Meiner Liebsten war immer das Topcase zu nah an der Pelle. Daher musste ich mir was einfallen lassen, da ich im Zubehörhandel nix gefunden hab. Hierzu auch gleich die Frage, ob ich das Teil zur HU lieber wieder demontieren sollte? Und um Spekulationen vorzubeugen, meine ehemalige Verlobte hat Größe 36. IMG_20170528_123151.jpg
Umbau TC-Träger
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Ich habe auch eine Eigenbau TC-Träger Befestigung an meiner Lufti. Hat bei der HU noch keinen interessiert.
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Hallo Ronald,
tolle Lösung und ich verstehe dich.
Mit Sozia, auch mit einer 50 kg Freundin fühle ich mich beengt, da sie ziemlich weit nach vorne muss.
Ich habe allerdings das Alu-Rack von Givi, vielleicht fällt mir da auch etwas ein.
Da alles was mit Gepäck am Motorrad zusammenhängt, keine ABE oder Gutachten benötigt, kann die Zwischenplatte dranbleiben.
Es sieht bei dir stabil verschraubt aus, es steht nicht über, da sollte kein Prüfer etwas bemängel können.
Gruß
BerndWer die Weisheit mit dem Löffel isst, kann hinterher klug scheixxen. -
Ok, danke! Dann werde ich mal das Risiko eingehen und so beim TÜV vorfahren.
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Gestern bei der HU gewesen. Kein Problem. Kann zum Problem werden, wenn sich das Teil selbständig machen sollte. Eigene Bastelei heißt auch Sachmangelhaftung durch den "Hersteller".
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Shadow schrieb:
Da alles was mit Gepäck am Motorrad zusammenhängt, keine ABE oder Gutachten benötigt,
Shadow schrieb:
Es sieht bei dir stabil verschraubt aus,
Man kann das sogar so weit treiben, mal in den § 19 Abs. 2 der StVZO reinzusehen, ob eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch den Umbau zu erwarten sind.
Bevor nun Aufschreie der Entrüstung ertönen, weil die vorgestellte Arbeit ja sehr sauber gearbeitet wirkt, ich habe da schon einiges wenig oder nicht einfach nachvollziehbares erlebt.
Ich würde mich nicht wundern, wenn ein übereifriger Prüfer da zickt. Nur mal so ein paar Ideen, welche Gedanken dem dazu einfallen könnten:
- durch den Versatz nach hinten entsteht ein Hebel, wodurch bei Beladung mit dem bisherigen zulässigen Maximum die Festigkeit des Heckrahmens neu nachgewiesen werden muss ... (oder die zulässige Beladung herabgesetzt)
Normalgesichtige werden das aber wahrscheinlich entweder nicht bemerken oder einfach so hinnehmen.
Noch was grundsätzliches und nicht auf diesen Fall speziell gemeint:
Sachmängelhaftung ergibt sich aus dem Produktsicherheitsgesetz, da steht hauptsächlich drin, in welchen Fällen Hersteller und Verkäufer von Haftung frei sind und der Halter haften muss.
Bei Kraftfahrzeugen sollte der Halter eine Haftpflichtversicherung haben, die die Haftung dann abwehrt oder übernimmt. Zu Fragen in welchen Fällen die Versicherung den Versicherungsnehmer dann wieder in Regress nehmen kann, siehe den Versicherungsvertrag/-bedingungen und die Rechtsprechung zum Begriff der groben Fahrlässigkeit.ich übe noch
www.motorrad-blog.eu -
Hansemann schrieb:
sofern es ohne Werkzeug zu lösen ist.
In der STVZO wird man das nicht Wort für Wort finden, aber Gepäckträger sind wie Gepäck anzusehen und auch fest verschraubt nicht eintragungspflichtig.
Bei Hepco & Becker wird man sogar schriftlich fündig
hepco-becker.bike/index.php/abe
Man darf also Gepäckträger, Kofferträger und auch Sturzbügel selber bauen, alles muss nur stabil sein und keine scharfen Kanten haben.
Da Gepäck auch hinten und seitlich über das Krad überstehen darf, ist es mit einem Gepäckträger in Eigenbau genauso. Max. Abmessungen und Gewichte müssen natürlich eingehalten werden.
BerndWer die Weisheit mit dem Löffel isst, kann hinterher klug scheixxen. -
Da lehnen sich die Schlabbeflicker aber gewaltig aus dem Fenster! Ich werde das bei Gelegenheit genau nachvollziehen. Mein Kenntnisstand ist "ohne Werkzeug" zu lösen.
Der ist jünger als das Schreiben von Hepco und Becker. Ist jetzt aber auch nicht spielentscheidend ...ich übe noch
www.motorrad-blog.eu -
Freut mich, dass ich zur Diskussion anregen konnte! Vielleicht findet sich eine verlässliche Lösung? Zur "Hebelwirkung" sei angemerkt, dass die originale Stütze von unten mittels Distanzbuchsen zurückversetzt wurde.