"Neue" Regelungen Winterreifen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst Du Dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Um es auf den Punkt zu bringen habe einen Beitrag von 26/10/2017 aus meinem Honda-Forum von unserem "Berufsjäger" mal w.u. zitiert:

      Zitat:
      Das Recht ändert sich schneller wie die Druckerschwärze trocken wird.....
      Der Gesetzgeber hat offenbar erkannt was er da für einen Müll fabriziert hat und im Bundesgesetzblatt Nr. 1282, mit der 52. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.05.2017 folgende Änderung beschlossen:


      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)


      § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


      .......


      (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen. Satz 1 gilt nicht für


      1. ....


      2. einspurige Kraftfahrzeuge



      Ich lese das nicht anders, als das die Winterreifenpflicht für Motorräder hiermit vom Tisch ist!
      Zitat ende
      Zoltan immer mit Gruß
      versuchs mal mit Gemütlichkeit
    • drevi schrieb:

      Ich lese das nicht anders, als das die Winterreifenpflicht für Motorräder hiermit vom Tisch ist!
      Genau so ist das, ist aber bekannt.

      Könntest aber mal Deinen "Berufsjäger" an die Problematik der Stollenreifen setzen. ;--)
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Auf mopedreifen.de gibt es einen Artikel der über die Änderung des § 36 der StVZO berichtet.
      Wenn ich es richtig verstanden habe darf man 2018 mit Reifen, z.B. Heidenau, nicht mehr fahren wenn diese 2018 gefertigt wurden und nicht dem, im Fahrzeugschein, geforderten Geschwindigkeitsindex entsprechen.
      Wir haben in Deutschland doch wirklich andere Probleme. °H°
    • richtig verstanden

      Der Trick mit "Winterreifen" und dem Geschwindigkeitsaufkleber funktioniert nicht mehr, da Motorradreifen nie und nimmer Winterreifen mit Alpine-Symbol sein können.
      Das kann nur ein Reifen für Fahrzeuge der Klassen C1, C2 und C3 nach entsprechender Prüfung sein.

      Deshalb gilt hier die Übergangsregelung für Reifen mit DOT bis XX17, die bis 2024 benutzt werden dürfen.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hansemann ()