Garantieverlängerung übertragbar??

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    • Garantieverlängerung übertragbar??

      Hallo an die Gemeinde,

      ich bin schwer am überlegen, ob ich nächstes Frühjahr meine 2013er GS-LC abgeben sollte. Die Gründe sind gesundheitlicher Natur - saublöd, ist aber so. Ich habe nach Ablauf der Werksgarantie die von BMW angebotene Garantieverlängerung abgeschlossen. Jetzt die saublöde Frage zu der ich nichts in der Suche gefunden habe (ggf. war ich zu blöd): Ist diese Garantieverlängerung auf den Käufer meines Möppi übertragbar? Weiß das jemand - aus den AGB werd ich nämlich nicht schlau.

      Danke mal schon heute für Antworten.
      ...und immer schrottfreien Heimflug
    • Garantieverlängerung bezieht sich ja auf das Möppi, nicht auf den Halter,
      könnte mir aber vorstellen, dass man mit dem ;BMW; einen Deal machen könnte, wenn man(n) den richtigen zu fassen bekommt,
      das ist leider heute schon schwer genug ;-)
      Mein Bauchgefühl sagt mir da eher nein, aber probieren auf jeden Fall !
      Hängt bestimmt auch davon ab, was du dann kaufst

      Behalte dir bitte immer im Hinterkopf, dass sie aus Richtung BWL und Kaufmann denken °t°
      Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!
    • BellAir schrieb:

      Garantieverlängerung bezieht sich ja auf das Möppi, nicht auf den Halter,
      könnte mir aber vorstellen, dass man mit dem ;BMW; einen Deal machen könnte, wenn man(n) den richtigen zu fassen bekommt,
      das ist leider heute schon schwer genug ;-)
      Mein Bauchgefühl sagt mir da eher nein, aber probieren auf jeden Fall !
      Hängt bestimmt auch davon ab, was du dann kaufst

      Behalte dir bitte immer im Hinterkopf, dass sie aus Richtung BWL und Kaufmann denken °t°
      Hallo,

      nicht unbedingt! Bei der Anschlussgarantie meiner 2005er GS war ausdrücklich vermerkt, daß diese personenbezogen und nicht übertragbar ist, warum auch immer.

      Falls das aus den AGBs nicht hervorgeht würde ich beim Versicherer nachfragen und mir das gegebenenfalls bestätigen lassen. Alles andere ist meines Erachtens nur reine Spekulation.
    • bezieht sich zumindest bei der original BMW-Garantieverlängerung immer auf das Fahrzeug...nicht auf den Halter.
      Beim Privatverkauf vorteilhaft...für den Händler bei Inzahlungnahme nur bedingt...da er gesetzlich ohnehin eine Garantie mitgeben muss.
    • Achtung, ich hab da schon mal schlechte Erfahrungen gemacht. Manche Händler bieten eine BMW Garantieverlängerung an. Und dann stellt sich raus, dass das eine händlerspezifische Versicherung war, die nicht übertragbar ist. Oder vom Käufer nicht mehr verlängerbar.
      Die von BMW IST übertragbar.
      Ciao
      motoqtreiber

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    • Also meine Garantieverlängerung war von Car Garantie und bei denen geht die Garantie auf das
      Motorrad und somit auch für den neuen Halter über.
      Du kannst ja auch mal dort Anrufen und Nachfragen habe ich damal auch gemacht.
      Wurde dann der Name geändert sonst nichts.

      Falls du sie in Zahlung gibst weis ich das nicht,denk da hat Dirk schon das passende geschrieben


      Gruß Andreas aus der (Südwest)pfalz