Motorschutzbügel und ABE

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    • Motorschutzbügel und ABE

      Moin,
      meine Forum Recherche hat leider keine passende Antwort ergeben.
      Ich habe folgende Frage.
      Ich habe neulich einen SW Motech Motorschutzbügel für die R1200 GS LC Rallye montiert.
      Kein Problem.
      Nun habe ich festgestellt, das dem Schutzbügel gar keine ABE beilag.
      Selbst meine Recherchen zu diesem Thema,bei SW Motech, ergaben keinerlei ABE oder TÜV Berichte zum Download.
      Ist hierfür keine ABE erforderlich??

      BG Hardy
    • die Wettbewerber haben auch keine Informationen zu einer ABE ... da wird so ein Motorschutz- oder Sturzbügel wohl kein bauartgenehmigungspflichtiges Teil wie Scheinwerfer, Tank, Fußrasten, Beifahrerhaltebügel usw. sein.

      Eine gute Hilfe ist ein Blick in die StVZO dort in den §§ 22, 22a und im Abschnitt III ab den §§ 30 sind die Bau- und Ausrüstungsvorschriften aufgelistet. Sturzbügel ist da nicht dabei -> nicht bauartgenehmigungspflichtig -> keine ABE erforderlich.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Hansemann schrieb:

      die Wettbewerber haben auch keine Informationen zu einer ABE ... da wird so ein Motorschutz- oder Sturzbügel wohl kein bauartgenehmigungspflichtiges Teil wie Scheinwerfer, Tank, Fußrasten, Beifahrerhaltebügel usw. sein.

      Eine gute Hilfe ist ein Blick in die StVZO dort in den §§ 22, 22a und im Abschnitt III ab den §§ 30 sind die Bau- und Ausrüstungsvorschriften aufgelistet. Sturzbügel ist da nicht dabei -> nicht bauartgenehmigungspflichtig -> keine ABE erforderlich.
      Scheiben habe ich auch nicht gefunden. interessant...
      Yamaha TDM 900A
      SWM SixDays 440
      R 1200 GS Bj. 2006
      Honda CB Sevenfifty
      MZ 1000 SF
      Yamaha XJ 600 Diversion
    • jis1968 schrieb:

      Hansemann schrieb:

      die Wettbewerber haben auch keine Informationen zu einer ABE ... da wird so ein Motorschutz- oder Sturzbügel wohl kein bauartgenehmigungspflichtiges Teil wie Scheinwerfer, Tank, Fußrasten, Beifahrerhaltebügel usw. sein.

      Eine gute Hilfe ist ein Blick in die StVZO dort in den §§ 22, 22a und im Abschnitt III ab den §§ 30 sind die Bau- und Ausrüstungsvorschriften aufgelistet. Sturzbügel ist da nicht dabei -> nicht bauartgenehmigungspflichtig -> keine ABE erforderlich.
      Scheiben habe ich auch nicht gefunden. interessant...
      auch eine gute Hilfe vom Bundesverkehrsministerium


      und warum das so ist, steht hier


      Scheiben sind r43 kann man auch in eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de suchen
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu