Tagestour in die Pfalz

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    • Tagestour in die Pfalz

      Wir waren gestern mal zwischen Kaiserlsautern - Neustadt an der Weinstrasse und von da aus Richtung Westen Richtung Pirmasend unterwegs.
      Eine verdammt schöne Landschaft

      ABER:
      Ich hab noch nie so eine krasse Überregulierung gesehen. Auf der Landstrasse und sogar grossen Bundesstrassen teilweise 70 Km/h - kilometerweise. Zwischen Ortschaften, an denen in Hessen 70 ist, darf man nur 50 fahren. Haufenweise schöne Strecken für Motorräder komplett gesperrt. Durchgezogene Linien, wo es nicht nötig ist, etct, etc. Oder haben die da mal Schilder in Massen mit Nachlass gekauft und dann überlegt,wo sie die hinstellen?
      Wir haben uns dann ganz schnell Richtung Norden/Mosel verdrückt.

      Mich würde mal interessieren, wie Geschwindigkeitsbegrenzungen entstehen und wer das festsetzt. Also entweder rauchen die da in diesen Kommissionen ganz hartes Zeug oder da wohnen nur "Neandertaler", die man auf ihren Motorrädern heftig einbremesen muss.
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    • (1) Nach § 44 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung ist zuständige Verwaltungsbehörde
      1. für die Autobahnen das Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen
      2. für sonstige Straßen
      a) in kreisfreien Städten die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde,
      b) in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde,
      c) in kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 50 000 Einwohnern die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde; dies gilt nicht
      aa) für Anordnungen zur Anbringung von Verkehrszeichen und Einrichtungen, Anordnungen von Verkehrsbeschränkungen und Verboten für den Bereich der Bundesstraßen, in kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 7 500 Einwohnern für den Bereich der Landesstraßen und wenn sich die Anordnung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten nach § 45 über das Gemeindegebiet hinaus auswirkt,
      bb) für die Anordnung nach § 45 der Einrichtung von Lichtzeichenanlagen nach § 37 und von Fußgängerüberwegen nach § 26 im Zuge von Bundes- und Landesstraßen - ausgenommen im Zuge der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 30 000 Einwohnern - und
      cc) für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 oder 3 und § 30 Abs. 2 sowie die Zulassung einer Ausnahme nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 oder 7, wenn sich die Maßnahme über das Gemeindegebiet hinaus auswirkt,
      d) im Übrigen der Landrat als Kreisordnungsbehörde.




      Für die Orte kommt das meist über die Bürger, hier meist über die nun Eltern, an die Ortsbeiräte, die das dann bei Stadtratsitzungen vorbringen, dort beschlossen werden und dann an den Kreis geben, der dann das wieder weiter gibt an die Jungs in Orange. Dann kommt das 30 Schild.

      Auf den Kreisstraßen über die Polizei (Unfallkarte), wenn es vermehrt Unfälle an entsprechenden Punkten gab, bzw. durch die Jungs in Orange bei Ihren Kontrollfahrten, wenn nicht gemeldete Unfälle zu Schäden (Leitplanken) führten.

      Die Höhe der Berschränkung richtet sich aber nie nach noch möglichen Geschwindigkeiten, da wird dann geschätzt,
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      Die Höhe der Berschränkung richtet sich aber nie nach noch möglichen Geschwindigkeiten, da wird dann geschätzt,
      Widerspruch Euer Ehren!

      Das allererste ist die Richtlinie für den Bau und die Anlage von Straßen, da steht zum Beispiel drin, wie lange es geradeaus gehen darf, bevor der Verkehrsteilnehmer ein höheres Risiko der Teilnahmslosig- und Unachtsamkeit erleidet (Die letzte Formulierung habe ich eben erfunden, sinngemäß übersetzt aus dem Amtsdeutschen ;--) )

      Folgt der Straßenverlauf dem Gelände (oder geplanten Abweichung von strack gerade aus) so werden Steigungs- und Gefällewinkel sowie Kurvenradien festgestellt/geplant. Daraus ergibt sich oft zwingend eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ähnliches gilt, wenn bestimmte MIndestbreiten der Fahrbahn nicht eingehalten werden (können).

      Dann geb ich Frank Recht, oft hat es was mit der Beschwerdemacht derjenigen zu tun, die verträumt mit dem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und erschrecken, wenn sie von einem schnelleren Fahrzeug mit hohem Geschwindigkeitsüberschuss überholt werden. Die wissen dann ganz genau wo sie ansetzen müssen um ihren Willen zu kriegen. Wobei die Zuständigkeitsregelung dann eher zweitrangig ist, das Straßenbauamt weiß, an welche Institution sie sich wenden müssen.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hi

      jetzt versteh ich warum wir die künstliche Intelligenz brauchen.

      Da musste erst mal drauf kommen.

      Gruß
      Giovanni

      der gestern herrlich und einsam von seiner Q50 im Bodensee Hinterland spazieren gefahren wurde
    • Hansemann schrieb:




      Folgt der Straßenverlauf dem Gelände (oder geplanten Abweichung von strack gerade aus) so werden Steigungs- und Gefällewinkel sowie Kurvenradien festgestellt/geplant. Daraus ergibt sich oft zwingend eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ähnliches gilt, wenn bestimmte MIndestbreiten der Fahrbahn nicht eingehalten werden (können).
      scheint erst mal sinnvoll. Aber ich rede z bsp von B10 von Landau Richtung Westen. Die ist so breit und so gut ausgebaut, da könnte man theoretisch 200 fahren, da ist über geschätzt 30 Km Strecke 70 Km/h Limit und der Mittelstreifen ist durchgezogen. Wir sind da hinter einem Familienvater her gefahren, der da mit 65 Km/h lang getuckelt ist.
      Den würde ich am liebsten wegen "Aufforderung zur Straftat" anzeigen... :P
    • Hi Kai


      Maxell63 schrieb:

      Den würde ich am liebsten wegen "Aufforderung zur Straftat" anzeigen...
      Vor diesen muss du dich in acht nehmen.
      Ich sprech aus Erfahrung. Kann lebensgefährdent enden.
      ist so.
      nur nicht provozieren lassen. auch wenn du nen dicken hals hast.

      Gruß
      Giovanni
    • Maxell63 schrieb:

      Hansemann schrieb:

      Folgt der Straßenverlauf dem Gelände (oder geplanten Abweichung von strack gerade aus) so werden Steigungs- und Gefällewinkel sowie Kurvenradien festgestellt/geplant. Daraus ergibt sich oft zwingend eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ähnliches gilt, wenn bestimmte MIndestbreiten der Fahrbahn nicht eingehalten werden (können).
      scheint erst mal sinnvoll. Aber ich rede z bsp von B10 von Landau Richtung Westen. Die ist so breit und so gut ausgebaut, da könnte man theoretisch 200 fahren, da ist über geschätzt 30 Km Strecke 70 Km/h Limit und der Mittelstreifen ist durchgezogen. Wir sind da hinter einem Familienvater her gefahren, der da mit 65 Km/h lang getuckelt ist.Den würde ich am liebsten wegen "Aufforderung zur Straftat" anzeigen... :P
      ...da lohnt es sich wenigsten einen blitzer aufzustellen...
      ...der kopf sollte beim mopedfahren frei sein aber nicht leer...

      Locker Linie Blickführung

      grüßle
      jochen
    • Du bist eindeutig die " Falschen Strassen " gefahren ;pfeif; , die Strecken die ich dort fahre sind überwiegend Tourie und Blitzer frei. B10 ;D .

      Ich kenne nur eine Strecke die am WE und Feiertagen von April bis Oktober gesperrt ist und das ist das Elmsteiner Tal.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • Ralf_GSX1400 schrieb:

      Du bist eindeutig die " Falschen Strassen " gefahren ;pfeif; , die Strecken die ich dort fahre sind überwiegend Tourie und Blitzer frei. B10 ;D .

      Ich kenne nur eine Strecke die am WE und Feiertagen von April bis Oktober gesperrt ist und das ist das Elmsteiner Tal.
      auf diese Strasse wurden wir wegen einer "Streckensperre für Motorräder" umgeleitet -ich vermute genau dieses Tal.... freiwillig fährt da niemand. Das nächste fahre ich auch durch
    • Ralf_GSX1400 schrieb:

      Du bist eindeutig die " Falschen Strassen " gefahren ;pfeif; , die Strecken die ich dort fahre sind überwiegend Tourie und Blitzer frei. B10 ;D .

      Ich kenne nur eine Strecke die am WE und Feiertagen von April bis Oktober gesperrt ist und das ist das Elmsteiner Tal.
      Elmsteiner Tal liegt quasi vor meiner Haustür,ich fahre ob Wochenende oder Feiertag da entlang,mir doch egal,das letzte mal vor neun Jahren 10 oder 15 Euro bezahlt und musste umdrehen,wenn ich hundert mal gefahren bin und einmal bezahlt habe,na und,das selbe mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen,wenn 70 erlaubt sind fahre ich 90 oder knapp drüber,so das es keinen Punkt gibt und nicht so teuer wird,so what...Leute man könnte glauben die Cops würden hinter jeder Kurve lasern oder kontrollieren,macht euch mal nicht so ins Höschen :thumbup: