Öhhhmmmm Euro 4 gesetzlich vorgeschrieben?

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    • Öhhhmmmm Euro 4 gesetzlich vorgeschrieben?

      Habe ich das was falsch verstanden? Heist das alle Moped mit Euro 3 dürfen nicht mehr fahren :S ? Das der Euro 4 kommt und es ihn auch schon gibt war mir klar, aber die Beschreibung könnte vermuten ein Verbot für Euro 3. Das kann nicht sein. Ich vermute mal das da mit gemeint ist, das keine Fzg. mehr ohne Euro 4 produziert werden dürfen.

      gesetzlich.euro4.JPG
    • Mißverständnis, lieber Walter.

      Mit der Neuzulassung ab dem 1. Januar 2017 unterliegen alle Motorräder der Euro4. Motorräder mit Euro3, die vor dem 1. Januar zugelassen und wieder stillgelegt wurden, dürfen nach dem 1. Januar selbstverständlich wieder zugelassen werden. Es ist ja keine Neuzulassung sondern eine Wiederzulassung.

      Muß so gehen, alleine schon wegen des Altbestandschutzes.

      Außerdem gab und gibt es etliche Schnäppchen der "alten" GS mit ner Tageszulassung in 2016 und 0km auf der Uhr

      Die von Dir gezeigte K16 ist leichter nach Euro4 zu homologieren als z.B. der "alte" K12/13-Motor, bei dem es wohl dermaßen viele technische Änderungen erfordern würde, was sich kostenmäßig nicht rechnet. Also raus damit

      Der S1000-Motor wurde schon unter Berücksichtigung der Eurox-Verschärfung entsprechend ausgelegt.

      Polaris sagt z.B., daß die Indian mit dem derzeitigen Motor auch die Euro6-Hürde schaffen würde.
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Seefahrer schrieb:

      Ich meine auch das Du keine Euro 3 mehr in 2017 NEU zugelassen bekommst. Deswegen wohl der Begriff gesetzlich vorgeschrieben.
      Alle älteren Modelle die bereits zugelassen sind dürfen selbstverständlich weiterhin genutzt werden.
      Genau so isses
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Seefahrer schrieb:

      Ich meine auch das Du keine Euro 3 mehr in 2017 NEU zugelassen bekommst. Deswegen wohl der Begriff gesetzlich vorgeschrieben.
      Alle älteren Modelle die bereits zugelassen sind dürfen selbstverständlich weiterhin genutzt werden.
      Wie fast immer, gibt es auch hier Ausnahmen. Nämlich wenn zb. ein Kleinhersteller vorher eine Ausnahmegenehmigung für ein Auslaufmodell beantragt hat. Dann darf er noch eine bestimmte Anzahl an Fzg. bis 2018 verkaufen. Basierend auf Neuzulassungen der vorangegangenen 2 Jahre.

      Gruß Michael
    • Puuuhhh nochmals Glück gehabt, wäre auch irgendwie schlecht denkbar gewesen. Wobei, wartet mal ab was da mit dem Diesel noch kommt, obwohl den Benziner genauso viel Stickox ausbläst, sagte mir den Hersteller der vom AU Lehrgang kam. Das will mir nicht in den Kopp.