Führerscheinumtausch beginnt früher

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    • Hallo!
      Habe meine alte rosa Pappe schon vor einigen Jahre umschreiben lassen. Der Grund war eine Verkehrskontrolle im eigenen Land: Der nette Herr Inspektor machte mich darauf aufmerksam, dass mein Bild nicht mehr so richtig aktuelle ist und man fast nichts mehr ordentlich lesen konnte. An Ort und Stelle musste ich nichts einzahlen, aber er gab mir den Tipp den Schein so rasch als möglich umschreiben zu lassen, weil hätte ich die Verkehrskontrolle im Ausland, dann gäbe es mit den Beamten dort sicher einige Probleme mit der Überprüfung und der ungehinderten Weiterfahrt. Daher der sofortige Wechsel auf "Führerschein neu".
      Hat auch den Vorteil, wenn die "Plastikkarte" mal nass wird kann sie einfach trocken gewischt werden im Gegensatz zu dem "alten Führerschein"
      Ciao
      Wer sein Ziel kennt, findet den Weg! ;wink;

      Nur den Staub, den man aufwirbelt, kann man sich von den Schultern klopfen! :)
    • Ser's,

      mir erschließt sich nicht, warum man sich weigert einen neuen Plastikführerschein zu besorgen (abgesehen eventuell von den Kosten)
      Es kann doch nur eine Art von Sentimentalität sein.

      Welchen Vorteil hat der alte (Farbe egal) gegenüber dem neuen?

      Denn auch wenn kein Gültigkeitsdatum draufsteht:

      Die Fahrerlaubnis ist ja tatsächlich unbeschränkt (abhängig von der Führerscheinklasse), nicht jedoch das Dokument!

      Liebe Grüße
      Wolfgang
      R1200 GSA-LC - Herz was willst du mehr
    • Mein Vater hat den zufällig mal verloren ;lach; und sich dann einen neuen geholt ;pfeif;
      - Simson S51B ( 4-Gang Fussschaltung), leider begraben
      - Ducati 900 Superlight 2 #658
      - R1200GS TÜ (Baujahr 2010)
      - R1200GS LC (2018) °J°
    • IamI schrieb:

      Ser's,

      mir erschließt sich nicht, warum man sich weigert einen neuen Plastikführerschein zu besorgen (abgesehen eventuell von den Kosten)
      Es kann doch nur eine Art von Sentimentalität sein.

      Welchen Vorteil hat der alte (Farbe egal) gegenüber dem neuen?

      Denn auch wenn kein Gültigkeitsdatum draufsteht:

      Die Fahrerlaubnis ist ja tatsächlich unbeschränkt (abhängig von der Führerscheinklasse), nicht jedoch das Dokument!

      Liebe Grüße
      Wolfgang
      Ja das liegt bei mir zum Beispiel daran, dass ich noch die Klasse 3 habe mit der ich privat einen 7,49 t LKW fahren darf.
      Sollte ich einen neuen Führerschein bekommen, dann ist dieses "Privileg" weg.
    • assindia schrieb:

      Ja das liegt bei mir zum Beispiel daran, dass ich noch die Klasse 3 habe mit der ich privat einen 7,49 t LKW fahren darf.
      Sollte ich einen neuen Führerschein bekommen, dann ist dieses "Privileg" weg.
      Bei meinem wurde 1:1 umgeschrieben.
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • IamI schrieb:

      Ser's,

      mir erschließt sich nicht, warum man sich weigert einen neuen Plastikführerschein zu besorgen (abgesehen eventuell von den Kosten)
      Es kann doch nur eine Art von Sentimentalität sein.

      Welchen Vorteil hat der alte (Farbe egal) gegenüber dem neuen?

      Denn auch wenn kein Gültigkeitsdatum draufsteht:

      Die Fahrerlaubnis ist ja tatsächlich unbeschränkt (abhängig von der Führerscheinklasse), nicht jedoch das Dokument!

      Liebe Grüße
      Wolfgang
      Weil es mal wieder rein ums Datensammeln geht.

      Es ging bis jetzt prima auch so.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      IamI schrieb:

      Ser's,

      mir erschließt sich nicht, warum man sich weigert einen neuen Plastikführerschein zu besorgen (abgesehen eventuell von den Kosten)
      Es kann doch nur eine Art von Sentimentalität sein.

      Welchen Vorteil hat der alte (Farbe egal) gegenüber dem neuen?

      Denn auch wenn kein Gültigkeitsdatum draufsteht:

      Die Fahrerlaubnis ist ja tatsächlich unbeschränkt (abhängig von der Führerscheinklasse), nicht jedoch das Dokument!

      Liebe Grüße
      Wolfgang
      Weil es mal wieder rein ums Datensammeln geht.
      Es ging bis jetzt prima auch so.
      Ser‘s,

      die Daten hat die Behörde schon, in A gibt es „sogar“ ein Österreicherinnen Führerscheinregister.

      Und so nebenbei: Deine(wie auch meine) Daten sind schon überall, auch dort, wo wir die gar nicht haben möchten.

      Liebe Grüße Wolfgang
      R1200 GSA-LC - Herz was willst du mehr
    • Charlie* schrieb:

      Der nette Herr Inspektor machte mich darauf aufmerksam, dass mein Bild nicht mehr so richtig aktuelle ist und man fast nichts mehr ordentlich lesen konnte
      ... noch einmal bei 40° und die Reste vom Stempel sind ganz weg... ;rotwerd; ich kann dann nur noch mit dem Argument kommen, dass da keine Löcher gestanzt sind! ;--)

      assindia schrieb:

      Ja das liegt bei mir zum Beispiel daran, dass ich noch die Klasse 3 habe mit der ich privat einen 7,49 t LKW fahren darf.
      Sollte ich einen neuen Führerschein bekommen, dann ist dieses "Privileg" weg.
      nö, wird genau so umgetragen. Das darf dir keiner weg nehmen
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • highgate schrieb:

      assindia schrieb:

      Ja das liegt bei mir zum Beispiel daran, dass ich noch die Klasse 3 habe mit der ich privat einen 7,49 t LKW fahren darf.
      Sollte ich einen neuen Führerschein bekommen, dann ist dieses "Privileg" weg.
      Bei meinem wurde 1:1 umgeschrieben.
      Ja das war auch nicht das Thema - soweit ich mich erinnere. Es hat mit dem "Haltbarkeitsdatum" zu tun. Die Erlaubnis einen LKW mit 7,49 t zu fahren hätte dann auf jeden Fall mit der Vollendung des 50. oder 55. Lebensjahres geendet. Außer man hätte die fällige Gesundheitsprüfung gemacht - egal ob gewerblich oder privat.
      Ich bin mir sicher, dass das so bei Dir ist.
      Da ich den LKW nur privat mal benötige ist bei der alten Klasse drei keine Prüfung notwendig und er gilt unbegrenzt - allerdings nur für den privaten Bereich.
    • assindia schrieb:

      .....Die Erlaubnis einen LKW mit 7,49 t zu fahren hätte dann auf jeden Fall mit der Vollendung des 50. oder 55. Lebensjahres geendet. Außer man hätte die fällige Gesundheitsprüfung gemacht - egal ob gewerblich oder privat.
      .....
      Nö, der "kleine" Lkw-Schein (C1, C1E) ist davon nicht betroffen, nur der C, CE.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • HaJü schrieb:

      assindia schrieb:

      .....Die Erlaubnis einen LKW mit 7,49 t zu fahren hätte dann auf jeden Fall mit der Vollendung des 50. oder 55. Lebensjahres geendet. Außer man hätte die fällige Gesundheitsprüfung gemacht - egal ob gewerblich oder privat.
      .....
      Nö, der "kleine" Lkw-Schein (C1, C1E) ist davon nicht betroffen, nur der C, CE.
      Doch


      Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen

      Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.
      Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.
    • assindia schrieb:

      Die Erlaubnis einen LKW mit 7,49 t zu fahren hätte dann auf jeden Fall mit der Vollendung des 50. oder 55. Lebensjahres geendet. Außer man hätte die fällige Gesundheitsprüfung gemacht - egal ob gewerblich oder privat.
      Hola Holger,

      als mein grauen Führerschein in den EU-FS umgetauscht wurde, war ich 67 Jahre alt und habe keinerlei Test oder Untersuchung machen müssen.

