1150 GS Mischbereifung nicht erlaubt

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    • 1150 GS Mischbereifung nicht erlaubt

      Ich wollte sanft auf TKC70 wechseln, aber meinen halb neuen Tourance Vorderreifen noch ein paar tausend km fahren.

      Laut Internetrecherche ist Mischbereifung zulässig, solange man bei Radialreifen bleibt und nicht mit Diagonalreifen mischt.

      Der Reifenhändler war anderer Meinung. Also bei BMW gefragt.
      Leider verboten.

      Es ist nicht zulässig, Reifen verschiedener Hersteller in Kombination auf Ihrer R 1150 GS Adventure zu montieren. Es dürfen sogar nur Reifenpaarungen (vorne und hinten) montiert werden, die auf der Reifen-Freigabebescheinigung zeilenweise aufgeführt sind. Dies bedeutet, dass in der Regel nur Reifen gleichen Profils für vorne und hinten gefahren werden dürfen.
      Wir wünschen Ihnen eine sonnige Saison und stets gute Fahrt.
      Mit freundlichen Grüßen
      xxx
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      Ciao
      motoqtreiber

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    • Bei der 1150 gibt es noch eine ganz konkrete Reifenbindung, die auch noch gilt und beachtet werden muss. Das bedeutet in Deinem Fall, dass Du entweder die in der Betriebserlaubnis für Dein Modell erwähnten Reifen fahren musst (unter Einhaltung der dort genannten Auflagen) oder Reifen, für die es eine Reifenfreigabe oder Unbedenbklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers gibt.,

      Also entweder auf die Seite von BMW Motorrad dort den Reiter oder Unterpunkt Services und dort dann Bereifungsmöglichkeiten anwählen. Ich hab das mal für Deine 1150 GSA Typnummer 0441 gemacht. (Leider lässt sich die Ergebnisseite nicht verlinken, Du musst also selbst den Weg nachgehen) Ohne weiters darfst Du dann nur den ("Ur"-) Tourance und den Conti Trail Attack fahren. Für TKC80 und Bridgestone BW 501/502 braucht es schon weiterer Zutaten.

      Es gibt einen online Reifenhändler für mopedreifen (den ich nicht nennen darf ;°) sonst springt mir der Forenbetreiber wieder ins Kreuz ;( ) der hat eine aktuelle Datenbank in die Du Dein Motorrad eingibst und alle zugelassenen Reifen angezeigt bekommst. Das sind für die R21 drei Seiten.

      Das gilt im übrigen für alle in Deiner Unterschrift aufgeführten Motorräder, mit Ausnahme der S1000RR.

      Was Du im Internet gefunden zu haben glaubst, stimmt in der Form auch nicht so 100%, da hilft ein Blick in den Gesetzestext, dort Absatz 2 a. Ist ein bisschen verschwurbelt formuliert, aber damit müsstest Du zurechtkommen, lebst ja anscheinend in Franken, die reden alle so dort. ;pfeif;
      ich übe noch
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    • knofi schrieb:

      Dann gilt das aber lediglich und speziell für die GS1150.
      Für andere GS Modelle wäre mir das neu, oder täusche ich mich da??
      Auch Du kannst auf der Seite von BMW nachlesen, die haben mittlerweile endlich eine rechtlich zutreffende Aussage zum Thema Reifenbindung dort hinterlegt.

      Selbst für die luftgekühlte 1200er gibt es noch eine Reifenbindung, dort in der Form "Reifen gem.Betriebserlaubnis beachten". Die kannste nur schwer einsehen, knapp 140 Seiten durch die man sich durchkämpfen muss. TÜV und Dekra haben Zugriff auf ne Datenbank, der aber schön teuer für die ist, vielleicht lässt Dich ein Prüfer ja mal reinsehen.

      Ab LC und die S-Serie gibts bei BMW keine direkte Bindung mehr. Also auf Deine LC darfst Du montieren was Du willst, sofern Größe, Speed- und Tragfähigkeitsindex stimmen oder übertroffen werden. Da wirst Du weder bei Kontrollen noch Hauptuntersuchung beanstandet.

      Eine kleine Unsicherheit gibt es trotzdem noch, das Produktsicherheitsgesetz. Das regelt, in welchgen Fällen Hersteller und Verkäufer von Produkten nicht mehr haften müssen. Die Haftung würde in solchen Fällen beim Halter verbleiben. Das ist eine rechtlich ziemlich aufwändige Sache, die noch nicht abschließend geklärt ist. Bis dahin werde ich meine Meinung nicht öffentlich vertreten.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Es gibt viele Online-Reifenhändler. Die Zeitschrift "Motorrad" hat im Heft 05/2016 einige unter die Lupe genommen und bewertet.

      Das kann sich jeder selbst raussuchen und für sich bewerten, ich will keinen Krach mit Roger anfangen, jedenfalls nicht deswegen.
      ich übe noch
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    • Hansemann schrieb:

      Es gibt viele Online-Reifenhändler.
      und ganz viele Motorradwerkstätten die Reifen verkaufen und aufziehen! ;°) Da ich das selber nicht mache und absolutes Vertrauen in meine Werkstatt habe, lasse ich dort auch fachgerecht den Reifen aufziehen. Der hat eine sehr gute Meinung (da er selber GS fährt weiß er wirklich wovon erspricht) und ich bekomme zu meinen Reifen die passende Bescheinigung mitgeliefert.
      Würde das in deinem Fall mit dem "Meister" besprechen, dann machste auch nix verkehrt.... wahrscheinlich gibt es ja einige der Reifen die auf der 1150 beschrieben sind gar nicht mehr...
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • Hansemann schrieb:

      Ab LC und die S-Serie gibts bei BMW keine direkte Bindung mehr. Also auf Deine LC darfst Du montieren was Du willst, sofern Größe, Speed- und Tragfähigkeitsindex stimmen oder übertroffen werden. Da wirst Du weder bei Kontrollen noch Hauptuntersuchung beanstandet
      Hans,

      bei meiner LC steht in der EG-Übereinstimmungsbescheiniung: " No 32: Reifenpaar. nur von einem Herst. zul."

      Nr. 32 ist die Rubrik Reifengrößenbezeichnung. Darum hat mir die Werkstatt auch die Mischbereifung Tourance NEXT vorn (noch Restprofil) und Scorpion Trail 2 hinten verweigert - wohl zu Recht - Metzler und Pirelli.

      Viele Grüße
      Alfons

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Alf ()

    • Ich hab mal wieder nicht mit der Gewissenhaftigkeit einiger gerechnet. Natürlich ist die Auflage, Reifen eines Herstellers zu verwenden zu beachten, das ist aber keine Reifenbindung im herkömmlichen Sinn, wonach z.B. nur der Metzeler Tourance verwendet werden darf. Oder der Conti Trail Attack, Vorne in der Standard, aber auch in der "Z"-Spezifikation.

      Ab LC (wie oben) kannste Avon, oder Golden Tyre oder was auch immer fahren, sofern die Größen, Load- (Tragfähigkeit) und Speedindex stimmen, bei Load und Speed dürfen sie auch übertroffen werden und vom gleichen Hersteller sind, sofern das in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder im CoC-Papier oder in der Schwer einsehbaren Betriebserlaubnis so steht.
      ich übe noch
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    • Ich werde eben den noch guten Tourance Next Vorderreifen aufgeben und einen Satz TKC70 aufziehen lassen. :-(
      Aufheben und später wieder montieren, wird sich nicht lohnen.
      Ciao
      motoqtreiber

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