Welche Schraubengröße zur Befestigung Kennzeichen bzw. Kennzeichenhalter?

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    • remi22 schrieb:

      manchmal sind da sogar gewinnbringend Dinge bei übergeblieben...
      Richtig Rewert. Wie heißt es so schön?

      Neugierig genug, um es zu zerlegen.
      Geschickt genug, um es wieder zusammen zu bauen.
      Schlau genug, die übrig gebliebenen Teile verschwinden zu lassen! ;pfeif;
      lg, g-punkt s-punkt



      Macadam rulez!
    • StephanBodensee schrieb:

      Der Bodensee (Nordseite wo ich lebe) an sich ist ziemlich ländlich, da hat es nicht die so riesen Auswahl. Größere Städte sind östlich Friedrichshafen -die erwähnten 30 km- oder Lindau -bereits in Bayern-, auf der anderen Seeseite Konstanz, oder zum westen Singen.
      Größere Städte wie Stuttgart ca. 180 km oder Ulm ca. 120 km. Der Bodensee ist eine schöne Gegend, aber -wie schon erwähnt- doch relativ Ländlich.
      Mach mal halblang.
      Ich lebe östlich von Friedrichshafen und habe für jedes meiner bisher 19 Mopeds Schrauben fürs Kennzeichen hergekriegt.
    • Spark schrieb:

      M'r kennet elles außer Hochdaitsch (hochdeutsch)... und Schrauben.... :D :D
      Die wären aber falsch - er spricht ja von einem Kz-Halter.
      Bedeutet wohl, keine Löcher im Nummernschild, oder?
      Dann kannst du mit diesen Schrauben nix anfangen.

      Das würde dann eher so aussehen....

      cp-P1020634.jpg ... cp-P1020651.jpg

      Dazu muß man Flachkopf-Schrauben verwenden....
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Mopedfahrer schrieb:

      StephanBodensee schrieb:

      Der Bodensee (Nordseite wo ich lebe) an sich ist ziemlich ländlich, da hat es nicht die so riesen Auswahl. Größere Städte sind östlich Friedrichshafen -die erwähnten 30 km- oder Lindau -bereits in Bayern-, auf der anderen Seeseite Konstanz, oder zum westen Singen.
      Größere Städte wie Stuttgart ca. 180 km oder Ulm ca. 120 km. Der Bodensee ist eine schöne Gegend, aber -wie schon erwähnt- doch relativ Ländlich.
      Mach mal halblang.Ich lebe östlich von Friedrichshafen und habe für jedes meiner bisher 19 Mopeds Schrauben fürs Kennzeichen hergekriegt.
      Servus Ralf,
      mein Zitat das du da anziehst bezog sich nicht drauf das es keine Auswahl an Schrauben gibt, sondern darauf das wir in Überlingen keine große Auswahl an solchen Läden haben. Wenn dann bitte den Zusammenhang verstehen und nicht einfach was Zitieren und was ganz anderes rein interpretieren.


      Da ich aber nicht wusste ob M5 oder M6 bzw. welche Länge wollte ich einfach nur wissen welche Schraube, nicht mehr und nicht weniger. Warum? --> weil ich nicht lauter M5 in verschiedenen Längen bzw. das Gleiche in M6 rumliegen haben wollte. Natürlich hätte ich mit lauter Päckchen Schrauben mit M5x15,M5x20 oder M6x15 usw. kaufen zu können. Das macht für mich aber keinen Sinn,weil ich dann keine weitere Verwendung für das unnötig gekaufte Material habe.

      Natürlich hätte ich auch zur GS fahren können, um das auszumessen. Aber wie schon erwähnt steht sie nicht auf meinem Eigentum, nicht an meinem Wohnort, sondern bei guten Freunden unter Verschluss. Aber ich sah jetzt nicht die Notwendigkeit, dort anzufragen ob jemand anwesend ist, um mir die Halle aufzuschließen wegen einem blöden Schraubenmass. Daher habe ich den Weg über das Forum gewählt. Dass man jetzt so eine Hexenjagt beitreibt, hätte ich allerdings nicht erwartet.

      Wegen was eigentlich? Weil ich keine Garage besitze und ich nur über dem Sommer Motorräder an meinem Wohnort stehen habe und über dem Winter in einem Unterstand, auf dem ich keinen unmittelbaren Zugang habe? Weil ich nicht die Notwendigkeit gesehen habe, wegen so eine Lappalie durch die Gegend zu fahren. Weil ich nicht auf die Idee gekommen bin, das Teil provisorisch mit Kabelbinder zu befestigen?


      Ich komme echt aus dem Staunen nicht mehr raus, was ich hier angestellt habe. Wie reagieren dann einzelne, wenn die mal auf wirkliche Probleme in ihrem Leben stoßen? Das möchte ich echt nicht erleben.

      Meine Frage ist beantwortet und bin dankbar dafür.


      Ihr könnt gerne weiter über mich herziehen, mich auch gerne per PM anschreiben um mir mitzuteilen was ihr über mich denkt. Keine Sorge ich werde dann nicht zum petzen gehen, da stehe ich drüber.

      Ihr solltet auch nicht damit rechnen dass ich irgendwann die Kontenance verliere, schmollend im Eck sitze oder ähnliches. Da muss ich euch echt enttäuschen,das wird nicht passieren.

      Auch habe ich nicht vor, beleidigt das Forum zu verlassen, außer ein Admin beschließt das meine Frage unwürdig war und ich deswegen verbannt werden muss.Nichts desto trotz hat es hier interessante Themen, die ich gerne lese und mich Informiere, gerade der Bereich Reisen.
      Gruß vom Bodensee

      Stephan
    • ...jetzt weißt du wie man ein kennzeichen "fachgerecht" und mit den richtigen schrauben ans moped dengelt...deine haltung in den letzten sätzen find ich gut...nicht aufgeben :thumbup:
      ...der kopf sollte beim mopedfahren frei sein aber nicht leer...

      Locker Linie Blickführung

      grüßle
      jochen
    • Jetzt hast Du Dir soo viel Mühe gemacht Dich zu rechtfertigen und geschrieben und geschrieben und noch mehr geschrieben, warum Du was gemacht hast und warum nicht, (Biste Beamter?) für einen Bruchteil des Aufwands hättste Schrauben gehabt.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • StephanBodensee schrieb:

      UFD7 schrieb:

      In welchen Foren ausser der Nachbarkneipe hast du denn diese Frage noch gestellt? °u°
      Nur dort? Gibt es deswegen ein Problem?
      @dem Rest

      danke für die konstruktiven Antworten :thumbsup:
      Problem? Ich hoffe du hast keine weiteren Probleme? Diese Frage würde nicht mal meine Tochter stellen ohne selbst nachzudenken. Mann, ich hoffe nur du schaffst es auf Anhieb die 'hoffentlich' gefundenen Schrauben auch ans Moped zu kriegen

      Tipp: Frage doch noch nach einer Bohrschablone für dein Nummernschild. :thumbsup:
    • UFD7 schrieb:

      Ich hoffe du hast keine weiteren Probleme?
      nun lasst mal gut sein. Sonst stellt der Gute nie wieder eine Frage....

      bald geht es doch wieder los........ ;D
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Hansemann schrieb:

      (Biste Beamter?)
      Also Hans!! So von Kollege zu Kollege :D
      Sei doch net so bissig. Stefans Profil sagt mir, dass er Feinmechaniker ist. Können die beamtet sein?
      Und ausserdem: M6 ist da schon ein starkes Stück. So, und jetzt ist Schluss.Denke er hat schon die passenden Schrauben.

      Wenn ich mir das Video von dir vom Elefantentreffen anschaue, dann frage ich mich warum ein Gixxer Stollen aufzieht, wenn er eh nur - bis ein paar Meter - auf aperen Strassen fährt. Ist aber eine andere Geschichte ;knutsch;
      lg, g-punkt s-punkt



      Macadam rulez!
    • na klar, nur seitlich sollte man es nicht durchbohren :D
      wer Gesetzestexte liebt kann auch weiterlesen

      Zitat:

      Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

      Abschnitt 2
      Zulassungsverfahren
      § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
      (1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.
      (2) Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein; sie dürfen nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein, es sei denn, die Abdeckung ist Gegenstand der Genehmigung nach den in Absatz 6 genannten Vorschriften. Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen; hiervon ausgenommen sind Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der Bundeswehr gemäß Anlage 4 Abschnitt 3 sowie Kennzeichenschilder an Fahrzeugen der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere.
      (3) Das Kennzeichenschild mit zugeteiltem Kennzeichen muss der Zulassungsbehörde zur Abstempelung durch eine Stempelplakette vorgelegt werden. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, sowie die Bezeichnung des Landes und der Zulassungsbehörde. Die Stempelplakette muss so beschaffen sein und so befestigt werden, dass sie bei einem Entfernen zerstört wird.
      (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
      (5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
      (6) Die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens muss entsprechen:
      [*]bei Fahrzeugen mit mindestens vier Rädern den Anforderungen der Richtlinie 70/222/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anbringungsstellen und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen an der Rückseite von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung,
      [*]bei zwei- oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen den Anforderungen der Richtlinie 93/94/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 311 S. 83) in der jeweils geltenden Fassung und
      [*]bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen den Anforderungen der Richtlinie 74/151/EWG des Rates vom 28. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. EG Nr. L 84 S. 25) in der jeweils geltenden Fassung.
      [/list]Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen. (7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
      (8) Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
      (9) Wird das hintere Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt, so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden. Eine Abstempelung ist nicht erforderlich. Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs. 9 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
      (10) Außer dem Kennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) am Fahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".
      (11) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit Kennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 10 führen oder deren Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden. Über die Anbringung der Zeichen "CD" für Fahrzeuge von Angehörigen diplomatischer Vertretungen und "CC" für Fahrzeuge von Angehörigen konsularischer Vertretungen entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die Berechtigung zur Führung der Zeichen "CD" und "CC" ist in die Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen.
      (12) Unbeschadet des Absatzes 4 dürfen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das zugeteilte Kennzeichen auf einem Kennzeichenschild nach Absatz 1, 2 Satz 1, 2 und 3 Halbsatz 1, Absatz 5 Satz 1 sowie Absatz 6 bis 8 und 9 Satz 1 ausgestaltet, angebracht und beleuchtet ist und die Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht vorliegen.
      (13) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 Satz 2 und 3 dürfen nach § 22a Absatz 1 Nummer 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtungen für hintere transparente Kennzeichen oder Beleuchtungseinrichtungen, die mit dem Kennzeichen eine Einheit bilden oder bei der sich das Kennzeichen hinter einer durchsichtigen, lichtleitenden Abschlussscheibe befindet,
      [*]weißes Licht nach hinten abstrahlen oder
      [*]mit einer Abschlussscheibe vor dem Kennzeichen versehen sein, soweit jeweils die Nummern 22 und 22a der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO vom 5. Juli 1973 (VkBl. 1973 S. 558), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 21. Juli 2006 (VkBl. 2006 S. 645) geändert worden sind, eingehalten werden. Die bauartgenehmigte Beleuchtungseinrichtung muss mit dem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sein.
      [/list]