      Anders jetzt bei der Umschreibung für die spanische Lizenz, da wurden einige Tests gefordert.
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







    • highgate schrieb:

      assindia schrieb:

      Die Erlaubnis einen LKW mit 7,49 t zu fahren hätte dann auf jeden Fall mit der Vollendung des 50. oder 55. Lebensjahres geendet. Außer man hätte die fällige Gesundheitsprüfung gemacht - egal ob gewerblich oder privat.
      Hola Holger,
      als mein grauen Führerschein in den EU-FS umgetauscht wurde, war ich 67 Jahre alt und habe keinerlei Test oder Untersuchung machen müssen.

      Anders jetzt bei der Umschreibung für die spanische Lizenz, da wurden einige Tests gefordert.
      Ja das kann ich nicht erklären - vielleicht haben die einen Fehler gemacht. Auf jeden Fall endet die Gültigkeit mit Vollendung des 50. Lebensjahres - oder man macht den ärztlichen Test und die Fahrerlaubnis gilt weitere fünf Jahre.
      Aber ist schon spannend Dein Fall.
      Vielleicht ist die Gültigkeit zurückdatiert - guck mal. ;pfeif;
    • Ich habe seit geraumer Zeit die Karte (ergo nicht die Allerneueste) und da wurde die LKW-Erlaubnis zeitlich uneingeschränkt eingetragen. Lediglich CE (7,5to mit Hänger) war zeitlich bis zum 50sten befristet
      Grüsse Markus
      -----------------------------------
      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
      -----------------------------------
      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • assindia schrieb:

      .....Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.
      Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.
      Holger, ok, das mit dem nach 2013 kann möglich sein, das laß ich mal weg.

      Vor 2013 liegt mir vor:
      09/08 ausgestellt, Führerscheinkarte als solche nicht terminiert, terminiert sind lediglich C + CE mit der Regelung der Gesundheitsprüfung alle 5 Jahre. Beim D (Personenbeförderung von mehr als 8 Pers.) wäre und war zeitlich begrenzt mit 3 Jahren und Gesundheitsprüfung.

      Ich glaube, ich hab da vorher was mißverstanden und eben erst gemerkt:
      Ausstellung des Scheins bis 18.01.2013 bedingt Umschreibung mit Stichtag 50 minus 1 Tag.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • simon-markus schrieb:

      Ich habe seit geraumer Zeit die Karte (ergo nicht die Allerneueste) und da wurde die LKW-Erlaubnis zeitlich uneingeschränkt eingetragen. Lediglich CE (7,5to mit Hänger) war zeitlich bis zum 50sten befristet
      Ich lese da mal gerade im Bußgeldkatalog.org .....

      C1 und C1E sind Bestandteil der Klassen C und CE so dass die C1 und C1E auch zu dem Datum "verfallen".

      Außerdem ist es noch entscheidend wann und wo (z.B. DDR oder BRD) die Fahrerlaubnis erworben wurde - ziemlich kompliziert das ganze.

      Scheint nicht so einfach zu sein. Ich glaube deshalb habe ich seinerzeit auf eine Umstellung verzichtet.

      Wen jemand unbegrenzte Gültigkeit drin hat ist doch gut.
    • assindia schrieb:

      Aber ist schon spannend Dein Fall.
      Vielleicht ist die Gültigkeit zurückdatiert - guck mal.
      Die Bilder hatte ich nur zur kurzen Beschau eingestellt
      Un saludo, Hans-Jürgen


      Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird, sondern, wie man alt wird !!


