Drosselung auf 48ps per Gaswegbegrenzer

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    • Drosselung auf 48ps per Gaswegbegrenzer

      Servus zusammen,

      Ich spiele mit dem Gedanken, Papas GS auf 48ps zu drosseln. Hat von euch jemand mal Erfahrung mit dem Gaswegbegrenzer von Wunderlich gemacht?


      LG Paul


      @Admins: ich hoffe, dass ich hier im richtigen Bereich bin. Falls nicht, bitte verschieben
    • Die Frage finde ich wirklich sehr gut,

      wenn man Wunderlich folgt handelt es sich ja allgemein um eine Begrenzung auf die Führerscheinklasse...
      sprich das "Zubehör" würde eine Drosselung des Motores / Umbau ja ersetzen, kommt sogar mit Gutachten ?
      Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!
    • gut dann zunächst anders gefragt,

      welche "alte" Generation ist es denn überhaupt?
      H2Obüffel war da ja schon richtig unterwegs mit der Frage...

      In meiner Firma (nein nicht ;BMW; ) gibt es viele, die zB. GS fahren,
      suchen oft Boxer der alten Klasse, wenn man da so überhaupt nennen darf...
      Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BellAir ()

    • H2Obüffel schrieb:

      Dann kann es ja keine LC sein, oder?
      Paul hat's doch in der richtigen Rubrik gepostet.... ;pfeif;

      BellAir schrieb:

      gut dann zunächst anders gefragt,
      welche "alte" Generation ist es denn überhaupt?
      Auch das hat Paul schon korrekt beantwortet.
      Karl's (Paul's Vater) ist eine R1200GS aus 2004 oder 2005, also wirklich eine der ersten 12er-GS'n.

      Paulchen schrieb:

      Nein, die ;Q; gehört noch zur ersten Generation


      @ Paul: Wie die Zeit vergeht - jetzt darf "Paulchen" schon Motorrad fahren... °DD° ;daumen;
      Frag' bei WU nach, ob die ein Gutachten für die Leistungsreduzierung dafür haben, den das muß in die Papiere eingetragen werden.
      Ich meine mich zu erinnern, das das damit geht.
      Gruss Roger

      Grip ist wie Luft...beides vermißt man erst wenn's fehlt...
    • Frage, passt das auch mit der Abhängigkeit der zulässigen Fahrzeuge die durch den Führerscheinneuling bewegt werden dürfen ?. M.W gibt es doch da eine Abhängigkeit Zwischen Hubraum, KW ?.
      Ralf aus der Pfalz ;Q;
    • Ralf_GSX1400 schrieb:

      Frage, passt das auch mit der Abhängigkeit der zulässigen Fahrzeuge die durch den Führerscheinneuling bewegt werden dürfen ?. M.W gibt es doch da eine Abhängigkeit Zwischen Hubraum, KW ?.
      Seit 2013 Abhängigkeit zwischen Leistung und Fahrzeuggewicht. Ich meine bei 48 PS muß das Motorrad mindestens 175 kg wiegen. Sollte bei der GS ja wohl kein Problem sein.
    • Drosselung auf 48ps per Gaswegbegrenzer

      GS Opa schrieb:

      Ralf_GSX1400 schrieb:

      Frage, passt das auch mit der Abhängigkeit der zulässigen Fahrzeuge die durch den Führerscheinneuling bewegt werden dürfen ?. M.W gibt es doch da eine Abhängigkeit Zwischen Hubraum, KW ?.
      Seit 2013 Abhängigkeit zwischen Leistung und Fahrzeuggewicht. Ich meine bei 48 PS muß das Motorrad mindestens 175 kg wiegen. Sollte bei der GS ja wohl kein Problem sein.


      Aber da spielt auch irgendwie die Original-PS-Zahl eine Rolle.
      Eine S1000RR ist nicht fahranfängertauglich zu machen.

