Flowjet gleich wie die kleine Puig

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    • schotterali schrieb:

      nrw1959 schrieb:

      Es stellt sich aber immer noch das Geräuschproblem am und im Helm. Wenn ich im Stehen fahre ist Ruhe am und im Helm. Jetzt kommt die Frage : ist dieses Ergebnis tatsächlich nur mit einer "kleinen" Scheibe ( Folwjet, Puig, etc. ) zu erreichen ?
      Ja.
      Alternativ die höchste Scheibe im Zubehörmarkt kaufen, die es gibt und dann noch oben drauf eine der Scheibenverlängerungen montieren. Sieht aber Sch... aus.
      Diese Alternative habe ich auch schon angedacht,....... aber wie du schon sagst : es sieht sch..... aus.
      Habe es auch schon mit dem Scheibenversteller von Sean versucht, mit dem die Scheibe steiler steht. Der erhoffte Effekt ist aber ausgeblieben. Die Adventure Scheibe ist ja auch schon höher als die normale GS Scheibe. So groß zu sein wie ich hat eben nicht nur Vorteile. :S

      Werde dann wohl auf die Puig Scheibe zurückgreifen, denn die kleinen Scheiben von BMW sind ja "etwas" hochpreisiger.

      DLzG
      Klaus
    • nrw1959 schrieb:

      ist dieses Ergebnis tatsächlich nur mit einer "kleinen" Scheibe ( Folwjet, Puig, etc. ) zu erreichen ?
      Klare Antwort : JEIN

      Zu unterschiedlich sind die 'Randbedingungen', Größe, Verhältnis Oberkörper zu Beinlänge (Sitzriese), Sitzhaltung usw., als dass man eine allgemeingültige Aussage machen könnte. Auch entscheidend kann sein, ob ich häufiger auf Autobahnen schnell unterwegs bin, oder (wie ich), so gut wie nie Autobahnen befahre. Bis etwa 130 bis 140 km/h kann ich den Winddruck ganz gut wegstecken.

      Ich selbst bin zwar 'nur' 1,90 m, bin aber mit allen verschiedenen von mir ausprobierten Lösungen nur mäßig zufrieden. Ich sollte vielleicht dazusagen, dass ich notorisch lärmempfindlich bin (ich hasse laute Motorräder, aber das ist eine andere Geschichte).
      Ich hatte früher eine Lufti, Bj. 2010. mit einer Givi Airflow (nahezu perfekte Aerodynamik, sieht scheixe aus, aber einen Tod muss man sterben ;( ). Gibt es für die LC aber nicht mehr.

      An meiner jetzigen LC habe ich die Standardscheibe nach kurzer Zeit abgebaut und es mit einer Wunderlich Airflow versucht. Viel besser, aber die Turbulenzen landen bei mir jetzt direkt 'unter' dem Helm, es 'wummert' immer noch, wenn auch besser erträglich. Aerodynamische Gestaltung bei dem Plastikteil allerdings Fehlanzeige, keine saubere Abrisskante, Anströmung an der Unterkante muss bei der Gestaltung einfach Wirbel erzeugen. Habe ich nachgearbeitet und den Abstand vom unten am Halter vergrößert (flacher gestellt, nicht steiler).

      Also die Wunderlich Marathon angebaut. Viel besser, zumindest wenn ich mich etwas 'kleiner' mache, so 3 bis 5 cm. Dann ist es wirklich leise und gut auszuhalten. Aber...., ist es 30°C oder wärmer, ist es mir einfach zu warm dahinter. Letztes Jahr in Spanien ( °AA° ) habe ich es bereut, nicht die Flowjet angebaut zu haben.

      Also noch ein Versuch, die MRA Multi-X-Creen (mit Spoileraufsatz). Sieht auch nicht ganz so toll aus, hat aber dadurch die Möglichkeit, sich den 'Luftfluss' in Grenzen an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Für mich habe ich eine Einstellung gefunden, die mir einen Großteil des Drucks vom Oberkörper nimmt, aber eine einigermaßen lineare Strömung am Helm beschert.
      Ach ja, Versuche mit dem Scheibenversteller (von Sean) haben bei mir keine nennenswerte Verbesserung gebracht. Ein Test mit der Scheibe der Rallye steht noch aus.

      Eine (fast) perfekte Lösung habe ich aber dennoch : meine Ducati Hyperstrada mit extrem kurzen Carbon-Schild °J° . Perfekt gleichmäßige Strömung am Helm und daher sehr leise (nur der Auspuff bollert viel zu laut !) und bei der Hitze (war gerade 4700km damit in Frankreich unterwegs) sehr viel besser zu ertragen, als hinter einer Scheibe. Aber richtig schnell fahren ist natürlich anstrengend (zumindest für mich).

      Und.... das Problem der Lautstärke lässt sich mit guten Ohrstöpseln ganz gut in den Griff bekommen.

      DISCLAIMER :
      All das oben geschriebene gilt natürlich nur für mich und muss in keiner Weise auf andere übertragbar sein, sondern als Anregung dienen. Bei dem gesamten 'Gebälk' der GS vor der Nase des Fahrers (Schnabel, Scheinwerfer, Navihalter und Navi, Scheibe und -halter) ist aerodynamisch auch wohl nicht viel zu machen. Trotzdem ist sie für mich z.Zt. der beste Kompromiss.

      Gruß
      Sigi
    • ...das ewige Thema mit der Scheibe.... ;wink;
      Habe auch leider keinerlei Erfolg mit dem Scheibenversteller von Sean gehabt, leider..... Ich habe auch immer die Verwirbelungen am Kopf mit der entsprechenden Lärmentwicklung. Und da ich gerne mit Jet Helm fahre, ist es dann natürlich noch lauter als mit meinem C3. Ich werde die Wunderlich Marathon Scheibe einmal testen, über die Optik kann man streiten, aber einen Versuch ist es wert.
    • Ich wiederhole mich:
      Scheibe weg und gut ist's.
      Keine Verwirbelungen und Luft um die Nase.
      Fahre immer mit Jethelm und bis 140, 150 (mit Tankrucksack) kein Problem.
      Grüsse Markus
      -----------------------------------
      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
      -----------------------------------
      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • simon-markus schrieb:

      Scheibe weg und gut ist's.
      Das wäre natürlich eine tolle Lösung, aber......

      Navibügel (und Navi) müsste man u.U. auch wohl abbauen, aber was schwerer wiegt : meines Wissens erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades bei komplett fehlender Scheibe oder Scheibe ohne ABE.
      Lasse mich gern eines Besseren belehren (aber nur durch nachprüfbare Fakten ;rotwerd; )

      Gruß
      Sigi
    • Sigi.L schrieb:


      [...] meines Wissens erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades bei komplett fehlender Scheibe oder Scheibe ohne ABE.
      Lasse mich gern eines Besseren belehren (aber nur durch nachprüfbare Fakten ;rotwerd; )

      Gruß
      Sigi
      Kannst du zuerst mal deine nachprüfbaren Fakten posten, wieso wegen einer anderen Scheibe oder Scheibe ohne ABE die Betriebserlaubnis erlöschen soll?
    • Ich kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht aus, aber wenn ich mir das durchlese sieht das sehr ähnlich wie in der Schweiz aus, nämlich

      $19 schrieb:

      Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
      1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
      2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
      3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

      Wieso würde also die Betriebserlaubnis erlöschen? Was genau willst du für eine Scheibe montieren, dass einer der 3 Punkte erfüllt wäre?
    • nrw1959 schrieb:

      Der erhoffte Effekt ist aber ausgeblieben. Die Adventure Scheibe ist ja auch schon höher als die normale GS Scheibe. So groß zu sein wie ich hat eben nicht nur Vorteile.
      ich hatte auch mal so eine Gewächshausverglasung... ;--)

      Sigi.L schrieb:

      entscheidend kann sein, ob ich häufiger auf Autobahnen schnell unterwegs bin,
      das ist DAS einzige Problem bei längeren Strecken. Aber bis 140 ist das kein Problem. Außer du dröselst da jeden Tag auf der Bahn... dann ist das gemütlicher mit großer Scheibe.

      simon-markus schrieb:

      Ich wiederhole mich:
      Scheibe weg und gut ist's.
      DAS war auch meine Lösung aber mit einem Flowjet von Wunderdich. Verwirbelungen weg, Helm ist ruhig geworden und der Fahrtwind macht was er soll, kühlen und erfrischen! ;°)
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Jetzt konnte ich ja einige nachrichten zu dem Thema lesen. Vielen Dank dafür. °J°

      Ich muss nur noch die Entscheidung treffen, ob ich den Flowjet von Wundersam kaufe, oder doch die kleine Scheibe von Puig. Ein großer Größenunterschied zwischen den beiden Produkten existiert ja glaube ich nicht. Man hat es schon nicht leicht. :|

