Freigabe - Bridgestone - A41 - R1250GS

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    • Ludwig schrieb:

      Wozu braucht man für die Originalbereifung eine Freigabe?
      eine interessante Frage....

      zudem ja viel der Meinung nach sind, dass man ein "Freigabe", die ja jetzt eigentlich nur noch "Empfehlung" heisst, überhaupt braucht.
      Aber das sind 2 verschiedene Diskussionen.

      Ich frage mich, wie die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle wissen kann und soll und darf, welcher Reifen von Werk ab montiert war. Ich muss mir nach dem Kauf der GS1250 doch nicht noch eine Freigabe besorgen müssen...
      In jeglichen Papieren der neuen GS steht doch garantiert nix von irgendwelchen Reifentypen
    • Ludwig schrieb:

      Wozu braucht man für die Originalbereifung eine Freigabe?


      Braucht man nicht, auch nicht für "Nicht-OEM"-Reifen. Das Thema ist schon oft behandelt worden.

      Im vorliegenden Fall weisen die Fußnoten 1 und 10 in der verlinkten Empfehlung aber darauf hin:
      1 Eintrag in den Fahrzeugpapieren
      10 keine Reifenmarkenbindung seitens des Fahrzeugherstellers

      Reifen- und Motorradhersteller können aber Empfehlungen für die Motorradmodelle ausstellen, die keiner Reifenbindung mehr unterliegen.
      Für ältere Motorräder, die noch eingetragene Reifenbindungen haben, ist beim Abweichen von den zugelassenen Reifen nach wie vor eine Freigabe erforderlich.

      Viele Motorradfahrer wissen aber, dass Reifen das Fahrverhalten eines Motorrads deutlich beeinflussen können und vertrauen lieber auf Reifen,
      die für das jeweilige Modell getestet und für gut befunden wurden. Die Hersteller übernehmen durch eine Empfehlung auch eine gewisse Verantwortung.

      Außerdem könnte eine 1250 auch auf Anakee Adventure ausgeliefert worden sein und der Eigentümer möchte aus welchen Gründen auch immer
      einen anderen Reifen probieren, in den Zulassungsbescheinigungen steht aber nichts drin und man möchte nichts falsch machen ...

      So mancher Fahrer will lieber nur fahren und sich keine Gedanken, aber auch nix falsch machen.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hansemann schrieb:

      Reifen- und Motorradhersteller können aber Empfehlungen für die Motorradmodelle ausstellen, die keiner Reifenbindung mehr unterliegen.
      Genau so ist es und habe ich hier auch schon unzählige Male geschrieben:
      Für Fahrzeuge (Motorräder) ohne jegliche Reifenbindung sind solchen Freigaben keine Freigaben im Sinne von "die darf man fahren", sondern Empfehlungen. also "die kann man fahren"...
      Das bedeutet, die Reifen-/Motorradhersteller haben diese Kombination Motorrad/Reifen getestet und können diese so empfehlen.
      Der Begriff "Freigabe" ist in diesem Zusammenhang sicherlich etwas unglücklich gewählt und trifft so nicht ganz zu.

      Aber spätestens in 4-5 Monaten, wenn dieser Thread abgesackt ist, wird das Thema wieder hochgespült und alles beginnt wieder von vorn... ^^
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Hansemann schrieb:




      Außerdem könnte eine 1250 auch auf Anakee Adventure ausgeliefert worden sein und der Eigentümer möchte aus welchen Gründen auch immer
      einen anderen Reifen probieren, in den Zulassungsbescheinigungen steht aber nichts drin und man möchte nichts falsch machen ...

      Maxell63 schrieb:




      Ich frage mich, wie die Polizei bei einer eventuellen Kontrolle wissen kann und soll und darf, welcher Reifen von Werk ab montiert war. Ich muss mir nach dem Kauf der GS1250 doch nicht noch eine Freigabe besorgen müssen...
      In jeglichen Papieren der neuen GS steht doch garantiert nix von irgendwelchen Reifentypen
      Reifentyp und Dimension stehen doch in den Zulassungspapieren. Hersteller egal, muss nur vorne und Hinten der gleiche sein.
      reifen.JPGreifen1.JPG
      lg
      ludwig
    • Werde demnächst wohl dann "Bereifungsempfehlung" in die Überschrift schreiben müssen. ;-)
      Natürlich tut man dem Gesetz heutzutage genüge wenn man mit wenn man z. B. nach BMW-Vorgabe
      nur Reifen eines Herstellers aufzieht.

      Aus eigener Erfahrung aus Probefahrten mit verschiedensten Motorrädern liegt der Geschwindigkeitsbereich
      ab dem es kritisch wird ab ca. 180 km/h. Besonders nackte Mopeds lassen sich da oft sehr leicht aus der
      Ruhe bringen. Für alles was über 200 km/h läuft bin ich ein absoluter "Verfechter" von Freigaben oder
      "Bereifungsempfehlungen".
      Michael - OSM62
    • Spark schrieb:

      Übrigens wäre es nett und übersichtlicher wenn ihr eure Reifenempfehlungen / "Freigaben" bitte hier einstellen könntet..dann haben wir alles zusammen ;daumen;
      Uuii,
      mir war diese Unterforum bis heute nicht bekannt.
      Versuche ich das nächste mal dran zu denken.
      Dann muss dieses Unterforum aber auch noch umbenannt werden. ;-)
      Michael - OSM62
    • Spark schrieb:

      Ludwig schrieb:

      Reifentyp und Dimension stehen doch in den Zulassungspapieren. Hersteller egal, muss nur vorne und Hinten der gleiche sein.
      Ludwig, das stimmt nicht generell..Michelin erlaubt z.B. unterschiedliche Bereifung auf VR und HR...siehe AnlageMichelin.pdf
      Wer hat hier das Sagen bzw. wessen gesetzlichen Vorgaben sollte man mehr vertrauen?
      Denen des Fahrzeugherstellers, der auch das Fahrzeug entsprechend homologiert bekommen hat
      oder eine Reifenhersteller, der im Nachgang dem widerspricht.
      Nun ist Michelin ja nicht irgend wer, das ist mir schon klar, idR wissen die auch, was sie empfehlen.
      Aber hierbei wäre mir trotz "Empfehlung" nicht ganz wohl in meiner Haut.
      Ich werde es lieber weiterhin so halten: Das gleiche Reifenmodell immer paarweise und von einem Hersteller...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Ich persönlich würde auch immer das gleiche Reifenmodell auf ein Motorrad montieren...aber wir du schreibst..Michelin wird sich oder sollte sich etwas dabei gedacht haben.

      Mir war es nur wichtig darauf hinzuweisen...

      Spannend wird es wenn in einer Verkehrskontrolle die Trachtengruppe mit einer derartigen Situation konfrontiert wird...akzeptieren sie dann den Wisch von Michelin ???
    • meiner Erfahrung nach, schauen die nur nach der tiefe des Profils. Hab jetzt in letztem Sommer so viel Kontrollen - auch bei einem Unfall - erlebt. Den Reifen im sinne von "Freigabe" interessiert niemand mehr. Nicht mal, wenn es geknallt hat. Das Thema ist durch
    • Spark schrieb:

      Ludwig schrieb:

      Reifentyp und Dimension stehen doch in den Zulassungspapieren. Hersteller egal, muss nur vorne und Hinten der gleiche sein.
      Ludwig, das stimmt nicht generell..Michelin erlaubt z.B. unterschiedliche Bereifung auf VR und HR...siehe AnlageMichelin.pdf
      Da haben wir den Salat!

      Beide haben ein bisschen Recht aber keine so richtig! (man beachte das fehlende "r" bei keine(r) °AA° )

      Ludwig schreibt, dass der Hersteller von Vorder- und Hinterrad gleich sein muss.
      Dirk bezieht sich auf eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Michelin, dass zwei verschiedene Reifenmodelle des gleichen Herstellers erlaubterweise "gemischt" werden dürfen und unterstützt damit Ludwigs Aussage.

      Jetzt müsste nur Ludwig noch erklären, woher er die Erkenntnis hat, dass nur Reifen eines Herstellers gleichzeitig verwendet werden dürfen.
      Am liebsten wäre mir ein Gesetzestext, den man nachlesen kann.

      Vom Grundsatz hat Ludwig ja (ein bisschen) Recht, nur was ist mit den Motorrädern, die nicht nach europäischem Recht zugelassen wurden und keine Reifenbindung hatten?

      Roger, die Mütze meiner Uniform ist blau, nicht kalkfarben, es sei denn Du meinst meine noch vorhandene Haartracht, die ist aber auch nicht kalkfarben, sondern eher wildschwein oder Pfeffer und Salz, halb dunkel, halb hell.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hansemann schrieb:

      Da haben wir den Salat!
      Jetzt müsste nur Ludwig noch erklären, woher er die Erkenntnis hat, dass nur Reifen eines Herstellers gleichzeitig verwendet werden dürfen.

      Am liebsten wäre mir ein Gesetzestext, den man nachlesen kann.
      Das steht in den Zulassungspapieren." Reifenpaar nur von einem Hersteller zulässig"

      rei1.JPG
      rei.JPG
      lg
      ludwig
    • Bei Deinem Motorrad ist das so und bei meinem Traktor auch ;--)

      Ich habe aber mal gehört (ob's stimmt weiß ich nicht, kann's mir auch kaum vorstellen) es soll auch andere Motorräder geben. ;°)

      Ich habe zum Beispiel noch eine Honda von 1987, da kann ich mischen was ich will, da keine Reifenbindung und auch bei der Größe kann ich mittlerweile in einem gewissen Rahmen entscheiden was ich montiere, vorne Heidenau Hinterrad und hinten Pirelli Vorderrad, wäre alles zulässig. Bei der 125 LC die ich noch habe (Yamaha) ist das ähnlich, die ist von 2006 also schon eine Betriebserlaubnis nach EU-Recht. Auch da bin ich nicht an einen Reifenhersteller gebunden.

      Für die Mehrzahl der BMW-Motorräder ab Baujahr 2000 trifft Deine Aussage allerdings schon zu, aber zunächst einmal aus der erteilten Betriebserlaubnis heraus.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hansemann schrieb:

      Bei Deinem Motorrad ist das so und bei meinem Traktor auch ;--)

      Ich habe aber mal gehört (ob's stimmt weiß ich nicht, kann's mir auch kaum vorstellen) es soll auch andere Motorräder geben. ;°)
      Mag ja sein, aber es ging ja um "Freigabe - Bridgestone - A41 - R1250GS" und nur darauf bezieht sich meine Antwort. ;pfeif;
      Es würde ja komisch anmuten in einem BMW R1250GS Forum über Reifenpaarungen einer alten Honda zu diskutieren. ;rotwerd;
      lg
      ludwig