ich mich wahrscheinlich kurz geärgert, dass ausgerechnet mein Handy nicht geht und dann hätte ich mich wahrscheinlich gefreut, dass ich einen Grund habe, mir endlich mal wieder ein neues zu holen.
Auf die Idee mit einem juristischen Feldzug wäre ich wohl nicht gekommen. Das spart aber Körner, überleg mal.
Aber so ist halt jeder anders.
Und natürlich ärgere ich mich dass ausgerechnet mein Smartphone nicht geht. Ich kaufe aber auch nicht jedes Jahr ein neues Gerät, da bin ich weder Apple- noch BMW-Jünger Ich kaufe in der Regel erst dann wenn ich „gezwungen“ bin, weil mit anderen Geräten nicht mehr kompatibel. Das iPhone 6s ist seit September 2015 auf dem deutschen Markt, das sind 4 Jahre.
Nun habe ich bewußt gewartet, bis die erste Generation an 1250er und TFT durch ist, damit ich nicht zum Testpiloten werde. Garmin mochte ich noch nie (außer dem guten Display), also hat das gut gepasst, dass es von BMW nun eine App gibt. Endlich kann ich meine im Telefon gespeicherten Adressen nutzen und muss diese nicht wieder in ein separates Gerät eingeben. Wäre schön gewesen.
Laut BMW funktioniert die App gut mit dem 5er und dem 8er. Vom 10er oder gar vom 11er (voraussichtlich September 2019) konnte man mir leider nichts sagen. Und ob dann mein neues Gerät auch mit dem bereits bestellten Helm mit Kommunikationseinrichtung funktioniert, auch nicht.
Kauf ich halt einfach mal ein Smartphone für 1000+ Euro und wenns nicht geht: Pech gehabt
Das macht sich BMW meiner Meinung nach zu leicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mich mit der Geschäftsführerin meines BMW Händlers einigen kann. Aber BMW soll doch dann bitte die iPhones 6 von der Empfehlungsliste nehmen und einfach zuverlässiger werden.
Prinzipiell brauche ich nur eine Lösung für mich. Wie BMW weitermacht ist mir (fast) egal. Mal sehen wie ernst es BMW mit „Freude am Fahren“ meint -
Du sagst es: es heißt Freude am Fahren und nicht Freude am Navigieren...Grüsse Markus
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Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
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Guckst Du: www.markus-simon.eu -
Mein Sohn versucht seit drei Wochen mir sein Apple 8+ zu verkaufen. Das ist ihm runtergefallen und war jetzt 2 Monate bei Apple in Reparatur. Jetzt ist es zurück. 1 Jahr alt und nach der Rep. 1 Jahr Garantie. Wegen der langen Repdauer hat er mittlerweile ein Neues. Er will 450 ,- Euro. Wenn ich es nicht nehme, kannst Du ja einspringen.
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simon-markus schrieb:
Du sagst es: es heißt Freude am Fahren und nicht Freude am Navigieren...
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Valky schrieb:
Mein Sohn versucht seit drei Wochen mir sein Apple 8+ zu verkaufen. Das ist ihm runtergefallen und war jetzt 2 Monate bei Apple in Reparatur. Jetzt ist es zurück. 1 Jahr alt und nach der Rep. 1 Jahr Garantie. Wegen der langen Repdauer hat er mittlerweile ein Neues. Er will 450 ,- Euro. Wenn ich es nicht nehme, kannst Du ja einspringen.
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ich hab das iPhone 8, da funktioniert es, SHOEI Helm mit Sena - alles gut
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