Gekauft

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    • Moinsen,

      pünktlich zu meinem Saison-Ende habe ich mir eine R1200 GS Adv Rallye gekauft. Dank der Inzahlungnahme meienr F800 GS, dem Rabatt auf das Fahrzeug und der üppigen / üblichen Geschenke, konnte ich mir eine "Neue" (Lagerfahrzeug) kaufen.
      Seit gestern ist das Motorrad angemeldet und danach habe ich gleich den freundlichen Händler gebeten das Motorrad ins Winterlager zu stellen. Selbst da gab es noch mal Rabatt. Ich bin begeistert.

      Nächstes Jahr werden mich wohl die üblichen Kosten etwas überraschen (Versicherung - ist von TK 140 Euro auf VK 690 Euro bei SF4) gestiegen, Service wird wohl auch teurer werden als bei der F800 GS - bisher 190 Euro), aber das ist mir egal.
      Ich freue mich auf jeden Fall jetzt schon auf die neue Saison und mein neues Motorrad.
      F800 GS (Mai 2013 - Okt. 2018)
      R1200 GS Adventure Rallye (Okt. 2018) :)
    • Equalizer schrieb:

      Sehe ich das richtig

      Du verschenkst ein halbes Jahr Garantie, weil sie im Winterlager steht? Den Händler freut das natürlich.
      Ja, kann man so sehen, aber ich habe es tatsächlich finanziell ausgeglichen bekommen. Außderm bleibt die Beweispflicht trotzdem beim Händler, da ich ja nachweisen kann, dass die Maschine nicht gefahren wurde. Zwar sind dann 4 Monate Garantie weg, aber das kann ich verkraften. ;-)

      Ich seh das nicht so eng (zumindest so lange nicht, bis etwas passiert), aber ich bin ein hoffnungsloser Optimist.

      Danke für die Glückwünsche. Ich freue mich wirklich jeden Tag mehr auf März.
      F800 GS (Mai 2013 - Okt. 2018)
      R1200 GS Adventure Rallye (Okt. 2018) :)
    • SG Guido schrieb:

      killing joke schrieb:

      Ich seh das nicht so eng (zumindest so lange nicht, bis etwas passiert), aber ich bin ein hoffnungsloser Optimist.
      Meine Garantie ist gerade abgelaufen, jetzt beginnt der Ernst des Lebens. °w°
      Ich drücke dir fest die Dauemn, dass - so wie bei meiner F800 GS - nichts passiert.
      Bei meiner F800 GS musste ich innerhalb von 5 Jahren nur einmal die Glühbirne austauschen (von den Flüßigkeiten mal abgesehen)
      F800 GS (Mai 2013 - Okt. 2018)
      R1200 GS Adventure Rallye (Okt. 2018) :)
    • ..wobei BMW keine Garantie gibt...sondern über die Vertragspartner lediglich die gesetzliche verpflichtende Gewährleistung gemäß BGB sicherstellen lässt.
      Gewährleistung versus Garantie.png


      siehe auch :
      channelpartner.de/a/der-unters…d-gewaehrleistung,2593115
      anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
      ratgeber-geld.de/garantie-gewaehrleistung/
      bild.de/auto/auto-news/auto-ka…tgeber-47225436.bild.html daraus folgender Auszug:
      "Wichtig ist die Beweislastumkehr. Wird ein Mangel in den ersten sechs Monaten bemerkt, muss der Anbieter beweisen, dass das Problem nicht schon beim Verkauf bestanden hat. Nach dieser Frist muss wiederum der Käufer beweisen, dass der Mangel schon von Anfang an bestand"

      Daraus ableitend tut man sich als Käufer wesentlich leichter alle Mängel in den ersten sechs Monaten schriftlich aufzuzeigen da die Beweislast in dem Zeitraum ausschließlich beim Verkäufer liegt.
    • Roger..erwartet doch keiner..nur sollte den Leuten hier klar sein das es seitens BMW und deren Vertragshändler (inkl. BMW-Ndl.) keine Garantie gibt...außer die Anschlussgarantie (derzeit Car-Garantie) welche nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung seitens des Verkäufers ( Vertragshändler oder Ndl.) durch ein Versicherungsunternehmen angeboten wird.
      ..vielen ist das nicht so bewusst ...
      ..und eine fundierte Aussage hat nichts mit einer Doktorarbeit zu tun...die hat einen hauptsächlich wissenschaftlichen Hintergrund.
    • Bin ich zu doof für diese Welt?

      Kaufe ich das Motorrad vor dem Winter, beginnt die Garantiezeit mit der Zeit in der Garage.
      Kaufe ich das Motorrad nach dem Winter, endet Die Garantiezeit in der Garage.
      Die Garagenzeit ist doch immer dabei.

      Gruß,
      Christian

      Wenn das Angebot passt, hätte ich auch jetzt gekauft.
    • Oder man handelt besondre Bedingen beim Kauf aus, wie ich es gemacht habe, als ich Ende Oktober meine R 1200 R gekauft habe. Ich habe mit dem Händler verhandelt, dass das Motorrad in meiner Garage überwintert. Hat er ja auch gesehen, als ich mit meinem Nummernschild 04/10 zum Abholen kam. Der Händler hat dann in den Kaufvertrag reingeschrieben, dass die Garantiezeit erst im April des Folgejahres beginnt und er hat dann auch noch einen für mich kostenfreien TÜV im April des Folgejahres in den Kaufvertrag geschrieben, da er meinte, alle Motorräder gehen bei ihm mit neuem TÜV aus der Werkstatt.
      Also alles Verhandlungssache, war natürlich kein BMW-Händler ;pfeif; ;--) .
    • Ich sah das eher als Win-Win Situation. Der Händler hatte im Winter etwas mehr Platz in der Werkstatt und ich habe eine große Garage und konnte mich schon mal mit der ganzen Elektronik vertraut machen. Und da ja der TÜV im April fällig war, habe ich dann auch direkt die Inspektion (natürlich gegen Bezahlung) beim dem Händler machen lassen.