      "Alt ist nur der, dessen Geist keine Leidenschaft mehr kennt." (Konfuzius)







      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von highgate ()

    • assindia schrieb:

      .....C1 und C1E sind Bestandteil der Klassen C und CE so dass die C1 und C1E auch zu dem Datum "verfallen".
      .....
      Wie von meinem Namensvetter (s. #45) sieht meiner auch aus, nur mit anderen Daten zzgl. C + CE und lediglich diese beiden sind befristet.

      Stopp - zurück:
      Im Gegensatz zu Highgate's Karte ist bei mir die 4b gestrichen, die Karte ist also unbefristet gültig.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • HaJü schrieb:

      assindia schrieb:

      .....C1 und C1E sind Bestandteil der Klassen C und CE so dass die C1 und C1E auch zu dem Datum "verfallen".
      .....
      Wie von meinem Namensvetter (s. #45) sieht meiner auch aus, nur mit anderen Daten zzgl. C + CE und lediglich diese beiden sind befristet.
      Stopp - zurück:
      Im Gegensatz zu Highgate's Karte ist bei mir die 4b gestrichen, die Karte ist also unbefristet gültig.

      Spark schrieb:

      Holger...der alte 3 er Führerschein wird unbeschränkt in BE
      C1E, MSL umgeschrieben.
      Damit darfst du weiterhin 7,5to fahren...mit Anhänger insgesamt 12to.

      Detaillierte Erläuterungen weiter oben in den Anlagen zu meinem Post
      kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen2.html#S
      Danke Euch - jetzt ist eh zu spät - bin ja keine 50 Jahre minus ein Tag mehr. Hätte ich mal eher hier im Forum rumdiskutiert ..... ;..(
    • assindia schrieb:

      Ja das kann ich nicht erklären - vielleicht haben die einen Fehler gemacht. Auf jeden Fall endet die Gültigkeit mit Vollendung des 50. Lebensjahres - oder man macht den ärztlichen Test und die Fahrerlaubnis gilt weitere fünf Jahre.

      assindia schrieb:

      Danke Euch - jetzt ist eh zu spät - bin ja keine 50 Jahre minus ein Tag mehr. Hätte ich mal eher hier im Forum rumdiskutiert ...
      Deinen alten Lappen Klasse 3 kann dir KEINER (in Deutschland) nehmen! Den bekommst du entsprechend umgeschrieben!
      Lediglich der Hans-Jürgen und alle die länger ins Ausland gehen haben "Pech", weil sie müssen den Führerschein im Land in dem sie leben neu beantragen/Umtauschen (so viel zum einheitlichen Europa!) und anderswo kennt man diesen alten deutschen Weg mit 7,50 to und im Gespann bis 12 to nicht und so geht das "verloren"...

      Es wird deutlich: Ein alter Führerschein der Klasse 3 ist vielseitig einsetzbar und fungiert mitnichten lediglich als Autoführerschein.
      Lkw, Quad, Motorrad fahren: Mit der Klasse 3 ist einiges möglich
      Die Führerscheinklasse 3 ist alt, aber immer noch gültig.
      Anders als Einstiegsführerscheine wie beispielsweise die Klassen AM und A1 erlaubt der Führerschein der Klasse 3 das Führen einer Vielzahl an Kraftfahrzeugen – allen voran das gemeine Auto.
      Je nach Ausstellungsort und –Datum können Sie unter anderem folgende Kfz mit einem 3er-Führerschein fahren:
      • Autos bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
      • Lkw bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht
      • Dreiachsige Züge bis 12 Tonnen Gesamtgewicht – das Zugfahrzeug darf nicht schwerer als 7,5 Tonnen sein
      • Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
      • Motorräder und Trikes (mit Einschränkung siehe Schlüsselzahlen)
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...