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      Und für die Össis unter uns gilt folgende Regelung:
      bmvit.gv.at/verkehr/strasse/re…downloads/kennzeichen.pdf
    • Mich würde interessieren wie rum denn nun das Kennzeichen zu montieren ist :?:

      Wird die beschrifte Seite des Kennzeichens nun in Fahrrichtung montiert oder gegen diese :?:

      Ist s nicht viel wichtiger das Kennzeichen rechtzeitig von vorn erkennen zu können....

      Oder aber erst wenn ich schon längst weg bin - von hinten :?:

      Fragen über Fragen ;pfeif; ;nachdenk;
      Das Leben ist zu kurz um kleine häßliche Autos und Motorräder zu fahren ;pfeif;
    • xscout77 schrieb:

      Hab mir die Frage auch schon gestellt und finde sie überhaupt nicht dämlich.
      Ich auch nicht.

      Wenn er die Größe vom Org. Kennzeichenhalter nicht weis, das Moped weit weg steht und er gleich das Schild ordentich montieren will, wo liegt das Problem die Frage nach der Schraubengröße hier zu stellen?

      Fragen beim Händler, oder hier oder sonst wo, ist doch völlig egal. Ganz im Gegenteil, der nächste der vor dem gleichen Problem steht freut sich. Ja früher wurde ohne Internet geschraubt und heute gibt es Internet und ist eine Erleichterung. Die Welt ist eine Kugel und dreht sich :)

      Kurze Antwort wie z.b. von Markus und fertig.

      Ich lese hier schon lange Zeit mit und habe mich vor kurzem erst Angemeldet. Was mir auffällt:

      Es ist immer die gleiche Gruppe von Usern die lange dabei sind, die sich alles erlauben können und man denen immer noch zuhört, und auf denen, die sich hier neu Anmelden, rumgetrampelt wird. Es entsteht der Eindruck das man sich hier im kleinen Kreis unterhalten möchten und nichts einfaches von unerfahrenen Usern zulässt und aucht nichts begründet schlechtes von BMW Hören möchte.

      Es gibt halt auch welche die BMW Neulinge sind. Andere hier Schreiben sich eine Tot über "wo war ich" mit Bildern. Schön, da lässt Euch doch auch jedern in Frieden, denen den es nicht gefällt müllt Euch den Thread doch auch nicht zu.

      Neue User werden ermahnt sich verbal zu benehmen, der mit der roten XR auf dem Profilbild, ist der Größte von allen, der den Mund nicht verboten bekommt.

      An die Admin: Was soll das hier?
    • Phänomenal, mindestens 2 Foren und z.Zt. 70 posts sowie 3 Tage Diskussion, wo beim ;BMW; ein Blick mit Hilfe eines Kartenkalenders mit cm-Skalierung oder ein Lineal und je ein Griff in die Schrauben- und Mutternkiste gereicht hätte - stolze Leistung
      Edgar Heinrich (Chefdesigner BMW Motorrad): "Eine GS darf gar nicht schön aussehen!"

      Viele Grüße
      HaJü (DA-)
    • Welche Schraubengröße zur Befestigung Kennzeichen bzw. Kennzeichenhalter?

      HaJü schrieb:

      Phänomenal, mindestens 2 Foren und z.Zt. 70 posts sowie 3 Tage Diskussion, wo beim ;BMW; ein Blick mit Hilfe eines Kartenkalenders mit cm-Skalierung oder ein Lineal und je ein Griff in die Schrauben- und Mutternkiste gereicht hätte - stolze Leistung


      Es ist halt Winter!


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