Die Schweiz kann ihre Gesetze auf in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge anwenden, für Fahrzeuge aus
z. B. Deutschland gilt das meiner festen Meinung nach nicht.
Kann ein Kundiger des Schweizer Rechts das hier bestätigen?
Französische Autos mussten früher an der deutschen Grenze ja auch nicht auf weißes Fahrlicht umrüsten, obwohl in Deutschland nur weißes Fahrlicht erlaubt war, eben für in D zugelassenen Fahrzeuge.
Gruß
Bernd
z. B. Deutschland gilt das meiner festen Meinung nach nicht.
Kann ein Kundiger des Schweizer Rechts das hier bestätigen?
Französische Autos mussten früher an der deutschen Grenze ja auch nicht auf weißes Fahrlicht umrüsten, obwohl in Deutschland nur weißes Fahrlicht erlaubt war, eben für in D zugelassenen Fahrzeuge.
Gruß
Bernd
Wer die Weisheit mit dem Löffel isst, kann hinterher klug scheixxen.