      Gruß Henning
    • Paulchen schrieb:

      Hat von euch jemand mal Erfahrung mit dem Gaswegbegrenzer von Wunderlich gemacht?
      wir hatten den Begrenzer in der F650GS von unserem Ältesten verbaut bis letzten Frühling. Das ist eine feine Sache, muß aber sowohl bei der Montage als auch bei der Demontage vom TüV abgenommen werden und mit dem entsprechenden Papier bei der Zulassungsbehörde umgeschrieben werden (gibt ja jedesmal einen neuen Fahrzeugschein!)
      Die Versicherung dabei bitte nicht vergessen zu informieren!

      Blacky schrieb:

      Frag' bei WU nach, ob die ein Gutachten für die Leistungsreduzierung dafür haben, den das muß in die Papiere eingetragen werden.
      Ich meine mich zu erinnern, das das damit geht.
      selbstverständlich sind die Papiere für den Freundlichen dabei. Die Werkstatt bestätigt die fachgerechte Montage (oder Demontage) und der freundliche Onkel stempelt es ab (wie der das prüfen will, weiß ich auch nicht....)

      Was ich aber ganz erstaunlich fand, die GS geht heute, obwohl über 20 PS mehr, (gefühlt) nur geringfügig flotter ab und auch die Endgeschwindigkeit ist nur gering gewachsen. Wenn ich mir das jetzt auf die Große ;Q; umdenke (wir reden hier über die Begrenzung des Gasweges! mehr nicht!) fahre ich ja auch kaum immer bis zum Anschlag beim Gasweg durch die Gegend. Somit denke ich, dass es auch bei der großen ;Q; gut funktionieren wird (auch wenn die Große 30 Kg mehr wiegt).
      Viel Spaß dabei! :thumbup:
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • vtrig schrieb:

      GS Opa schrieb:

      Ralf_GSX1400 schrieb:

      Frage, passt das auch mit der Abhängigkeit der zulässigen Fahrzeuge die durch den Führerscheinneuling bewegt werden dürfen ?. M.W gibt es doch da eine Abhängigkeit Zwischen Hubraum, KW ?.
      Seit 2013 Abhängigkeit zwischen Leistung und Fahrzeuggewicht. Ich meine bei 48 PS muß das Motorrad mindestens 175 kg wiegen. Sollte bei der GS ja wohl kein Problem sein.
      Aber da spielt auch irgendwie die Original-PS-Zahl eine Rolle.
      Eine S1000RR ist nicht fahranfängertauglich zu machen.

      Gruß Henning
      Die Regelung, daß eine Leistungsreduzierung um mehr als 50 % nicht zulässig ist, findet in Deutschland keine Anwendung. Soweit meine Info aus dem Netz. Bleibt die Frage offen ob ich dann mit einem Motorrad, dass mehr als 50 % gedrosselt wurde im Ausland fahren darf.
      Auf Seite 457 im Katalog 2016 bietet Wunderlich ein Drosselkit 35 KW für die LC an. Wenn das mal kein Irrtum ist.
    • GS Opa schrieb:

      Die Regelung, daß eine Leistungsreduzierung um mehr als 50 % nicht zulässig ist, findet in Deutschland keine Anwendung. Soweit meine Info aus dem Netz. Bleibt die Frage offen ob ich dann mit einem Motorrad, dass mehr als 50 % gedrosselt wurde im Ausland fahren darf.
      guter Einwand. Hier steht was:welt.de/motor/modelle/article1…otorraeder-mit-48-PS.html

      Da die erste GS 98 PS hat, reden wir über 1 PS! Aber die Deutschen haben es ja wie gesagt nicht umgesetzt und ein in Deutschland zugelassenes Motorrad müsste doch so auch nach Österreich oder anderswo hinfahren dürfen, oder?
      :huh:
      LG aus dem Land der Eierberge °v° wünscht Rewert

      der die letzte wahre GS fährt! Danach wurd' nur noch mit Wasser gebaut...
    • remi22 schrieb:

      Aber die Deutschen haben es ja wie gesagt nicht umgesetzt und ein in Deutschland zugelassenes Motorrad müsste doch so auch nach Österreich oder anderswo hinfahren dürfen, oder?
      Das Motorrad schon, nur Paulchen mit seinem "Kleinen A" halt nicht.
      Nationales Recht endet halt an der Grenze. °y°
      lg
      ludwig
    • Hansemann schrieb:

