Hallo, ich habe schon viel über das Thema hier gelesen, aber bin noch nicht richtig schlau geworden wo genau ihr die "Steuerleitung " anschließt. Ich brauche mal die Aderfarben von dem Lampenstecker bei der LC mit Tagfahrlicht und LED-Scheinwerfer. Wollte dort ran gehen um TFL-Zusatzleuchten geleichzeitig mit dem Originalen TFL anzuschließen. Und für die Nebelscheinwerfer direkt am Abblendlicht. Ist dieses übrigens auch an, wenn der Scheinwerfer an ist? Wäre schön wenn ich dazu mal eine Antwort von den Spezialisten hier erhalten würde.Oder wenigstens die Aderfarben vom Lampenanschluß oder einen Schaltplan der LC. Mfg aus dem Norden
Anschluß TFL und Nebelscheinwerfer BMW GS LC Bj 2015
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Die beste Steuerleitung ist immer noch von der Bordnetzsteckdose
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Wollte dort rangehen
um TFL-Zusatzleuchten geleichzeitig mit dem Originalen TFL anzuschließen. Und für die Nebelscheinwerfer direkt am Abblendlicht. Ist dieses übrigens auch an, wenn der Scheinwerfer an ist?
Dann wird Dir schnell klar was wann leuchtet. Und Dir wird dann einleuchten, dass man das nicht einfach so abgreifen kann.
Die wenigste schöne Antwort die ich Dir geben kann, verwende auf jedenfall ein Relais für 5 €, den Strom für die Scheinwerfer nimmst du natürlich über eine Sicherung direkt von der Batterie und als Steuerleitung den Strom für das Signal des Relais von der Bordsteckdose. Damit bist Du weg vom System und auf der sicheren Seite was die Verdrahtung anbelangt sowie Fehlermeldungen des überwachten Systems und die Scheinwerfer schalten sich mit der Bordsteckdose nach ca. 1 min. nach dem die Zündung aus ist, dadurch ab. Wenn die Zusatz LED Scheinwerfer immer an sein sollen, also egal ob nun das TFT bei Tag (wenn du es geschaltest hast) an ist und dann bei einem Tunnel / Unterführung / beginnende Dunkelheit dann automatisch zum LED Abblendlich schaltet, brauchst Du noch nicht mal einen Schalter an den Armaturen montieren.
Hier mal was fertiges: smartbomb.shop/product/2-fari-…v-faretti-moto-faro-ip68/
Mein dringender Rat an dich, bleib vom LED Scheinwerfer, seinem Stecker und seinen Leitung weg.Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm -
Ich bedanke mich mal für diese tolle Antwort, und Hilfestellung!
Da ich mich auch schon mit der Frage des TE befasst habe, kommt mir diese Antwort sehr gelegen...Viele Grüße
Jörg -
Fralind schrieb:
Hier mal was fertiges: smartbomb.shop/product/2-fari-…v-faretti-moto-faro-ip68/
Lupin_Q findet das gutImmer die Spiegel oben halten wünscht Lupin_Q -
Nur dass die Scheinwerfer halt immer, d.h. auch ohne Zündung ein, einschaltbar sind
und wenn man das Ausschalten vergisst auch anbleiben.
Das muss man bei dieser Verkabelung akzeptieren. -
Ich denke es ist am komfortabelsten, wenn man mit einem MotoBozzo Switch arbeitet.
Den hatte ich auch an meiner K25, und den gibt es nun auch für die LC
motobozzo.de/product_info.php?products_id=376
Jetzt bin ich der italienischen Sprache nicht mächtig, aber wird im o.g. Link ein komplettes Lampenset angeboten? Dann sind die SW sicher nicht Original von BMW.
Sonst wäre es ja ein Schnapper...Viele Grüße
Jörg -
Dietmar schrieb:
Nur dass die Scheinwerfer halt immer, d.h. auch ohne Zündung ein, einschaltbar sind
und wenn man das Ausschalten vergisst auch anbleiben.
Das muss man bei dieser Verkabelung akzeptieren.
Da würde ich den CANBUS Stromanschluß von Leebmann, TT oder einfach dem kaufen und den Switch nicht direkt an die Batterie, sonden da anschließen, wo ein übriger Stecker vorhanden ist. So geht das Relais nach wenigen Minuten (wie auch an der CANBUS - Steckdose) aus und alles ist gut . Steckverbindungen hängen bei meiner LC genug vorne herum. So habe ich auch mein externes Garmin GPS angeschlossen.Immer die Spiegel oben halten wünscht Lupin_Q -
Danke euch für eure Anrtworten. Natürlich schalte ich die Zusatzscheinwerfer über ein Relais. Mir ging es nur darum, die Steuerleitungen anzuschließen. Wenn ich an die Bordsteckdose gehe, dann habe ich mich sicher vom System getrennt , muss aber alles selbst schalten bzw. über die Bordsteckdose ist der Scheinwerfer immer an wenn die Zündung an ist. Das ist aber leider nicht TÜV gerecht. Deswegen wollte ich an die Leitungen zum Scheinwerfer.
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Fralind schrieb:
Wollte dort rangehen
um TFL-Zusatzleuchten geleichzeitig mit dem Originalen TFL anzuschließen. Und für die Nebelscheinwerfer direkt am Abblendlicht. Ist dieses übrigens auch an, wenn der Scheinwerfer an ist?
Dann wird Dir schnell klar was wann leuchtet. Und Dir wird dann einleuchten, dass man das nicht einfach so abgreifen kann.
Die wenigste schöne Antwort die ich Dir geben kann, verwende auf jedenfall ein Relais für 5 €, den Strom für die Scheinwerfer nimmst du natürlich über eine Sicherung direkt von der Batterie und als Steuerleitung den Strom für das Signal des Relais von der Bordsteckdose. Damit bist Du weg vom System und auf der sicheren Seite was die Verdrahtung anbelangt sowie Fehlermeldungen des überwachten Systems und die Scheinwerfer schalten sich mit der Bordsteckdose nach ca. 1 min. nach dem die Zündung aus ist, dadurch ab. Wenn die Zusatz LED Scheinwerfer immer an sein sollen, also egal ob nun das TFT bei Tag (wenn du es geschaltest hast) an ist und dann bei einem Tunnel / Unterführung / beginnende Dunkelheit dann automatisch zum LED Abblendlich schaltet, brauchst Du noch nicht mal einen Schalter an den Armaturen montieren.
Hier mal was fertiges: smartbomb.shop/product/2-fari-…v-faretti-moto-faro-ip68/
Mein dringender Rat an dich, bleib vom LED Scheinwerfer, seinem Stecker und seinen Leitung weg.
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AndyKarlsburg schrieb:
Das ist aber leider nicht TÜV gerecht.
AndyKarlsburg schrieb:
Zusatztagfahrlicht
Diese Zusatzscheinwerfer sind zunächst mal grundsätzlich Nebelscheinwerfer, die nur situativ benutzt werden dürfen oder zusammen mit Standlicht/Begrenzungsleuchten. Wenn es nicht neblig ist oder extrem regnet oder schneit, dürfen die gar nicht an sein. Insofern müsste fast zwingend ein Schalter vorhanden sein, mit dem sie angeschaltet werden können.
Eine "Immer-an" Funktion würde ich mit einem Mängelbericht und entsprechendem Verwarngeld ahnden. Wo genau das steht? https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html
ich übe noch
www.motorrad-blog.eu -
Dann sind die GS Treiber jetzt nicht nur alle zu laut, nee, jetzt auch noch alle zu hell. ( fahren doch alle wenn sie einen Christbaum dran haben damit auch an rum )
Zusätzliche Led Scheinwerfer sind eh nur kompatibel mit der WarnwesteDas Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm -
Ich hatte sie an der K25, und ja ich war so einer der im „Lok-Lock“ entgegenkam.
Angeblinkt wurde ich selten, aber wenn, dann wusste ich „der hat mich gesehen“
Man kann dazu stehen wie man will, aber es sollte Jedem überlassen sein sich Zusatzscheinwerfer zu montieren, und diese auch verbotener Weise zu betreiben. Derjenige wird sich der Konsequenzen bewusst sein.
Die Kosten für ein Knölchen sind überschaubar, und ich habe auch noch nicht wirklich davon gehört, dass Jemand bestraft wurde.
Ob ich an die LC auch welche montiere, kann ich derzeit noch nicht sagen.
Ich denke aber eher nicht...Viele Grüße
Jörg -
Hansemann schrieb:
Hallo, ich habe ein Tagfahrlicht an meiner LC, mochte aber zusätzlich nocht 2 Tagfahrlichtscheinwerfer anbringen.Daher habe ich zusatztagfahrlichter geschrieben.
AndyKarlsburg schrieb:
Das ist aber leider nicht TÜV gerecht.
AndyKarlsburg schrieb:
Zusatztagfahrlicht
Diese Zusatzscheinwerfer sind zunächst mal grundsätzlich Nebelscheinwerfer, die nur situativ benutzt werden dürfen oder zusammen mit Standlicht/Begrenzungsleuchten. Wenn es nicht neblig ist oder extrem regnet oder schneit, dürfen die gar nicht an sein. Insofern müsste fast zwingend ein Schalter vorhanden sein, mit dem sie angeschaltet werden können.
Eine "Immer-an" Funktion würde ich mit einem Mängelbericht und entsprechendem Verwarngeld ahnden. Wo genau das steht? https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__17.html und https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html