      Beste Grüße aus dem Münsterland. ;daumen;
    • Sigi.L schrieb:

      meines Wissens erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrades bei komplett fehlender Scheibe oder Scheibe ohne ABE.
      Lasse mich gern eines Besseren belehren (aber nur durch nachprüfbare Fakten )
      Du hast das doch selbst belegt und verlinkt, sogar doppelt! ;--) In welchen Fällen die Betriebserlaubnis erlischt, steht in § 19 der StVZO. Keiner der dort genannten Fälle trifft zu. Das bedeutet aber nicht, dass man jede beliebige Scheibe montieren kann darf. Von daher macht es schon Sinn beim Montieren einer Scheibe darauf zu achten, dass diese entweder eine eigene ABE hat, oder falls ein Teilegutachten mitgeliefert wird, ganz genau lesen was darin steht, ob eine Anbauabnahme erforderlich (Touratech hat das früher sehr oft gemacht).
      Bei den Scheiben ist der Hauptgrund für die Erfordernis einer ABE das Bruchverhalten des verwendeten Werkstoffs. Ich nehme an, dass jeder einsieht, dass gewöhnliches Fensterglas ungeeignet wäre (das könnte sogar eine Gefährdung im Sinne des §19StVZO darstellen und tatsächlich zum Erlöschen der BE führen) oder scharfe Kanten die eingefasst werden müssen usw.
      Was nicht dran ist am Motorrad muss natürlich keiner Vorschrift entsprechen, es sei denn die Verwendung sei in der ABE des Fahrzeugs zwingend vorgeschrieben, wie zwei unabhängige Bremsen.
      Erleichterung verschafft auf jeden Fall das Studium der EU-Verordnung 168/2013 und der darauf basierenden delegierten Rechstakte. Ich hab das jetzt schon so oft verlinkt und es ist wirklich für Laien nicht einfach zu lesen und zu verstehen, entweder hier im Forum danach suchen oder googeln, "EurLex" ist ein gutes Suchwort ...

      Ach ja, noch ein Wort zu der ebenfalls verlinkten Seite bußgeldkatalog.org: Ich wäre bei rechtlichen Fragen grundsätzlich sehr kritisch bei Seiten die werbefinanziert sind oder Fremdwerbung anzeigen. In diesem Fall ist auch nicht alles präzise was die schreiben. Die Domain ist auf INWX GmbH & Co. KG registriert. "Gesetze im Internet" dagegen gehört der juristischen Datenbank juris auf der sich auch Anwälte informieren, also schon eine ganz andere Hausnummer.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • nrw1959 schrieb:

      Jetzt konnte ich ja einige nachrichten zu dem Thema lesen. Vielen Dank dafür. °J°

      Ich muss nur noch die Entscheidung treffen, ob ich den Flowjet von Wundersam kaufe, oder doch die kleine Scheibe von Puig. Ein großer Größenunterschied zwischen den beiden Produkten existiert ja glaube ich nicht. Man hat es schon nicht leicht. :|

      Beste Grüße aus dem Münsterland. ;daumen;
      Ich bin zwar kein Ganzkörperriese...nur 180cm.aber ein Sitzriese, d.h. verhältnismäßig kurze Beine und einen langen Oberkörper. Die Gesamtkörperlänge ist eher kein gutes Maß zum Vergleich bei Windshields...es zählt die Höhe des Helms über der Sitzbank bzw. des WS.

      Ich hatte bei meiner GS-LC einen Aufsatz von Wundermilch montiert...wenig Erfolg...dann hatte ich eine MRA-Scheibe probiert...wenig Erfolg...bis ich dann auf die TT-Scheibe gestoßen bin die man mir freundlicherweise bei TT zum Probefahren ausgeliehen hat....und damit waren Verwirbelungen und damit starke Windgeräusche an meinem C3 Vergangenheit.

      Vielleicht solltest du diese Scheibe auch mal probieren/probefahren.....hat eine im Luftkanal gesteste Form und ist in einem Stück...auch stabiler als die originale BMW-Scheibe und wackelt daher auch weniger bei Speedfahrt....und natürlich eine ABE ;-)

      shop.touratech.de/windschild-h…nture-ab-2014-getont.html

      shop.touratech.de/windschild-l…r1200gs-adventure-lc.html

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    • Hansemann schrieb:

      In welchen Fällen die Betriebserlaubnis erlischt, steht in § 19 der StVZO. Keiner der dort genannten Fälle trifft zu.
      Auch wieder ein klares JEIN :rolleyes:

      Denn ob bei der R 1200 GS LC das Windschild Bestandteil der Typgenehmigung ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Sollte das aber der Fall sein, greift durchaus der Passus, ob :

      - durch den Abbau / die Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

      Erhöht eine nicht zugelassene Scheibe (oder das Fehlen) die Pendelneigung bei hohen Geschwindigkeiten und läßt die evtl. Unfallursache darauf zurückführen, wird es wohl bei Haftungsfragen etwas schwieriger.

      Interessantes dazu bei Powerboxer (ohne Werbung :) ).

      Letztendlich ist das in diesem Thread nicht so wichtig; meine Anmerkung 'nachprüfbare Fakten' bezog sich lediglich darauf, dass mich Argumente wie
      - mach ich schon immer so
      - ein Freund von einem Freund fährt eine Scheibe ohne ABE
      - usw...
      nicht überzeugen.

      Mal sehen, vielleicht frage ich bei BMW mal nach, ob bei der R 1200 GS LC das Windschild Bestandteil der Typgenehmigung ist.

      Gruß
      Sigi
    • Sigi.L schrieb:

      Hansemann schrieb:

      In welchen Fällen die Betriebserlaubnis erlischt, steht in § 19 der StVZO. Keiner der dort genannten Fälle trifft zu.
      Auch wieder ein klares JEIN :rolleyes:
      Denn ob bei der R 1200 GS LC das Windschild Bestandteil der Typgenehmigung ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Sollte das aber der Fall sein, greift durchaus der Passus, ob :

      - durch den Abbau / die Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

      Erhöht eine nicht zugelassene Scheibe (oder das Fehlen) die Pendelneigung bei hohen Geschwindigkeiten und läßt die evtl. Unfallursache darauf zurückführen, wird es wohl bei Haftungsfragen etwas schwieriger.



      [...]

      Wie weiter oben schon erwähnt bin ich gleicher Ansicht wie Hans. Ich kenne nur zwei Kriterien, bei der etwas zu beachten ist.
      • Anderes Material (wegen Brucheigenschaften, möglichen Schnittverletzungen)
      • Wenn die Scheibe so viel höher ist, dass man nicht mehr drüber- sondern durchschauen muss


      Zu deinem Beispiel, ich weiss nicht wie dies in Deutschland geregelt ist, aber damit eine Versicherung in der Schweiz Regress nehmen kann, ist deutlich mehr nötig, als dass sich die Unfallursache evtl darauf zurückführen lässt, da muss nachgewiesen das dies zu 100% ausschlaggebend war. Und das wird wohl kaum möglich sein.
    • Da mich das Thema auch interessiert...zumal mein Jüngster meine alte LC mit der TT- Scheibe fährt....habe ich heute mal meine Kontakte zu BMW- Motorrad angezapft und die Auskunft erhalten, das die originalen Scheiben von BMW Bestandteil der Typzulassung sind....und deswegen alle Zubehörscheiben eine ABE benötigen.

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    • Und wenn man die Scheibe abbaut? Ist dann wohl nicht typzulassungsgerecht?
      Grüsse Markus
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      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
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      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • simon-markus schrieb:

      Und wenn man die Scheibe abbaut? Ist dann wohl nicht typzulassungsgerecht?
      Wenn's Bestandteil der Zulassung ist, dann erlischt die Betriebserlaubnis genaus so.
      Bei der ADV z.B. ist das "Geweih" Bestandteil der BE und diese würde ebenfalls erlöschen, baut man den Schutzbügel ab.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ..ist für mich aber auch verständlich...so wie Hans auch schon bemerkte ist die Scheibe sicherlich ein Bestandteil der gesamten Aerodynamik( Spurrtreue, Pendelneigung etc.), und damit auch bei der Bestimmung der Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt, selbst wenn da die Motorleistung andere Parameter zuließe.
    • Spark schrieb:

      ..ist für mich aber auch verständlich...so wie Hans auch schon bemerkte ist die Scheibe sicherlich ein Bestandteil der gesamten Aerodynamik( Spurrtreue, Pendelneigung etc.), und damit auch bei der Bestimmung der Höchstgeschwindigkeit berücksichtigt, selbst wenn da die Motorleistung andere Parameter zuließe.
      Ob's was mit der Aerodynamik zu tun hat....? :S
      Flowjet und WU-Schrankwand haben beide E-Zulassung und dürften im Vergleich
      zu Serienscheibe massiv Einfluß auf die Aearodynamik nehmen...
      Das Flowjet weniger, aber die "Schrankwände" haben ganz sicher Einfluß auf das Fahrverhalten...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Spark schrieb:

      Da mich das Thema auch interessiert...zumal mein Jüngster meine alte LC mit der TT- Scheibe fährt....habe ich heute mal meine Kontakte zu BMW- Motorrad angezapft und die Auskunft erhalten, das die originalen Scheiben von BMW Bestandteil der Typzulassung sind....und deswegen alle Zubehörscheiben eine ABE benötigen.