      Was Du im Land, in dem Du die Fahrerlaubnis erworben hast, fahren darfst, darfst Du in der gesamten EU fahren. Also darf Paulchen auch nach Österreich mit dem fahren, was er hier fahren darf.
      Wenn man in D ein Fahrzeug lenken darf das nicht EU konform ist, nur weil D das EU Recht nicht umsetzt, dann darf Paulchen auch nur in D in dieser Kombination fahren.
      Österreich ist in diesem Punkt EU konform und daher darf Pauli nicht alles was er in D fahren darf auch in Ö.
      Das Problem haben wir mit unseren 111er Eintrag im Führerschein.
      Damit darf ich mit der Gruppe B und 6 Zusatzfahrstunden ein Moped bis 125 ccm lenken.
      Aber nicht in Deutschland weil es kein EU Recht ist sondern Nationales Recht ist.
      lg
      ludwig
    • Du hast völlig Recht wenn Du schreibst, dass der Code 111 zur Klasse B nur in Österreich gilt. Das ist ein nationaler Alleingang von Österreich. In Europa heißt die erforderliche Fahrerlaubnis A1, gibts davon abgesehen auch in Österreich.

      Die deutsche Klasse A2 kennt den österreichischen Zusatz "Falls gedrosselt, darf die ungedrosselte Version max. die doppelte Leistung haben." NICHT!

      Also darf der deutsche Inhaber einer Fahrerlaubnisklasse A2 auch Fahrzeuge fahren, die ungedrosselt mehr als die doppelte Leistung haben.

      Und das darf er eben überall in der EU.

      Das steht zum einen in der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein, dort in Artikel 1, Absatz (2)

      Zum anderen beruht das auf einer Entscheidung der EU Kommission vom 21. März 2000 in der steht

      2) Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfaßt die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

      Schließlich hat auch das österreichische Verkehrsministerium im Jahr 2000 die uneingeschränkte Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse im vollen Umfang der nationalen Erteilung bestätigt.

      Da die deutsche Klasse A2 die Beschränkung nicht kennt, gilt das auch in Ö. Fertsch. Punkt.
      Ende der vermeintlichen Stammtischhoheit ;-)

      Nachtrag: Im Artikel 5 Absatz (3) Buchstabe "b" der oben verlinkten EU-Richtlinie wird den Österreichern für den Bereich ihres Hoheitsgebietes erlaubt, mit Klasse B Leichtkrafträder zu führen. Das ist also der Grund, warum das nur in Ö Gültigkeit hat.
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • Darum darf ich mit meinem alten Autoführerschein eben auch überall 7,5-Tonner fahren. Das gab es mW auch nur in D.
      Grüsse Markus
      -----------------------------------
      Keine BMW zu fahren heisst seine angelernten Fähigkeiten als Hobbymechaniker zu verlieren.
      -----------------------------------
      Guckst Du: www.markus-simon.eu
    • simon-markus schrieb:

      Darum darf ich mit meinem alten Autoführerschein eben auch überall 7,5-Tonner fahren. Das gab es mW auch nur in D.
      Das Thema Führerschein, bzw. Fahrerlaubnisklassen/Fahrberechtigungen ist im Rahmen der EU-Harmonisierung nicht einfacher geworden, was ja eigentlich mal der ursprüngliche Sinn war.

      Alles was man mal fahren durfte, darf man auch weiterhin fahren und zwar in allen Ländern. Das führt dann zu jeder Menge Ausname- und Sonderregelungen wie das Fahren der 125er mit Autoführerschein in Österreich, wenn man die Fahrstunden hatte. Daa kriegt man im Kartenführerschein hinter der Klasse B den Code 111 eingetragen.

