SC Project Euro4

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    • Berechtigter Einwand...

      "Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten."

      Aber wie soll man das anders verstehen...?

      Bei einer Polizeikontrolle wird es aber doch wohl so sein, dass anhand der e-Prüfnummer des ESD schnell festzustellen ist, dass der Pott für das betreffende Motorrad nicht zugelassen ist. Ob dann der Hinweis auf die UNECE 92.01 hilfreich ist...?

      Aber ist ja auch egal, denn von uns fährt ja eh keiner mit nicht zugelassenem ESD rum... ;pfeif;
    • Bibo schrieb:

      Berechtigter Einwand...

      "Theoretisch könnte also ein Motorradfahrer, der ein der UNECE-R 41.04 entsprechendes Motorrad erworben hat, an dieses eine Auspuffanlage mit alter E-Typgenehmigung verbauen und so das Motorrad ganz legal „soundtechnisch“ wieder aufrüsten."

      Aber wie soll man das anders verstehen...?
      Servus,

      das Zitat fängt mit einem "Theoretisch" an. Betrachtet man noch wer es als Gastbeitrag verfasst hat, und wo es steht, dann nur mit besonderer Obacht weiterlesen. Aber WIR wissen ja eh Bescheid.

      Hier wäre sinnvollerweise die Chance zu nutzen gewesen, den Gedanken bis zum Ende rauszulassen.

      So wird der Leser mit deutlich weniger als der Wahrheit zurückgelassen. Obwohl, die eine Info brennt sich irgendwo fest und wird u.U. weitergegeben. Weil, stand ja im Internet.

      Nicht jeder ist irgendwo im Forum aktiv und kann da mal nachfragen, wenn er unsicher ist.
      So, deshalb jeden Tag hier vorbeischauen, lohnt sich immer. (Oh je, so eine Schleimspur, oder ?)

      Mihi
    • Wie so oft, lässt der Gesetzgeber auch hier einen gewissen Interpretationsspielraum.

      Ich gebe an dieser Stelle 2 Dinge zu Bedenken:

      1. Die Diskussion mit einer der europäischen Ordnungskräfte, der sich nicht im Verordnungsdschungel verheddern will und eine klar strukturierte Meinung hat. Kann in Italien z. B. schon mal zur Konfiszierung des Motorrades führen.

      2. Im weitergehenden Fall die Auseinandersetzung mit einer verbeamteten Arbeitskraft der Jurisdiktion, die sich möglicherweise auch noch als Anwohner einer vom Motorradlärm geplagten Straße herausstellt. Ich bin etwas skeptisch wie diese Diskussion ausgeht.

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn es mal einen Kläger gibt, dann......

      Ich wäre daher etwas vorsichtig einen Euro 3 Schalldämpfer an ein Euro 4 Motorrad zu dengeln. Kann man machen (siehe vorherigen Absatz) muss man aber nicht.
      Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt dabei nicht, dass es auch anständige Menschen gibt. (Heinrich Zille)

      https://www.instagram.com/schotterali/
    • schotterali schrieb:

      Ich wäre daher etwas vorsichtig einen Euro 3 Schalldämpfer an ein Euro 4 Motorrad zu dengeln. Kann man machen (siehe vorherigen Absatz) muss man aber nicht.
      Darüber hatte ich mir auch so meine Gedanken gemacht. Letztendlich habe ich mich auch für “legal“ und gegen “illegal“ entschieden.
      Den E3-Akra konnte ich für 550 Öre verticken und den E4-Akra neu für 750 kaufen.
      Für 200 Euro setze ich mir doch keine Laus in den Pelz...
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • ich will ja nicht schon wieder den Moralapostel raushängen lassen...zumal ich selber den legalen Akra Euro 3 an meiner 2014er GSA hängen habe....
      ..aber ich habe die Erkenntnis gewonnen, dass er außer einem sonoren und viel zu lauten Sound nichts bringt..außer dem Hersteller Umsatz und Gewinn....und das alles nur weil wir testosteron getriebene Wesen mit emotionaler Sucht sind....
      ..also zumindest ich habe die Selbsterkenntnis erlangt und oute mich unverblühmt.
      Mein nächstes Moped wird nur mit dem Serien- ESD gefahren...es dei denn es gäbe einen leiseren ESD ohne an Leistung und Drehmoment einzubüßen.
      ...nur mal so meine Ansicht..und inzwischen Überzeugung.
      ...tja und warum schmeiße ich den Akra nicht wieder runter?....ich hatte den nicht genutzten original verchromten ESD verkauft...an jemanden der den nicht verchromten bestellt hatte...und jetzt bin ich zu geizig nochmals zu investieren...und nächstes Jahr kommt ja der neue Boxer...sagt man so ;pfeif;
    • Lange her, Gesetzte gibts schon immer, allerdings eine ganz andere Zeit, ne menge Scheixx gebaut, trotzallem viel viel Leergeld und Strafe bezahlt......

      "Heute" geht nur noch gleich alles über Anwalt, Anzeige und Polizei, auch wenn Du und der E3 ESD auf dem E4 Fahrzeug den eventuellen Unfall nicht verursacht haben, es wird in den Krümeln gesucht und dann haben Sie Dich, Im Fall der Fälle, wegen solch einem Furz, kann es passieren das Du Dein Leben nicht mehr froh wirst.

      Ich lasse mir heute bei einem 20.000 Euro Fzg, wegen 800 Euro für einen ESD nicht mehr ans Bein Pinkeln.

      Wie Roger sagt, in dem Fall, wegen 300 Euro Differenz gibt es da eigentlich nichts zu überlegen. Wenn dann doch, dann lieber org. Auspuff und das Geld in Reifen oder Sprit investiert.

      Meine Meinung. Brauche ich heute alles nicht mehr. :thumbsup:
    • Grins


      Mimimimimi

      Alles Beiträge von alten ;lach; Säcken am Thema vorbei. :thumbsup:


      Was einer alles nicht kann und darf ist hier nicht das Thema.

      Kölle Alaaf
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Spark schrieb:

      ..aber ich habe die Erkenntnis gewonnen, dass er außer einem sonoren und viel zu lauten Sound nichts bringt..außer dem Hersteller Umsatz und Gewinn....und das alles nur weil wir testosteron getriebene Wesen mit emotionaler Sucht sind....
      ..also zumindest ich habe die Selbsterkenntnis erlangt und oute mich unverblühmt.
      Das sind doch mal ehrliche Sätze mit Substanz! :thumbup:
    • Spark schrieb:

      ich will ja nicht schon wieder den Moralapostel raushängen lassen...
      Hmmmm.... wirklich nich‘....? ;nachdenk;

      Spark schrieb:

      ..aber ich habe die Erkenntnis gewonnen, dass er außer einem sonoren und viel zu lauten Sound nichts bringt..außer dem Hersteller Umsatz und Gewinn....und das alles nur weil wir testosteron getriebene Wesen mit emotionaler Sucht sind....
      Naja.... gut dass es sich hierbei nur um (d)eine Selbsterkenntniss und somit nicht um eine allgemeine Gütligkeit handelt.... ;pfeif;

      8)
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Fralind schrieb:

      Bibo schrieb:

      Da die Verordnung für Zubehör-Anlagen erst 2020 in Kraft tritt, könnte man bis dahin an einem “Euro 4 Moped“ auch legal einen Euro 3 Zubehör-Pott fahren... ;-)
      Grins
      Hat das auch jemand erkannt ;°)

      Falsch, §19(2) StvZO regelt eindeutig bei welchen drei Sachen die BE ( Betriebserlaubnis) erlischt.

      1) Ändern der Fahrzeugart
      2) Gefährdung von Verkehrsteilnehmer
      und 3) Verschlechterung von Abgas und Geräusch

      Auch wenn es vom Geräusch passt, ist immer noch das Abgasverhalten schlechter.

      Bitte kein Halbwissen verbreiten.

      Ob das aber beim Tüv oder aber bei der Kontrolle unterwegs auffällt ist was anderes, da wohl nicht jeder die EG BE durchlesen wird.
    • Wie war das mit dem Halbwissen

      Welches Abgas verschlechtert sich durch einen anderen Esd.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Fralind schrieb:

      Welches Abgas verschlechtert sich durch einen anderen Esd.
      ..das würde mich jetzt auch mal interessieren...der ESD kommt nach dem KAT welcher die Abgaszusammensetzung verändert..
      ..oder sollte der unterschiedliche Staudruck und damit das Abströmverhalten der Abgase direkt aus dem Brennraum über die Auslassventile Einfluss auf die Abgaszusammensetzung haben ???
    • Also mit meinem laienhaften juristischen und technischen Verständnis sehe ich das so, dass eine "Verschlechterung des Abgasverhaltens" wohl dann vorliegt, wenn der in der Rubrik U.3 angegebe Emissionswert der Zulassungsbescheinigung I überschritten wird.

      Ob das z.B. mit einem Akra Euro3 Zubehör-Pott an einer "Euro4" GS tatsächlich so ist, müsste mal einer messen... Oder gibt es da schon verlässliche Aussagen...?

      Ist natürlich alles nur eine theoretische Diskussion...
    • Fralind schrieb:

      Wie war das mit dem Halbwissen

      Welches Abgas verschlechtert sich durch einen anderen Esd.
      Jetzt ohne auf Thermodynamik, Strömungslehre und Motorkunde+Getriebelehre einzugehen total einfach erklärt:

      Es gibt ein schönes Buch "$19 StVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis ; Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizei", siehe Teil3 Beispielkatalog Seite 82 Abgas und Geräuschverhalten.

      Da steht unter anderem:
      BE erlischt bei Änderung von
      Schalldämpfer
      Getriebe
      Achsübersetzung( auch Reifen)
      Einbau autom. Kupplung
      Änderung Zündanlage
      usw ...

