Abzocke in der Schweiz

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    • So liebe Biker,
      Die schweizer Bundesbehörde hat mir sehr freundlich und ausführlich geantwortet...und es auch nicht versäumt mir einen guten Aufenthalt in der Schweiz zu wünschen..dafür erhält die ASTRA schon nal ein dickes ;daumen; Danke!
      ..so nun aber die Antwort:

      Guten Tag Herr "[i]Spark"[/i]
      Aufgrund des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html), welches von den meisten europäischen Ländern ratifiziert wurde (so auch von Deutschland und der Schweiz), dürfen ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr der Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren.
      Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikula­tionslandes erfüllen. Zu beachten hat der Fahrzeugführer hingegen die Verkehrsregeln (z.B. über Abmessungen, Höchstgeschwindigkeit, Gewichte, Ladung,Verwendung der Lichter usw.) desjenigen Landes, das er gerade befährt.
      Damit Ihnen beim Grenzübertritt mit dem Fahrzeug keine Unannehmlichkeiten entstehen, muss sich das Fahrzeug in einem technischen Zustand befinden, dass die Betriebs- und Verkehrssicher­heit jederzeit gewährleistet ist und keine übermässigen Emissionen erzeugt werden. Falls die Aus­puffanlage nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, empfehlen wir Ihnen, die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) mitzuführen.
      Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in der Schweiz.
      Freundliche Grüsse
      XxxYyyy

      Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
      Bundesamt für Strassen ASTRA
      Abteilung Strassenverkehr
      Fahrzeuge
      Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Weltpoststrasse 5, 3015 Bern
      Tel +41 58 463 42 27
      V-FA@astra.admin.ch

      PS: ob eine deutsche Bundesbehörde einem schweizer Staatsbürger auch so zügig, ausführlich und freundlich geantwortet hätte lasse ich mal dahingestellt.... :whistling:
    • Danke Dirk,

      den POST am besten ausdrucken und zu der ABE legen :)
      Das ist dann aber mal eine belastbare Antwort zu dem Themenstart und nu müssen wir nur noch auf die Verkehrsregeln achten °v°

      grüße

      Fridjof
    • Verkehrsregeln. ;pfeif; ..ich kenne nur eine: " es soll nicht weh tun und Spaß bereiten" ;lach; ...also beim Mopedfahren

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    • Spark schrieb:

      PS: ob eine deutsche Bundesbehörde einem schweizer Staatsbürger auch so zügig, ausführlich und freundlich geantwortet hätte lasse ich mal dahingestellt.... :whistling:
      Sicher nicht ;pfeif; .

      Im Ernst, in den letzten Jahren haben sich die Ämter und dessen Beamte (gibt es immer weniger) und Angestellten einen grossen Schrit in Richtung Kundenfreundlichkeit gemacht, dies ist ganz klar erkennbar :) .

      Und nein, bin kein Beamter oder dergleichen.
      Gruss René

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    • wulli schrieb:

      u8pss noch was fragen

      gibts für den Akrapovic HP eine schriftliche ABE wenn Ja wo bekomme ich die her oder kann die mir einer per Mail schicken

      Danke

      lg Klaus
      Hallo Klaus,
      Gibt es im doppelten Scheckkartenformat in einer Plastikhülle und wurde mir beim BMW- Händler in der Originalverpackung liegend mit meinem HP- Akra ausgeliefert.
      Gruß
      Dirk

      Evetuell geht auch der Download der ABE

      jamparts.com/?main=abe_download_kat&menu=5

      akrapovic.com/de/#!/motorrad/p…4&modelId=369&yearId=4008

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    • Grischa-Biker schrieb:

      Für den Akrapovic brauchst du (zumindest in der CH) keine ABE, da diese ESD im Typengehemigungsverfahren aufgenommen wurden. Jeder der dich kontrolliert, kann dies im Targaweb überprüfen.
      Trotz deiner Aussage werde ich den offiziellen Rat der ASTRA folgen....die wissen schon warum sie die Bemerkung schreiben...

      Was glaubst du wie sich ein unwissender Kontrollbeamter vorkommt ( übrigens nicht nur in CH..sondern auch A und D) wenn du ihm selbstsicher belehrst er könne doch im Targaweb nachschauen ....da stehe schließlich alles drin was er wissen sollte....
      ...er wird den Rat dankend und erfürchtig annehmen und dir sagen...danke werde ich morgen gleich nach Dienstanfang machen da ich hier keinen Zugriff habe...und Sie können solange das Moped stehen lassen und drüben im Gasthof übernachten...wenn du Glück hast....

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    • Spark schrieb:

      Trotz deiner Aussage werde ich den offiziellen Rat der ASTRA folgen....die wissen schon warum sie die Bemerkung schreiben...
      Der Rat des ASTRA bezieht sich auf Anlagen welche nicht CH typengenehmigt sind und somit unter das Wiener Abkommen fallen. Und übrigens: Jeder kann vor Ort im Targaweb nachsehen. Ist aber egal. Wenn die mitgeführte ABE dich beruhigt, erfüllt es ja den Zweck.
    • Blacky schrieb:

      Stellt sich aber automatisch die Frage, ob Teile, die eine ABE/EG-Zulassung haben, überhaupt vom deutschen TÜV eingetragen werden.....wäre bei uns ja wie Unterhose mit Gürtel und Hosenträger tragen....
      Ja, schön des öfteren gemacht, brauchste keine ABE mehr mitführen. Auch bei 21 Abnahmen alles was ABE hat troztallem eintragen lassen.