Tja, das alte Spiel zwischen,
Wir sind die Behörde die darf und SIe sind der Bürger der muss
Ok, kleiner wie 180 x 200 geht ja eigentlich nicht, es passt aber alles in 2 Buchstaben / 2 Zahlen, 1 Buchstabe / 3 Zahlen drauf.
Es geht aber ja hier darum, das vorhandene zugeteilte Kennzeichen mitzunehmen, weiter zu verwenden, Kosten zu sparen. So war es ab 2015 gedacht.
Jetzt kommt wieder das aber, und alles vor dem aber ist ja immer gelogen.
Nur kocht wenn ich das oft höre, und selber schon erlebt habe auf der KV Ahrweiler, der in dem Moment zuständige Leiter der Abteilung sein eigenes Süppchen.
Die Behaubtung ist schlicht gelogen und wiederspricht der klaren Rechtslage.
Bei einer Kombination von 8 möglichen Zahlen/Buchstaben kommt immer Schmalschrift aufs Schild, dass ja eigenlich wegen der "Lesbarkeit" verboten ist.
LEV XY 123
LEV X 1234
LEV XY 12E
Das hier sind die Ausnahmen.
Und ja, wenn ich dann ein kleines Kennzeichen haben möchte, z.B. wie früher K-V1, dass in Briefmarkengröße mit Schmalschrift auf einem 20 cm Schild, so geht das. Wie, wurde hier schon angemerkt.
Fängt dann beim passenden Gutachten durch eine Prüforganisation an ..........................
Wir sind die Behörde die darf und SIe sind der Bürger der muss
Ok, kleiner wie 180 x 200 geht ja eigentlich nicht, es passt aber alles in 2 Buchstaben / 2 Zahlen, 1 Buchstabe / 3 Zahlen drauf.
Es geht aber ja hier darum, das vorhandene zugeteilte Kennzeichen mitzunehmen, weiter zu verwenden, Kosten zu sparen. So war es ab 2015 gedacht.
Jetzt kommt wieder das aber, und alles vor dem aber ist ja immer gelogen.
Nur kocht wenn ich das oft höre, und selber schon erlebt habe auf der KV Ahrweiler, der in dem Moment zuständige Leiter der Abteilung sein eigenes Süppchen.
Hux schrieb:
Die werden bei Ummeldung alle bei uns eingezogen und alles für E- und H-Kennzeichen zurück gehalten weil dort angeblich sonst
zu wenig Platz auf dem Blech vorhanden sei
Bei einer Kombination von 8 möglichen Zahlen/Buchstaben kommt immer Schmalschrift aufs Schild, dass ja eigenlich wegen der "Lesbarkeit" verboten ist.
LEV XY 123
LEV X 1234
LEV XY 12E
Das hier sind die Ausnahmen.
Ausnahmen von der Kennzeichenmitnahme
In manchen Fällen ist keine Kennzeichenmitnahme möglich!
- Kommt es beispielsweise zu einem Halterwechsel durch einen Fahrzeugverkauf, muss der neue Halter auch ein neues Kennzeichen beantragen, sofern auch der Zulassungsbezirk wechselt.
- Auch Fahrzeughalter, die die Kennzeichenmitnahme bereits bei einem Umzug genutzt haben, müssen ihr Kennzeichen spätestens beim nächsten Fahrzeugwechsel ändern. Dann benötigen Sie ein Kfz-Kennzeichen mit dem „neuen“ Regionalkürzel.
Und ja, wenn ich dann ein kleines Kennzeichen haben möchte, z.B. wie früher K-V1, dass in Briefmarkengröße mit Schmalschrift auf einem 20 cm Schild, so geht das. Wie, wurde hier schon angemerkt.
Fängt dann beim passenden Gutachten durch eine Prüforganisation an ..........................
Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm