zyklotrop schrieb:
Das ist richtig. Du schriebst: ausprobieren.
Leider wird das Fernabsatzgesetz immer mehr missbraucht, und alle fühlen sich gut dabei. Man darf die Beschaffenheit und den Zustand einer Ware begutachten, wie man es ansonsten im Geschäft tut. Da gehört nicht dazu, fleissig ausprobieren, Ṕproberunden drehen und dann zurück damit.
Passt auch dazu: Ich bestelle mal eben eine Stereoanlage für die Gartenparty am Wochenende und schicke sie danach zurück. Unrechtsbewusstsein? Nicht die Bohne.
Allerdings gibt es Sachen wo kein Weg dran vorbeigeht. Z. B. Helme oder Kleidung mit zugesicherten Eigenschaften.