Anbauteile durch amtlichen Sachverständigen abnehmen lassen

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    • Anbauteile durch amtlichen Sachverständigen abnehmen lassen

      Aufgrund des aktuellen Antimotorrad-Wetters (heute Morgen 5 cm Schnee, ist aber bei +2 Grad nur noch Matsch), habe ich mir mal die ABEs meines höheren Wunderlich-Windschilds und des Ilmberger Carbon-Kotflügels hinten durchgelesen und war ganz erstaunt, dass der korrekte Anbau beider Teile durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden muss, die ABE alleine reicht nicht aus. Werde ich dann auch bald mal beim TÜV abnehmen lassen, aber verwundert hat es mich schon. Hätte ich das jetzt nicht gelesen, wäre ich garnicht auf die Idee gekommen, dass das Anschrauben von 4 kleinen Schräubchen des Windschilds mit 5 Nm und 3 Schrauben des Kotflügels mit 30 Nm abgenommen werden muss.

      Sollte ein Hinweis sein, mal die Auflagen eurer ABEs durchzulesen. °y°

      Ausserdem mache ich mir Gedanken darüber, dass die Wunderlich-Stürzbügel keine ABE brauchen und einfach so angeschraubt werden konnten. ?(
      Verstehe wer will, ich nicht.
    • griffel schrieb:

      Sollte ein Hinweis sein, mal die Auflagen eurer ABEs durchzulesen.
      Hallo Griffel,
      habe ich gemacht und seit Jahren bei meinen Wunderlichteilen:
      • Windschild
      • niedrigeren Fußrasten
      • Lenkererhöhung
      folgenden Eintrag auf Seite 4 der beigefügten ABE lesen können:

      Zitatanfang:" Eine Abnahme gem.§19 (3) StVZO durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur wird nicht für erforderlich gehalten, wenn die Auflagen gemäß Pkt. 2.1 beachtet werden". Zitatende.
      Punkt 2.1 sind die Auflagen für den Fahrzeughalter, die Einbauanleitung einzuhalten. Genau das habe ich jeweils getan und damit ist für mich ein Eintrag nicht erforderlich. Ich hänge mal die Seite als jpg zur Ansicht für das Windschild dran.
      Windschild-4.jpg
      Immer die Spiegel oben halten wünscht Lupin_Q
    • Das scheint in späteren ABEs anders gehandhabt zu werden. Dieser Verzicht auf die Abnahme bei Einhaltung der Auflagen steht bei mir nicht mehr drin.

      Kommando zurück ;pfeif; . Ich habe jetzt mal 5 Seiten weitergelesen. Unter Zusammenfassung habe ich jetzt auch diesen Eintrag gefunden, aber nur bei der Wunderlich Scheibe. Bei dem Ilmberger Carbon-Kotflügel fehlt dieser Hinweis, bei dem scheint eine Abnahme nach § 22 erforderlich zu sein.
      Dateien
    • Also ich kenn das so =

      Teilegutachten = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden muss aber endgültig durch einen Sachverständigen eingetragen und überprüft werden.

      ABE = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden und braucht keine weitere Begutachtung oder Eintragung durch einen Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere. Bei einer technischen Überprüfung ist die ABE vorzulegen. (dies ist glaub ich nicht mehr aktuell)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von No Name ()

    • GStrecker schrieb:

      Also ich kenn das so =

      Teilegutachten = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden muss aber endgültig durch einen Sachverständigen eingetragen und überprüft werden.

      ABE = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden und braucht keine weitere Begutachtung oder Eintragung durch einen Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere. Bei einer technischen Überprüfung ist die ABE vorzulegen. (letzter Punkt ist glaub ich nicht mehr aktuell)
      Genau so! Anders habe ich das noch nicht gehört / gesehen
    • GStrecker schrieb:

      Also ich kenn das so =

      Teilegutachten = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden muss aber endgültig durch einen Sachverständigen eingetragen und überprüft werden.

      ABE = Das jeweilige Teil darf an das Mopped geschraubt werden und braucht keine weitere Begutachtung oder Eintragung durch einen Sachverständigen in die Fahrzeugpapiere. Bei einer technischen Überprüfung ist die ABE vorzulegen. (letzter Punkt ist glaub ich nicht mehr aktuell)
      Fast richtig......

      Die ABE ist nur für Fahrzeuge, die ebenfalls mit einer ABE zugelassen sind.
      Baut man ein Teil, welches eine ABE hat, an ein Fahrzeug, das nur per EBE (Einzelbetriebserlaubnis) zugelassen ist,
      so muß auch der Anbau eines solchen Teils ge- bzw. überprüft werden.


      Hier einmal ein Auszug aus der ABE (Nr. 30509*26) für die Ilmberger-Carbon Radabdeckung

      cp-ABE.jpg
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ABE: wenn alle Verwendungsbereiche/Einschränkungen/Auflagen eingehalten werden reicht es of aus wenn nur die ABE mitgeführt wird. Es kommt aber auch oft vor dass das Teil trotzdem nach §19(3) StVZO eingetragen werden muss, je nachdem was der Hersteller alles hat prüfen lassen bei der Erstellung der ABE (Kosten!!).

      Merke: ABE ist nicht automatisch ein Freibrief, man muss genau lesen und evtl eintragen lassen.

      Es kommt auch oft vor, dass im Hauptgutachten drinnen steht dass keine Eintragung nötig ist, im 29. Nachtrag muss es aber auf einmal eingetragen werden das Teil.


      griffel schrieb:

      Jetzt habe ich es auch verstanden :rolleyes: . Mein Motorrad ist nicht per EBE zugelassen, sondern hat eine EG-Typgenehmigung. Weiss das auch die Polizei und der TÜV?

      Polizei eher nicht, Tüv ja