      Du hast, wenn Du die alte Klasse 3 hattest, und jetzt nen Kartenführerschein, ja auch die C1E (also ne Lkw-Führerscheinklasse) mit einer Schlüsselnummer. Das word dann interessant, wenn Du nen 7,5-Tonner fährst. Die haben für den gewerblichen Verkehr ein EU-Kontrollgerät. Dann brauchst Du eigentlich auch ne Fahrerkarte, da die Sozialvorschriften gelten. Haste die nicht, musste bei gelegentlichem Fahren Kontrollausdrucke vor und nach der Fahrt ausdrucken lassen und mit der Hand ausfüllen.

      Wer weiß das schon? Wer von den Inhabern dieser gewichtsbeschränkten LKW-Führerscheinen kann die Kontrollgeräte verschiedener Hersteller mit unterschiedlicher Menüstruktur kann die überhaupt bedienen? Ist aber so und Verstöße können ruck-zuck ins Geld gehen ...

      Führerscheinrecht ist mittlerweile ein eigenes Fachgebiet, welches zumindest ich nicht mehr ohne Hilfsmittel wie die Liste der Schlüsselzahlen handhaben kann.

      Spaßigerweise kriegen Inhaber der alten deutschen Klasse 3 mittlerweile auch die eigentliche Motorradklasse A mit Schlüsselzahlen eingetragen, da Trikes nun nicht mehr dem Auto- sondern dem Motorradbereich zugeordnet werden. (stark vereinfacht ausgedrückt) Da kamen viele zu mir und haben gefragt, ob sie jetzt auch Motorrad fahren dürften. Dem ist natürlich nicht so, man darf nur wie bisher die Trikes fahren.

      Listen gibts zum Beispiel vom TÜV-Nord
      ich übe noch
      www.motorrad-blog.eu
    • remi22 schrieb:

      Paulchen schrieb:

      Hat von euch jemand mal Erfahrung mit dem Gaswegbegrenzer von Wunderlich gemacht?
      wir hatten den Begrenzer in der F650GS von unserem Ältesten verbaut bis letzten Frühling. Das ist eine feine Sache, muß aber sowohl bei der Montage als auch bei der Demontage vom TüV abgenommen werden und mit dem entsprechenden Papier bei der Zulassungsbehörde umgeschrieben werden (gibt ja jedesmal einen neuen Fahrzeugschein!)Die Versicherung dabei bitte nicht vergessen zu informieren!

      Blacky schrieb:

      Frag' bei WU nach, ob die ein Gutachten für die Leistungsreduzierung dafür haben, den das muß in die Papiere eingetragen werden.
      Ich meine mich zu erinnern, das das damit geht.
      selbstverständlich sind die Papiere für den Freundlichen dabei. Die Werkstatt bestätigt die fachgerechte Montage (oder Demontage) und der freundliche Onkel stempelt es ab (wie der das prüfen will, weiß ich auch nicht....)
      Was ich aber ganz erstaunlich fand, die GS geht heute, obwohl über 20 PS mehr, (gefühlt) nur geringfügig flotter ab und auch die Endgeschwindigkeit ist nur gering gewachsen. Wenn ich mir das jetzt auf die Große ;Q; umdenke (wir reden hier über die Begrenzung des Gasweges! mehr nicht!) fahre ich ja auch kaum immer bis zum Anschlag beim Gasweg durch die Gegend. Somit denke ich, dass es auch bei der großen ;Q; gut funktionieren wird (auch wenn die Große 30 Kg mehr wiegt).
      Viel Spaß dabei! :thumbup:
      Hallo Rewert,
      ich habe das gleiche bei der F650 meiner Frau gemacht.
      Der Gaszug hat bei der F650GS zwei verschiedene Umlenkungen. Mit dem Anschlag wir die grosse Umlenkung verwendet, heisst das ohne Anschlag auch kaum mehr geht. Die Drosselklappe geht höchstens 5° mehr auf.
      Ohne diese Umlenkung hätte man bei dem 48PS Anschlag nur einen sehr kleinen Gasweg, deshalb wird anders umgelenkt.
      Mit der kleinen Gaszugumlenkung geht die Drosselklappe nun ganz auf.
      Der Leistungsunterschied ist enorm, vor allem die Beschleunigung ist deutlich besser.
      Grüsse aus dem Süden Sachsen Anhalt