      Ich auch bei der schweizerischen Zulassungsstelle nachgefragt. Meine Aussage von weiter oben wurde da entsprechend bestätigt und deckt sich auch mit dem verlinkten Gesetzestext von Sigi, allerdings nicht mit deiner Aussage. Ich frage mich, ob bei euch die Zulassungsstelle ähnliche Aussage macht wie BMW oder ob BMW da mehr eine Sicherheitsaussage macht. Jedenfalls hier mal die Antwort.

      MFK schrieb:

      Sehr geehrter Herr ...


      Wird eine veränderte Windschutzscheibe angebracht, so muss der Fahrer uneingeschränkte Sicht haben, man kann über die Windschutzscheibe hinwegsehen. Die Ecken müssen eine Abrundung von mindestens 2,5 mm Radius oder einen effizienten Schutz aufweisen. Das verwendete Material darf bei Bruch keine Verletzungen verursachen können.
      Es handelt sich hier um eine nicht prüfpflichtige Änderung.


      Eine nachträglich angebrachte oder veränderte Windschutzscheibe, über die der Fahrer nicht leicht hinwegsehen kann, muss eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten, witterungsfest sein und auch nach längerem Gebrauch mindestens 70 % Licht durchlassen. Die Scheibe muss mit einem selbsttätigen Scheibenwischer ausgestattet sein, wenn sie nicht vom Führersitz gereinigt werden kann. Diese Änderung ist melde- und prüfpflichtig.

      Ein E-Prüfzeichen wird nicht verlangt. Da das Material bei Bruch keine Verletzungen verursachen darf, ist es empfehlenswert, wenn Sie über ein Schreiben des Herstellers (Prüfbericht, Gutachten) bezüglich der Materialeigenschaften verfügen.
      Anlässlich einer Fahrzeugnachprüfung würde dies unsererseits nur verlangt, wenn offensichtliche Zweifel bezüglich der Materialeignung bestehen.

      Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.





      Freundliche Grüsse
      MFK

      Ist dies in der Tat ein Unterschied Schweiz - Deutschland ähnlich der Reifenfreigabe? Normalerweise sind die Schweizer was Zulassungen angeht einiges heikler als die Nachbarländer. ;nachdenk;
    • Shakaja schrieb:

      Wird eine veränderte Windschutzscheibe angebracht,
      - so muss der Fahrer uneingeschränkte Sicht haben
      okay, das bekommt man wohl noch hin
      - man kann über die Windschutzscheibe hinwegsehen
      dürfte auch kein Problem darstellen
      - Die Ecken müssen eine Abrundung von mindestens 2,5 mm Radius oder einen effizienten Schutz aufweisen.
      Durchaus problemlos machbar
      - Das verwendete Material darf bei Bruch keine Verletzungen verursachen können.
      So, und spätestens hier beißt sich die Katz in den Schwanz. Wie will man das ohne Gutachten nachweisen....?
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Wie geschrieben, solange keine offensichtlichen Zweifel bestehen (nicht bei Verkehrskontrollen, sondern beim Vorführen), ist dies nicht notwendig, sollten Zweifel aufkommen, kann eine Bestätigung beim Hersteller eingefordert und der MFK zugestellt werden.
    • Ich sehe mich schon in der Schweiz als Deutscher in eine Kontrolle kommen und habe keine e- Kennzeichnung am WS oder ABE für das WS dabei...da wird der freundliche Beamte sicherlich ein Auge zudrücken weil ich ja über das WS hinwegschauen kann, die Ränder der Scheibe gerundet sind und der Beamte nach heftigem Rütteln an der Scheibe von der Bruchsicherheit überzeugt ist....oder mir gute Weiterfahrt wünscht und freundlichst um die Zusendung eines Herstellergutachtens bittet.......oder wird er einen Strafzettel ausfüllen und schlimmstenfalls die Weiterfahrt untersagen...
      Ich für meinen Teil würde es nicht darauf anlegen und nur Scheiben verwenden die eine ABE haben.

      Beispiele für Scheiben mit ABE:
      m.louis.de/artikel/mra-vario-t…c4ec7423c1a23608c76bb8826

      shop.touratech.de/windschild-l…r1200gs-adventure-lc.html

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