Überholen von Motorrädern:
Das Verkehrszeichen 276 Link zum Wikipedia-Bild ("Überholverbot") besagt:
Parken von Motorrädern:
Was habt ihr denn so für Kuriositäten kennengelernt oder sogar erleben dürfen. Ich bin gespannt.
Sonnige Grüße
Das Verkehrszeichen 276 Link zum Wikipedia-Bild ("Überholverbot") besagt:
Das heißt ja, dass einspurige Fahrzeuge durch mehrspurige Fahrzeuge überholt werden dürfen. Das kommt sicherlich noch aus den Zeiten, wo Motorräder langsamer als PKW waren.StVO schrieb:
Die [...] Zeichen 276 und 277 verbieten Kraftfahrzeugen [Anmerkung von mir: "aller Art") das Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern mit Beiwagen. [...]
Parken von Motorrädern:
in Zusammenhang mitStVO §17(4) schrieb:
Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
Heißt in meinem Fall, da ich das Licht nur bei angelassener Zündung nutzen kann (ich weiß nicht, ob es Motorräder gibt, die das können), dass ich nicht auf der Straße parken darf. Es ist aber auch nicht zulässig auf einem Gehweg zu parken (es sei denn, es ist durch zusätzliche Beschilderung erlaubt). Ich trage daher mein Motorrad immer in den 6. Stock (ohne Fahrstuhl) um es auf dem Dachboden abzustellen.StVO §14 (2) schrieb:
Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird. Kraftfahrzeuge sind auch gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Was habt ihr denn so für Kuriositäten kennengelernt oder sogar erleben dürfen. Ich bin gespannt.
Sonnige Grüße
R1200 GS Adventure Rallye (Okt. 2018)
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