      Dieses Buch bildet die rechtliche Grundlage, egal ob jemand aus einem Forum meint es wäre nicht so...

      edit: also ein Euro3 Topf hat kein Abgasgutachten nach Euro4, kann also nicht mal mit einem Teilegutachten eingetragen werden da Abgas sich nie verschlechtern darf.
    • Mein juristisches Laien-Verständnis lässt mich darauf schließen, das jeder Zubehör ESD eine ABE mit e-Prüfnummer hat, in welcher die Motorräder(Baureihen und Jahrgang) aufgeführt sind welche zur Nutzung des Zubehör ESD zugelassen sind.
      Da die ABE des ESD mit Euro 3 keine Euro 4-Motorräder enthalten kann, sind natürlich auch die Nutzung eines Euro 3-ESD an der Euro 4-Maschine ausgeschlossen, bzw. nicht Bestandteil der ABE.

      Daher mein Fazit: Euro 3 -ESD sind an Euro 4 Mopeds unzulässig und kann daher geahndet werden.
      ... und ja..wo kein Kläger kein Richter...
    • Spark schrieb:

      Fralind schrieb:

      Welches Abgas verschlechtert sich durch einen anderen Esd.
      ..das würde mich jetzt auch mal interessieren...der ESD kommt nach dem KAT welcher die Abgaszusammensetzung verändert........
      Hat sich u.U. noch was mit der Lautstärke geändert ???
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • flouchtl schrieb:

      Fralind schrieb:

      Wie war das mit dem Halbwissen

      Welches Abgas verschlechtert sich durch einen anderen Esd.
      Jetzt ohne auf Thermodynamik, Strömungslehre und Motorkunde+Getriebelehre einzugehen total einfach erklärt:
      Es gibt ein schönes Buch "$19 StVZO Änderungen am Fahrzeug und Betriebserlaubnis ; Hinweise für technische Kontrollen durch Sachverständige und Polizei", siehe Teil3 Beispielkatalog Seite 82 Abgas und Geräuschverhalten.

      Da steht unter anderem:
      BE erlischt bei Änderung von
      Schalldämpfer
      Getriebe
      Achsübersetzung( auch Reifen)
      Einbau autom. Kupplung
      Änderung Zündanlage
      usw ...

      Dieses Buch bildet die rechtliche Grundlage, egal ob jemand aus einem Forum meint es wäre nicht so...

      edit: also ein Euro3 Topf hat kein Abgasgutachten nach Euro4, kann also nicht mal mit einem Teilegutachten eingetragen werden da Abgas sich nie verschlechtern darf.
      Frage nicht beantwortet, Warum?

      . schrieb:

      Jetzt ohne auf Thermodynamik, Strömungslehre und Motorkunde+Getriebelehre einzugehen total einfach erklärt:
      Bla bla bla.

      Was für ein Esd hinter dem Kat ist, ist dabei völlig lattte, es ändert am Abgasverhalten nichts.



      Entscheident ist in Bezug auf die Verordungen und Regeln, bzw. rechtliche Grundlage nur folgendes:


      . schrieb:

      Die Verordnung gilt jedoch nur für neue Typenzulassungen. Für bestehende Motorrad-Typen bleibt die bisherige Regelung gültig. Wer folglich im Jahr 2016 plant, ein neues Motorrad anzuschaffen, sollte einen Blick auf das Jahr der Typgenehmigung werfen, wenn denn der Sound ein unbedingtes Kaufkriterium darstellt.


      Und die GS hat durch BMW in weiser Vorrausicht auf Euro 4 die Typgenehmingung dafür schon in 2013 beantragt und bekommen.
      (Weil die Euro 4 Werte von Anfang an erreicht wurden, so wie auch eine R Nine T problemlos auf Euro 4 gehoben werden konnte.)

      Alleine schon der weitere verbleib der Klappe zeigt die Typgenehmingung vor dem Stichdatum. Da nach neuer diese diese nicht mehr sein darf.


      1G12
      e1*168/2013*00006*


      Alleine zum Thema Motor, SW, Räder, Übersetzungen usw. könnte ich hier Seitenweise Abhandlungen scheiben, nur warum.
      Das Perfekte Symbol unsere Zeit ist der Laubbläser:
      Er verlagert ein Problem von einem Ort zum anderen, ohne es zu lösen
      benötigt dafür wertvolle Energie und macht dabei eine Menge Lärm
    • Mist... hätte ich bloß nicht diesen Link hier gepostet und nach Abgaswerten Euro3 ESD an Euro4 Moped gefragt... ;( Jetzt denken alle, ich will jeden davon überzeugen, dass man ohne Probleme eine "Euro3/Euro4" Kombi fahren darf... :-(
    • Spark schrieb:

      Daher mein Fazit: Euro 3 -ESD sind an Euro 4 Mopeds unzulässig und kann daher geahndet werden.

      Fralind schrieb:

      Und die GS hat durch BMW in weiser Vorrausicht auf Euro 4 die Typgenehmingung dafür schon in 2013 beantragt und bekommen.
      Nix neues außer der Nummer - zumindest für mein Verständnis ;pfeif;
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)